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Canabiskonsum nach Amphetamin MPU

Xdfritze

Neuer Benutzer
Guten Abend

Ich hatte 2024 meine Amphetamin mpu bestanden, zählt der neue thc Wert von 3.5 ng für mich auch.(Rauche einmal im Monat ca) immer freitags und fahre erst montags wieder oder kann das auch zu Problemen führen

MfG
 
oder kann das auch zu Problemen führen
ich glaube nicht, denn die Führerscheinstelle erfährt das dann ja gar nicht.

Spannend wirds, wenn Du über die 3.5 rutscht..
Die FsSt würde es erfahren und könnte einen Blick in die alte MPU werfen.

Ich bin jetzt rein beim Mutmaßen und bin da auch auf andere Meinungen gespannt:
Wenn in der alten MPU irgendeine Verzichtserklärung hinsichtlich THC zu lesen wäre, könnte es ggf eng werden, weil die Behörde sieht, dass Du Dein damaliges Vorhaben nicht durchhalten konntest - > Mißbrauchsvermutung.
Ansonsten müsstest Du hinsichtlich THC genau so behandelt werden wie jeder andere auch: Ärger gibts erst im Wiederholungsfall (und nur bei Werten >3.5).
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein aber habe es mal durch die Ki gehauen und die sagt dass das Labor sogar wenn ich urintest ablehne, und sich im Blut noch THC Abbauprodukte ohne aktiven Wert befinden, dies der Führerscheinstelle meldet und ich eine erneute mpu machen muss.
Das war das Ergebnis der mpu
Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Eine KI sagt vieles und ein großer Anteil davon ist üblicherweise Bullshit (auch wenn er sich noch so perfekt anhört).
Man muss sich in einem Thema schon genau auskennen, um bei einer KI-Antwort den Müll auszusieben. Und es gibt vermutlich auch einen Kontext, bei dem die KI-Antwort passt. Aber es dürfte nicht der Deine sein.

Wie war denn die Fragestellung bei der alten MPU (incl. Vorwurf)?
Was genau hast Du dort hinsichtlich zukünftigem THC-Konsum angegeben?

_________________________________-

UND:
unabhängig davon muss die FsSt ja erstmal von einem Verstoß erfahren. Bei einem Wert unter 3.5 dürfte das nicht passieren.
Aber ich wiederhole mich. Stand ja schon alles da....

Und, mit Verlaub: ich diskutiere ganz bestimmt nicht die wilden Phantasien einer KI.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kann Herr..
trotz der Hinweise auf (frühere) Drogeneinnahme ein Kraftfahrzeug
Gruppe 1 sicher führen? Liegt insbesondere eine stabile Abstinenz vor und ist deshalb nich erwarten, dass Herr…
weiterhin Betäubungsmittel nimmt oder andere psychoaktiv wirkende Arzneimittel oder Stoffe missbräuchlich konsumiert?

Meinst du dies ?
Damals ging es der Prüferin eigentlich nur ums Amphetamin, nach thc wurde ich nicht gefragt nur wie mein Konsummuster war was ich mit an Wochenende mit Freunden bei Cannabis beantwortet hatte

Sry wegen der Sache mit der KI
Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Damals ging es der Prüferin eigentlich nur ums Amphetamin,
womit bist Du denn aufgefallen? Vllt stellst du die ersten 2 Seiten der alten MPU nochmal hier ein. Da steht das drauf. Das Vergehen / der Vorwurf.
Und: Ist im Protokoll eine Verzichtsentscheidung festgehalten, die sich auch auf THC bezieht?


Btw:
weiterhin Betäubungsmittel nimmt oder andere psychoaktiv wirkende Arzneimittel oder Stoffe missbräuchlich konsumiert?
das wichtige an der Fragestellung ist "missbräuchlich". D.h., wenn Dein Konsum nicht einen Mißbrauchsverdacht berechtigt, darf der sein. Mißbrauch wird immer dann vorausgesetzt, wenn man aus Konsumgründen die Legalität verlässt. Bei Amphetaminen beispielsweise. Nicht mehr jedoch wegen THC. Sofern Du nicht (wiederholt) die Grenzen reisst.

.... und unter 3.5ng erfährt die Führerscheinstelle immer noch nichts vom "Vergehen", weils keins ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
womit bist Du denn aufgefallen? Vllt stellst du die ersten 2 Seiten der alten MPU nochmal hier ein. Da steht das drauf. Das Vergehen / der Vorwurf.
Und: Ist im Protokoll eine Verzichtsentscheidung festgehalten, die sich auch auf THC bezieht?


