Wiedererteilung nach 16Jahren

dwcf84

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,

ich habe vor nach 16 Jahren einen Antrag auf Wiedererteilung zu stellen. Ich habe damals wegen Amphetamin Konsums freiwillig auf meinen FS abgegeben. Dein ca. 1 Jahr später bin ich durch die MPU gefallen und habe den Fehler gemacht das negative Gutachten vorzulegen. Dieses ist wahrscheinlich noch in meiner Akte, die Führerscheinstelle will mir erst Einsicht gewähren nachdem ich den Antrag auf Wiedererteilung gestellt habe. Durch Erfahrungen im Bekanntenkreis, ist es keine gute Idee dort auf sein Recht zu pochen da sich das ganze Prozedere ziemlich in die Länge zieht und die Führerscheinstelle auch absolut u kooperativ ist. Meine Akte in Flensburg ist übrigens seit letztem Jahr "sauber".

Meine Frage ist, ob die Führerscheinstelle das alte Gutachten noch gegen mich verwenden darf, wie wird die Führerscheinstelle wahrscheinlich reagieren und wie sollte ich mich verhalten?

Sollte ich den Antrag jetzt in guter Hoffnung einfach stellen oder sollte ich noch was beachten?
 
Meine Frage ist, ob die Führerscheinstelle das alte Gutachten noch gegen mich verwenden darf,
wenn Du heute einen deutlichen Schritt weiter bist, kann das alte neg. Gutachten sogar für dich sprechen. Ich würde das jetzt nicht überbewerten. Schau lieber zu, dass Du diesmal richtig was bringst. Einen satten Kontrast zu früher. Wir helfen dir da schon.
Magst du es mal (anonymisiert) zur hier einstellen?
 
wenn Du heute einen deutlichen Schritt weiter bist, kann das alte neg. Gutachten sogar für dich sprechen.
Hm, ich gehe davon aus, dass dwcf84 die Neuerteilung ohne MPU anstrebt. :smiley138:

Hallo dwcf84,

wenn im FAER kein Eintrag mehr vorhanden ist, ist das Delikt getilgt und die FSSt. hat keine Grundlage mehr eine Begutachtung zu fordern. Ein negatives Gutachten ist max. 15 Jahre verwertbar.
 
Danke schonmal für die Antworten.


Hm, ich gehe davon aus, dass @dwcf84 die Neuerteilung ohne MPU anstrebt. :smiley138:
Genau darum geht es.

Jetzt mal ganz naiv gefragt, wird die Führerscheinstelle dass Gutachten auch nicht mehr verwenden?

Ich weiss nicht wie willkürlich dort solche Dinge gehandhabt werden. Im Bezug auf die Akteneinsicht haben sie es da auch nicht so genau genommen mit den Gesetzen.

Ich werde den Antrag jetzt stellen und ein Update geben. Dann kann ich ja gerne mal das Gutachten hochladen, falls die Anordnung wirklich kommt.
 
Nein, willkürlich werden Fahrerlaubnisangelegenheiten nicht abgehandelt.
Es gibt aber durchaus gesetzeskonforme Ermessensspielräume.

Tilgungsfristen sind klar geregelt.

Zur Akteneinsicht:
Auch hier ist dein Eindruck nicht richtig, dass deine FEB, „…es…auch nicht nicht so genau genommen haben mit den Gesetzen.“.
Sie bereinigen die Akte, wenn z.B. ein Antrag auf Wiedererteilung gestellt wird.

Warum sollten Sie Akten bereinigen, wenn der Betroffene überhaupt keine FE mehr möchte ?
Stelle dir mal die personellen und zeitlichen Ressourcen vor, die dafür notwendig werden würden.

