TF mit dem Fahrrad - 1,65 % BAK

Entschuldigung, dass ich eine Frage stellte. So öfters hatten wir es offenkundig nicht, sonst hätte ich nicht nachgefragt. @Andi18, es geht auch freundlicher! Und ich finde es halt nicht gerecht, dass es entweder ein Fahrverbot gibt oder eben nicht für die gleiche Sache.
 
Das Gericht bzw StA hat die Möglichkeit hierzu nach §44 StGB.
aber doch sicherlich "aus Gründen"?
(rein akademische Neugierfrage)

kann es etwas mit
gegen meinen Willen
zu tun haben?

Der Paragraph hierzu:
...kommt die Anordnung eines Fahrverbots namentlich in Betracht, wenn sie zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung erforderlich erscheint oder hierdurch die Verhängung einer Freiheitsstrafe oder deren Vollstreckung vermieden werden kann
 
Mein Anwalt meinte bei unserem letzten Telefonat (TF mit dem Fahrrad) das es durchaus öfters vorkommt das mit dem Strafbefehl auch ein Fahrverbot ausgesprochen wird. Es ist wohl so das wenn die Vermutung einer zeitnahen Wiederholungsgefahr besteht auch ein Fahrverbot ausgesprochen wird. (So hat es es mir als Leien erklärt) Das kann durchaus verschiedene Gründe haben.
 
Entschuldigung, dass ich eine Frage stellte. So öfters hatten wir es offenkundig nicht, sonst hätte ich nicht nachgefragt. @Andi18, es geht auch freundlicher! Und ich finde es halt nicht gerecht, dass es entweder ein Fahrverbot gibt oder eben nicht für die gleiche Sache.
Bei Strafbefehlen ist es üblich, dass keine ausführlichen Begründungen mitgeschickt werden. Nur wenn der Anwalt direkt beim Gericht nachfragt, bekommt man manchmal nähere Informationen.
In der Praxis liegen Ersttaten meist im Bereich von 20 bis 40 Tagessätzen, wobei die genaue Höhe und auch die Tagessatzhöhe stark variieren können – je nach Umständen, Verhalten und weiteren Faktoren.

Eine genaue, einheitliche Erklärung für die Strafhöhe gibt es in der Regel nicht – genauso wenig wie für ein eventuell verhängtes Fahrverbot.

Getreu dem Grundsatz: "Vor Gericht oder auf hohe See ist man in Gottes Hand".

OT:
die Gesamte Thematik Fahrrad bzw fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge erachte ich für einen Rechtsstaat wie Deutschland unwürdig und ungeklärte rechtliche Grauzone. Kritisieren darf man dazu nichts, da die Alkoholproblematik im Vordergrund steht und wer es wagt seinen Führerschein zu priorisieren, der hat noch ein viel größeres Problem. Hoffe mein Sarkasmus ist erkennbar.. - OT Ende.
 
Also DA geh ich mit dir vollkommen konform. Wir hatten hier Fälle, da wurde das Verfahren gegen eine Geldbuße eingestellt, andere bekamen ein Urteil mit Tagessätzen und dann gibt es noch welche, die bekommen dazu ein Fahrverbot, unabhängig von der Höhe der BAK, die immerhin in "hartes" Kriterium wäre, weil nachprüf- und vergleichbar. Das hat etwas basar-artiges, was meiner Rechtsvorstellung nicht entspricht.
 
Hallo zusammen,

hier eine Rückmeldung über den aktuellen Stand:

Ich habe meine Stellungnahme bei der Führerscheinstelle im September eingereicht und warte aktuell noch auf die Aufforderung zur MPU.

Mein Kumpel, mit dem ich zusammen nach Hause gefahren bin, hat seinen Anhörungsbogen und auch den Strafbefehl deutlich später als ich erhalten. Er hatte einen BAK von 1,93 Promille und mein BAK lag bei 1,65 Promille. Seine Geldstrafe lag bei 500 € + Auslagen und meine Geldstrafe lag bei 1500 € + Auslagen. Wir haben beide das Schreiben der Polizei nicht beantwortet/keine Aussagen getätigt. Der einzige Unterschied zwischen uns liegt in der Tatsache, dass er keinen Führerschein hat. Ich habe keinerlei Vorstrafen. Die Akte bei der Führerscheinstelle habe ich ebenfalls eingesehen. Wir haben beide die Polizisten nicht angegriffen / nicht beleidigt. Der einzige Unterschied zwischen uns liegt in der Tatsache, dass er keinen Führerschein hat. Werde ich hier wirklich 3x so hart bestraft, nur weil ich einen Führerschein habe oder mildert der höhere Promillewert sogar das Strafmaß?