Btw:

das wichtige an der Fragestellung ist "missbräuchlich". D.h., wenn Dein Konsum nicht einen Mißbrauchsverdacht berechtigt, darf der sein. Mißbrauch wird immer dann vorausgesetzt, wenn man aus Konsumgründen die Legalität verlässt. Bei Amphetaminen beispielsweise. Nicht mehr jedoch wegen THC. Sofern Du nicht (wiederholt) die Grenzen reisst.

.... und unter 3.5ng erfährt die Führerscheinstelle immer noch nichts vom "Vergehen", weils keins ist.
Hallo habe mit nochmal alles durchgelesen ich habe keine Verzichtserklärung wegen Cannabis abgegeben. Ok das ist super , die Grenzen reise ich nicht ich kann das strickt trennen
 

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Du (@Xdfritze) lebst in einer Traumwelt.

ich habe keine Verzichtserklärung wegen Cannabis abgegeben.

vs.

Es liegt insbesondere eine stabile Abstinenz vor ...

aus dem Gutachten. Das schreibt ein Gutachter nur wenn du ihm gegenüber Abstinenz behauptet (aber offensichtlich gelogen) hast.

Also doch, du hast angegeben zukünftig für den Rest deines Lebens abstinent von Cannabis zu leben. Heißt: Wenn du zukünftig im Straßenverkehr mit Cannabis auffällst und die Führerscheinstelle informiert wird ist die nächste MPU gebucht. Das ist ähnlich wie bei Alkohol-Wiederholungstätern im niedrigen Promillebereich.

die Grenzen reise ich nicht

Das kann keiner vorher bestimmen. Zum Beispiel ist die sogenannte "Qualität" von Cannabis im Voraus nicht meßbar.

P.S: Ich habe meinen Beitrag nachträglich korrigiert und erweitert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Doch, du hast angegeben zukünftig für den Rest deines Lebens abstinent von Cannabis zu leben
das wissen wir nicht... der Schwerpunkt kann auch auf Amphetaminen gelegen haben.
Aber die Zweifel sind berechtigt.
@Xdfritze : bekommen wir nochmal die 3 vorletzten Seiten des Gutachtens? (die letzte haben wir ja schon)
___________________________
Wenn du zukünftig im Straßenverkehr mit Cannabis auffällst und die Führerscheinstelle informiert wird ist die nächste MPU gebucht.
Das ja. Zum "Auffallen" gehört jedoch das Reißen der erlaubten Grenzwerte (oder ein Unfall unter THC-Einfluss).
Ein Spiel mit dem Feuer :)
 
Wie will @Xdfritze denn wissen (testen) ob er die Grenzwerte aktuell überschritten hat? Sowas geht nur im Labor. Auch bei Polizeikontrollen vor Ort gibt es nur das Ergebnis: negativ oder positiv, ohne jeden Wert.

Beim Alkohol können die aktuellen Werte zumindest näherungsweise über einen Promilletester bestimmt werden, bei Cannabis, Amphetamin und Co. ist mir so eine Möglichkeit nicht bekannt.

Und das ihm seine Verkäufer im Geheimen kräftigeres Material angedreht haben - damit kann @Xdfritze doch nun überhaupt nicht rechnen.

das wissen wir nicht...

Ob du das weißt weiß ich nicht. Ich jedenfalls kenne keine positive MPU, bei der nur eine Droge oder nur für bestimmte Drogen Abstinenz behauptet wird.
 
warten wir doch mal die letzten Seiten des Gutachtens ab ....
(aber prinzipiell bin ich Deiner Meinung, noch dazu mit Mischkonsum. Allerdings erlebe ich seitens Behörden, aber auch von Gutachterseite aus so einige "Unsicherheitsmomente" im Umgang mit den neuen Cannabisrichtlinien - noch bis heute)

a propos @Xdfritze : stelle doch am besten mal das ganze Gutachten hier rein. Diese scheibchenweise Salami-Information nervt bisschen.
 
Du (@Xdfritze) lebst in einer Traumwelt.



vs.



aus dem Gutachten. Das schreibt ein Gutachter nur wenn du ihm gegenüber Abstinenz behauptet (aber offensichtlich gelogen) hast.

Also doch, du hast angegeben zukünftig für den Rest deines Lebens abstinent von Cannabis zu leben. Heißt: Wenn du zukünftig im Straßenverkehr mit Cannabis auffällst und die Führerscheinstelle informiert wird ist die nächste MPU gebucht. Das ist ähnlich wie bei Alkohol-Wiederholungstätern im niedrigen Promillebereich.



