TF 1,8 Atemwert Ersttäter

Das ist halt auch eine Entscheidung, die jeder für sich treffen muss. Aber wie gesagt Akteneinsicht steht auch dir als Beschuldigtem zu. Das hat auch etwas mit Verfassungsrecht zu tun, da jederzeit ein faires Verfahren garantiert werden muss.
Du könntest dich also an die Staatsanwaltschaft wenden und laut Paragraf 147 StPO Akteneinsicht zu deiner Verteidigung beantragen.
 
.lediglich der Arzt meinte ich soll mal aufstehen und schritte gehen.

..

weil die Polizisten meinten halt Defensive Fahrweise, Lallende Sprache aber der Doc im Krankenhaus meinte glaube ich „keine Auffälligkeiten“
was der Arzt da dann berichtet, ist "amtlich". Da kann auch ein Anwalt nichts mehr dran drehen. Doof. Hast Du das genauer, schriftlich?


Und ja@Akteneinsicht, Du kannst das dann auch nach der Beantragung des Führerscheins bei der FsSt anfordern. Manche reagieren angenehm unbürokratisch und lassen Dich das alles mal eben abfotografieren, sobald sie die Akte zusammengestellt haben. Denn: es ist für eine MPU ein super Vorteil, wenn man weiss, was der Gutachter weiss^^


btw: das meiste stand schon am 4.Dez. geschrieben, ich habe mich wiederholt, pardon.
Vllt liest Du das alles nochmal von Anfang an und vertraust Deinem Vorbereiter etwas.. der kennt dich inzwischen besser als wir. Mich würde auch mal interessieren, was er so zu Deinen Fragen meint.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja wie gesagt bislang war es nur das Erstgespräch..bezahlt hab ich noch nichts..weil ich ja irgendwie so skeptisch bin wegen einigen aussagen..aber er hat mir direkt auf meine Frage geantwortet und mich heut morgen sogar angerufen.
Ab wann ist es denn Schlau Akteneinsicht zu fordern?

& nein habe Schriftlich leider nix in den 2 schreiben steht nichts von sowas drin
 
Mein VP hatte mir jetzt das geschreiben bzgl Händedesinfektion und KT :

„In Ihrem Fall müssen Sie nicht abstinent leben. Sie dürfen etwas trinken. Max. 1 Liter Bier. Das Mittel enthält meistens Methanol. Es wird aber Ethanol in Haar gesucht.“

Das 2. stimmt ja mal komplett nicht..in keinem Mittel darf Methanol drin sein, da dies eine giftige und toxische Substanz ist..versteh ich nicht..in unserem ist 80% Ethanol.
 
das hatte er darauf noch geschrieben :

„Ok. Trotzdem empfehle ich die Haarprobe zu machen. Ich hatte viele Menschen, die auch damit im Kontakt ständig sind und es gab kein Alkohol nachgewiesen.
In vielen Mitteln, so, wie ich weiß, ist Methanol drin. Gut zu wissen, merke ich mir “
 
Eine persönliche Bemerkung:

Ich finde es nicht richtig, wie du das handhabst.

Du hast hier viele Einschätzungen ob deines VPs gehört, auch viele ob deiner Problemtiefe und den daraus abzuleitenden Voraussetzungen für eine positive Prognose.
Auch praktische Tipps mit AN, Anwalt, Umgang mit der strafrechtlichen Seite usw.

Was du daraus machst, ist selbstverständlich in Gänze dir überlassen.

Aber dass du jetzt die Kommunikation mit ihm hier zitierst, finde ich echt übel !

Entweder du vertraust ihm, lässt dich auf seine Sicht der Dinge ein und bereitest dich dem entsprechend mit ihm auf deine MPU vor oder eben nicht !

Aber dieses „Hinterm-Rücken-Lästern/Auseinandernehmen“, denn so wirkt es auf mich, finde ich vollkommen daneben.
Vor Allem, weil wir wissen, um wen es sich handelt.
 
hm.. da ist was dran.
Ich sehe es allerdings noch nicht als Lästern, sondern ich sehe eher immer noch die Frage dahinter "bin ich da gut aufgehoben"

Wenns uns Lästern geht, wäre ich auch nicht mehr dabei.
 
Die Frage die ich mir an dieser Stelle stelle, ist, ob @Andeo sich aktuell von ihm aufgrund der Vielzahl an Infos doch ich würde mal sagen, verunsichern lässt. Und er die Vielzahl an Infos bisher für sich noch nicht in ausreichender Weise verarbeiten konnte. Das kann ja durchaus möglich sein.
Wobei ich mir allerdings auch wiederum die Frage stelle, warum sein VP mit Methanol und Ethanol um die Ecke kommt. Klar in rauen Mengen können die durchaus einen signifikanten Einfluss auf die Etg als auch Peth Werte nehmen, aber das ist doch so weit ich weiß, eher die Ausnahme. Zumal wenn ich es richtig gelesen hatte, @Andeo im Krankenhaus arbeitet und die sich dort damit die Hände desinfizieren. Es gibt ja auch noch Isopropanol, welches überhaupt keinen Einfluss auf die Werte hat.
 
Wegen den kreuzen auf dem Bogen hatte ich gefragt ob keine Angaben das richtige ist..dazu meint er „Ja, die Tat zugeben“.. dachte eigentlich einfach von seinem „Schweigerecht“ gebrauch machen.. muss den Bogen heute weggschicken.. ich bleib dabei einfach nur persönliche Daten ausfüllen und nix zu schreiben oder?
 
dachte eigentlich einfach von seinem „Schweigerecht“ gebrauch machen

Richtig. Als Beschuldigter musst du keine Angaben machen. Du musst dich nur ausweisen wenn du von der Polizei angehalten wirst, also bei einer Kontrolle vor Ort. Sobald du beschuldigt wirst musst du keine Angaben gegenüber der Polizei machen. Weder mündlich noch schriftlich Also auch das Schreiben nicht beantworten. Das passiert häufig und dadurch entsteht dir kein Nachteil.

Zu einer Befragung musst du nur erscheinen wenn die Staatsanwaltschaft dich "einlädt". Aber auch dann musst du dich nur ausweisen und brauchst keine Fragen beantworten. Und natürlich zu einem Gerichtstermin.
 
Zurück
Oben