Zur MPU-Vorbereitung beim DRK:

Der Suchtberater ist der Meinung, dass eine Abstinenz bei mir nicht notwendig wäre. Ich "kann" aber zusätzlich eine einzelne Haaranalyse abgeben. Dies soll ich selbst entscheiden, wäre aber wohl nicht zwingend notwendig. Was haltet ihr davon, macht eine einzelne Haarprobe überhaupt Sinn? Das gibt wohl die Hypothese A3 als "kann" aber nicht "muss" vor.

Ich habe aber trotzdem seit der Tat im April auf jeglichen Alkoholkonsum und auch auf alkoholfreies Bier vollständig verzichtet.

Der Experte sagt, dass ich das auch bei der MPU so sagen kann, also das ich auf den Konsum von Alkohol vollständig verzichtet habe. Was haltet ihr davon? Gibt das Konzept des kontrollierten Trinkens nicht eigentlich vor, den risikoarmen Konsum "gelernt" zu haben? Kann es mir negativ ausgelegt werden, wenn ich jetzt angebe, dass ich auf Alkohol vollständig verzichtet habe, mir in Zukunft aber schon die Möglichkeit offenhalten möchte, irgendwann mal wieder ein einzelnes Bier aus Geschmacksgründen zu konsumieren? Oder verstehe ich das komplett falsch und die Hypothese A3 hat mit dem kontrollierten Trinken überhaupt nichts mehr zu tun?
 
Das gibt wohl die Hypothese A3 als "kann" aber nicht "muss" vor.
wird gerne gesehen und ist ein Argumentationsverstärker, z.B. in die Richtung "ich wollte mal sehen, wie es ganz ohne ist - und mir hat Sorgen gemacht, wieviel ich doch zwischenzeitlich vertrage"

Gibt das Konzept des kontrollierten Trinkens nicht eigentlich vor, den risikoarmen Konsum "gelernt" zu haben?
Kontrolliert Trinken ist genaugenommen eine klar beschriebene Vorgehensweise, wenn man dich in die A2 - Mißbrauch einordnet.
Aber sowohl hier als auch in der A3 musst Du halt, und das steht ja im Wort, noch Kontrollfähigkeit haben. Und das wird genauestens abgeklopft.
Und ob Du Kontrollfähigkeit hast, kannst Du Dir am besten selbst beweisen, indem Du ne zeitlang mit einem strengen Trinkplan arbeitest und genauestens bei Dir nachprüfst, wie leicht es Dir fällt, Dich an diesen zu halten.
Cave: "wollte eigentlich nichts trinken und hab dann doch 7 Bier intus gehabt" ist ein Zeichen von -> Kontrollverlust. Das, was Du Dir so vornimmst, hat keinen Wert.
Wenn Du sowas an Dir feststellst, ist Dein Alkoholproblem schon recht massiv und dann wäre "aus wichtigem Grund" eine Abstinenzentscheidung angesagt. Ob es Dir dann gefällt oder nicht. Denn: auch risikoarmer Konsum (A3) mit Trennfähigkeit braucht Kontrolle.

Und: Deine körperlichen Alarmsignale hast Du Dir bereits weggeschossen. Das kannst Du Dir bis jetzt schon mal mitnehmen. Dein bisheriger Alkoholkonsum hat jetzt bereits deutliche Spuren im Hirn hinterlassen.

Gibt das Konzept des kontrollierten Trinkens nicht eigentlich vor, den risikoarmen Konsum "gelernt" zu haben?
Jup. Dem Gutachter ein Konzept vorzustellen, mit dem Du keine Erfahrungen berichten kannst, ist wenig erfolgsversprechend. Es könnte nun natürlich auch sein, dass Du "sonst" auch in der Vergangenheit die Kontrolle immer hattest ("ich hatte vor zu trinken und es war normal, dass es mit dem Radl ganz gut klappte"), daraus aber ergeben sich neue Verdachtsmomente (z.B. Mißbrauch?)
 
Zuletzt bearbeitet:
Werde ich hier wirklich 3x so hart bestraft, nur weil ich einen Führerschein habe oder mildert der höhere Promillewert sogar das Strafmaß?

Der höhere Promillewert wirkt sich nicht strafmilderend auf das Strafmaß aus.

Urteile in Strafverfahren sind immer individuell.

Bei der Strafhöhe sind die Dauer des Fahrverbots und die Anzahl der Tagessätze entscheidend. Die Höhe eines Tagessatzes richtet sich dann wiederum nach den persönlichen Verhältnissen. Wenn Betroffene keine Angaben machen wird halt aus den vorliegenden Daten geschätzt.

Der Führerscheinbesitz kann durchaus zu einer höheren Strafe führen. Als Führerscheininhaber wird im Straßenverkehr grundsätzlich ein höheres Verantwortungsbewußtsein erwartet. Auch bei fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen.

Bei Vergleichen mit deinem Kumpel solltest du ganz vorsichtig sein. Was er dir erzählt und wie er dann gehandelt hat kann sich gewaltig unterscheiden.
 
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