Das kann keiner vorher bestimmen. Zum Beispiel ist die sogenannte "Qualität" von Cannabis im Voraus nicht meßbar.

P.S: Ich habe meinen Beitrag nachträglich korrigiert und erweitert.
Ja ich musste ja eine komplette Abstinenz nachweisen weil auf alle Drogen kontrolliert wurden, deswegen auch Cannabis ist ja automatisch dabei.
 
warten wir doch mal die letzten Seiten des Gutachtens ab ....
(aber prinzipiell bin ich Deiner Meinung, noch dazu mit Mischkonsum. Allerdings erlebe ich seitens Behörden, aber auch von Gutachterseite aus so einige "Unsicherheitsmomente" im Umgang mit den neuen Cannabisrichtlinien - noch bis heute)

a propos @Xdfritze : stelle doch am besten mal das ganze Gutachten hier rein. Diese scheibchenweise Salami-Information nervt bisschen.
Alle 21 Seiten oder wie ?
 
Wie will @Xdfritze denn wissen (testen) ob er die Grenzwerte aktuell überschritten hat? Sowas geht nur im Labor. Auch bei Polizeikontrollen vor Ort gibt es nur das Ergebnis: negativ oder positiv, ohne jeden Wert.

Beim Alkohol können die aktuellen Werte zumindest näherungsweise über einen Promilletester bestimmt werden, bei Cannabis, Amphetamin und Co. ist mir so eine Möglichkeit nicht bekannt.

Und das ihm seine Verkäufer im Geheimen kräftigeres Material angedreht haben - damit kann @Xdfritze doch nun überhaupt nicht rechnen.



Ob du das weißt weiß ich nicht. Ich jedenfalls kenne keine positive MPU, bei der nur eine Droge oder nur für bestimmte Drogen Abstinenz behauptet wird.
Asso also prüfen kann ich es nicht, bin bei maximal 1x/2x im Monat 0.1 pro Abend und habe dann bis ich wieder Autofahre mindestens 56 stunden
 
Asso also prüfen kann ich es nicht

Genau.

dann bis ich wieder Autofahre mindestens 56 stunden

Solche Pläne funktionieren erfahrungsgemäß nicht. Dann kommt doch der Anruf, dem man moralisch verpflichtet ist.

Jemand ist verletzt und muß umgehend zum (Not)Arzt. Onkel Werner fällt kurzfristig als Fahrer zu einer wichtigen Familienfeier aus. Und du bist doch das ganze Wochenende zu Hause und hast Zeit.

Alle 21 Seiten oder wie ?

Ich weiß nicht wie das zur Beantwortung deiner Frage beitragen kann.

-------------------------

Ich kann aber auch nicht nachvollziehen warum du dich überhaupt wieder in die Nähe einer MPU bringen willst. Du hast doch die Zeit- und Geldprobleme sowie den Stress erst kurz hinter dir.

Tatsache ist: Wenn du innerhalb der nächsten Jahre wieder unter Drogen (auch unterhalb der zulässigen Grenzwerte) im Straßenverkehr auffällig wirst und das der Führerscheinstelle gemeldet wird ist die nächste MPU fällig. Darauf, das geringe Drogenmengen der Führerscheinstelle nicht gemeldet werden, würde ich mich nicht verlassen. Ich kenne auch kein Gesetz, das solche Meldungen verbietet, aber da lasse ich mich gerne verbessern.
 
Ich weiß nicht wie das zur Beantwortung deiner Frage beitragen kann.
weil das scheibchenweise nervt und wir nicht wissen, inwieweit sich wichtige Informationen noch verbergen.
Hast Du mitbekommen, dass bis jetzt 5x nachgefragt wurde und immer wieder nur scheibchenweise Informationen rüberkamen? Und wichtige Informationen bis jetzt fehlen?
Klar ist da auch viel Standardgeblubber drin .. aber lieber dieses wegblättern statt nochmal nachhaken zu müssen. Und nochmal. Und ...
 
weil das scheibchenweise nervt und wir nicht wissen, inwieweit sich wichtige Informationen noch verbergen.
Hast Du mitbekommen, dass bis jetzt 5x nachgefragt wurde und immer wieder nur scheibchenweise Informationen rüberkamen? Und wichtige Informationen bis jetzt fehlen?
Klar ist da auch viel Standardgeblubber drin .. aber lieber dieses wegblättern statt nochmal nachhaken zu müssen. Und nochmal. Und ...
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