Diese Infos nur mal für dich, um vielleicht deine Sichtweise zu ändern…:smiley22:

Deinen Plan finde ich gut.
Antrag auf Wiedererteilung stellen
Termin zur Akteneinsicht machen
Am Besten wäre, wenn du -sorgfältig anonymisiert- die Akte hier einstellst.
Dann können wir dir ziemlich genau sagen, ob überhaupt etwas kommen könnte :smiley138:
 
Sie bereinigen die Akte, wenn z.B. ein Antrag auf Wiedererteilung gestellt wird.
So es wurde es mir mitgeteilt als ich in meine Akte Einsicht nehmen wollte, dass niemand die Akte in die Hand nimmt bevor der Antrag gestellt wurde. Nur hatte ich ja sowieso extra einen Termin gemacht zur Vorsprache bzgl. einer Neuerteilung, theoretisch ist es ja möglich dass ich nur aus Interesse wissen möchte was drin steht, was ja wie ich verstanden habe auch mein Recht ist.

Aber Schwamm drüber, ich gehe jetzt den og. Weg. Denn wie gesagt, ist es keine gute Idee rechtlich am besten noch mit einem Anwalt dagegen vorzugehen, einen Bekannten haben sie dabei am langen Arm verhungern lassen.
 
Hallo zusammen,

kurzes Update, genau eine Woche nach meinem Antrag auf Neuerteilung, bekam ich eine Email der FEB mit bitte um Kontaktaufnahme zwecks Termin Vereinbarung zur Akteneinsicht. Die erste Anfrage zur Akteneinsicht war im Februar diesen Jahres und wie mir der wirklich sehr nette Herr dort sagte, kam die Antwort vollkommen unabhängig von meinem Antrag auf Neuerteilung.

Ich hab die ganze Akte abfotografiert, das alles zu anonymisieren wäre schön eine Menge Arbeit, wobei ich auch nicht weiss was jetzt wirklich relevant wäre. Im Prinzip sagte man mir dass jetzt eigentlich alles davon abhänge ob die Versagung noch im FAER oder FZER gespeichert ist, falls nicht kommt da gar nichts oder falls doch sehr wahrscheinlich eine erneute MPU Anordnung, sagte was von die Chancen stehen 50/50 was ich eigentlich nicht nachvollziehen kann wenn Tilgungsfristen doch klar geregelt sind.
Ich hatte damals vor der MPU freiwillig auf den FS verzichtet was mir ein anderer Herr bei einem früheren Termin auch bestätigt hatte und mir sagte dass das ein riesen Vorteil wäre, heute sagte man mir aber der FS wurde mir nach der MPU versagt, was aber einfach aus Unwissenheit passierte natürlich hatte ich danach genauso reagiert. Bin total durcheinander.

Ich hatte vorher eine Sache gar nicht erwähnt die ziemlich wichtig ist. Ich wurde im November 2014 zu einer Geldstrafe wegen fahren ohne verurteilt. Dies ist ja nun auch schon 10 Jahre her müsste aber noch in der Überliegefrist sein. Nur diese Auskunft sagte man mir könne nur die Behörde selbst einsehen und ist in der Selbstauskunft nicht sichtbar.

Wäre es besser, den Antrag zurück zu ziehen falls eine neue MPU Anordnung kommt und nach der Überliegefrist nochmal einen Antrag zu stellen?
 
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Danke für das Einstellen. Leider kann man aus dem ZFER nicht wirklich herauslesen wie der Stand der Dinge ist. Was hier benötigt wird ist ein Auszug aus dem FAER.
Der würde in etwa so aussehen: KLICK
 
Okay, danke.
heute sagte man mir aber der FS wurde mir nach der MPU versagt
Trotzdem ist das Delikt getilgt.
Ich hatte vorher eine Sache gar nicht erwähnt die ziemlich wichtig ist. Ich wurde im November 2014 zu einer Geldstrafe wegen fahren ohne verurteilt. Dies ist ja nun auch schon 10 Jahre her müsste aber noch in der Überliegefrist sein. Nur diese Auskunft sagte man mir könne nur die Behörde selbst einsehen und ist in der Selbstauskunft nicht sichtbar.
Auch das ist getilgt und die Überliegefrist hat für dich keine Bedeutung.
Hier mal zur Verdeutlichung: KLICK

Aus meiner Sicht, hast du keine MPU zu erwarten.
 
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