DanielPabo93
Benutzer
Die Angabe im Gutachten steht überhaupt nicht im Widerspruch zu der Angabe der Gutachterin. Es gibt keine starren Folgen aus der Einordnung in A1, A2 oder A3. Die Bewertung ist immer individuell. Auch bei einer Einstufung in A2 können deshalb durchaus therapeutische Maßnahmen empfohlen werden. Die Angabe wird deshalb wohl nicht geändert werden.
ok danke für die Information.