Das ist halt auch eine Entscheidung, die jeder für sich treffen muss. Aber wie gesagt Akteneinsicht steht auch dir als Beschuldigtem zu. Das hat auch etwas mit Verfassungsrecht zu tun, da jederzeit ein faires Verfahren garantiert werden muss.
Du könntest dich also an die Staatsanwaltschaft wenden und laut Paragraf 147 StPO Akteneinsicht zu deiner Verteidigung beantragen.
Du könntest dich also an die Staatsanwaltschaft wenden und laut Paragraf 147 StPO Akteneinsicht zu deiner Verteidigung beantragen.