Vielen Dank für die Rückmeldungen.
Ich muss aber noch einmal einige Fragen einfach mal so blöd stellen. Durch die letzten Chats bin ich etwas verwirrt und es fällt mir schwer, den Überblick zu behalten. Mir ist natürlich bewusst, dass ich hier nicht der Einzige bin, der eure tolle Hilfe in Anspruch nimmt. Bei der Vielzahl an Informationen kann es daher auch vorkommen, dass nicht immer alles vollständig präsent ist. Deshalb versuche ich, den Ablauf noch einmal chronologisch zu schildern und hoffe auf eure Unterstützung.
Lieber Joost, dass das negative Gutachten mit den vier Monaten Abstinenz schon sicher war, habe ich zuvor ebenfalls vermutet. Wie bereits erwähnt, wollte ich mein grauenhaftes vorheriges Gutachten aus 2023 revidieren und prüfen, ob es tatsächlich „nur“ an der fehlenden Abstinenzzeit lag oder ob noch weitere Punkte eine Rolle gespielt haben. Dieser Aspekt wurde ja, wie du schon sagtest, mehrfach erwähnt.
Die von dir angesprochenen „unzureichenden Ausführungen“ beziehen sich meiner Meinung nach neben der fehlenden Abstinenz auf folgenden Abschnitt:
„Außerdem muss Herr X in einer erneuten Begutachtung ebenfalls eine hinreichende Motivation für einen dauerhaften und stabilen Alkoholverzicht darstellen können, sowie eine ausreichende Aufarbeitung der personalen Konsumhintergründe und hinreichende Strategien zur Rückfallverhinderung.“
Beim Lesen hatte ich nämlich den Eindruck, dass du eventuell noch das alte Gutachten im Kopf hast , ich kann mich aber natürlich auch täuschen. Die Gutachterin sagte im Gespräch jedenfalls wörtlich: „Herr X, es tut mir leid, aber ich weiß nicht, wie ich das den Behörden mit vier Monaten Abstinenz erklären soll.“ Dieser Satz ist tatsächlich so gefallen. Natürlich kann ich das im Nachhinein nicht nachweisen und es interessiert vermutlich auch niemanden mehr, aber ich würde mich ja selbst belügen, wenn ich das jetzt erfinden würde.
Deshalb war mein Gedanke: Schade um das Geld, aber Mund abputzen, die Abstinenz verlängern, die personalen Konsumhintergründe sowie die Strategien zur Rückfallverhinderung noch einmal vertiefen und dann sollte es beim nächsten Mal funktionieren.
Für mich ergeben sich noch einige Fragen.
Ich bin mittlerweile einfach so dass ich es verstehen will, es gibt Regeln die zurecht da sind aber es gibt auch oft zumindest kleine Widersprüche
alleine gehen wir jetzt einfach mal davon aus und es ist wahrscheinlich auch so, dass ich als WHTLer gelte.
Manche sagen 15 Monate AB, sie schreibt im ersten Gutachten "wenn i.d.R ein einjähriger Alkoholverzicht besteht".
Nun im "korrigierten Gutachten" ist das in der regel weg und einjähriger Alkoholverzicht schwarz markiert. Ich würde jetzt von den 12 Monaten ausgehen und dann eventuell wie es hier schon in einem anderen Fall beschrieben wurde eventuell durchfallen,also dies finde ich unglücklich formuliert, betrifft mich aber nicht da ich nach Ende der AB 16 Monate nachweisen kann also lassen wir das mit den AB mal bitte ganz weg.
Mir geht es jetzt eher um diese therapeutische Maßnahme. Ich möchte vermeiden, in einem Jahr davon auszugehen, mit dem jetzigen Gutachten ausreichend an mir gearbeitet zu haben und eine ausreichende Abstinenz nachweisen zu können um dann doch an einer fehlenden therapeutischen Maßnahme zu scheitern, weil nicht eindeutig formuliert war, dass mir die Möglichkeit gegeben wird, meine abstinente Lebensführung eigenständig zu stabilisieren.
Karl Heinz schrieb ja am 20. Januar nach der Veröffentlichung meines Gutachtens:
„Deine Aufarbeitung ist sehr positiv aufgenommen worden. Aus meiner Sicht ist es in erster Linie an der fehlenden Abstinenzzeit gescheitert. Die Frage ist hier nämlich, wie dezidiert der Gutachter im Gespräch noch einmal nachgefragt hat. Leider konnte ich nicht finden, wie lange das Gespräch gedauert hat (das steht normalerweise unter ‚Psychologisches Untersuchungsgespräch‘). Dem Gutachter wird nach dem Aktenstudium jedoch bereits klar gewesen sein, dass eine positive Prognose mit vier Monaten Abstinenz faktisch ausgeschlossen ist. Sicher solltest du aber insbesondere die Rückfall- und Vermeidungsstrategien noch weiter vertiefen.“
Daraufhin habe ich das Gutachten noch einmal angeschaut und festgestellt, dass das Gespräch 71 Minuten gedauert hat.
Das Gutachten wird von mir ja nicht eingereicht, daher wird doch eigentlich niemand von den dort genannten Empfehlungen erfahren?
Es sei denn ich würde zur gleichen Begutachtungsstelle gehen in einem Jahr oder hab ich da gerade einen krassen Denkfehler?
Mir geht es nicht darum, eine therapeutische Maßnahme zu umgehen. Zeitlich bin ich aktuell allerdings sehr eingeschränkt – auch wenn ich weiß, dass das die Begutachtungsstelle letztlich nicht interessieren wird. Meine Abstinenz läuft jedoch noch gut 11 Monate, und ich würde daher gerne wissen, wie früh ich mit einer solchen Maßnahme beginnen müsste oder ob es sich dabei tatsächlich lediglich um eine Empfehlung handelt.
Ich muss im moment Beruf, Familie , paar private Sachen alles zeitlichj ganz genau takten daher frag ich eher nach der Notwendigkeit dieser therapeutischen Maßnahme, an sich hab ich kein Problem damit Hilfe in Anspruch zu nehmen um auch den letzten strengen Gutachter der Welt zu überzeugen
Danke und vorab allen ein schönes Wochenende
