1. MPU im NOV. - 2 TF - BItte um Hilfe -

P,S: Zufieden mit der Rechnung? Ich kann sie aber nicht auswenidig, schreibe sie dann auf und nehme sie mit zur Mpu.
Ich werde das im laufe des Tages mal durchrechnen.
Ich rechne das persönlich immer nach dem Original ....

c = A/m*r

wobei:

c die Alkoholkonzentration im Blut in Gramm pro Kilogramm Blut,
A die aufgenommene Masse des Alkohols in Gramm (g),
r den Reduktions- oder Verteilungsfaktor im Körper,
Männer: 0,680,70,
Fraün/Jugendliche: 0,550,60,
Säuglinge/Kleinkinder: 0,750,80,
m die Masse der Person in Kilogramm (kg) ist.

Um bei einem Getränk die Masse A des Alkohols herauszufinden, muss das Volumen V des Getränkes (gemessen in Milliliter, damit das Ergebnis in Gramm vorliegt) mit dem Alkoholvolumenanteil e (auf dem Getränkebehälter zu finden, z. B. Bier: 0,05) und der Dichte von Alkohol (ρ ≈ 0,8 kg/l bzw 0,8 g/ml) multipliziert werden: Hat beispielsweise ein Liter (also 1000 ml) Bier einen Volumenanteil von 0,05 (d. h. 5 %) Alkohol, so entsprechen die 50 ml Alkohol einem Gewicht von 40 g.

Dem FB schau ich mir dann natürlich auch noch an.

Schön, dass du so fleißig mitarbeitest :smiley711:

Wünsch dir einen schönen Tag :):smiley5:
 
Alles klar, danke Max. Fleißig - aber klar doch;-).. wenn ich hier schon kostenlose Hilfe/ Unterstützung bekomme, ist das doch selbstverständlich;-)
 
2. Was und wie viel haben Sie am Tattag insgesamt getrunken? (Sorte, Menge, Trinkzeit)
19.00 – 5.00Uhr: 2 Flaschen trockenen Weißwein (a 0,75l), danach noch 2 Gläser Weißwein (a 0,2l).

c = BAK+ (0,15 x Std. Abbauzeit) = Gesamtpromille
c = 1,84 + (0,15 x 10,5 Std.) = 3.41%

A = c x (p x r) x 1,25 (Aufschlag Resorptionsdefizit) = c x 33 x 1,25 3,41 x 33 x 1,25 = 140,6g

Teile ich jetzt den aufgenommenen Alkohol durch 8 (g je TE) erhalte ich: A = 140, 6g: 8 = 17,6 TE (ca. 2 Flaschen Wein und zwei Gläser (0,2)
Ich berechne das wie folgt ...

Gewicht: 55 kg
Trinkbeginn: 19:30 Uhr
Blutabnahme: 6:24 Uhr
Trinkmenge: 19 Glas Sekt a 0,1l (entspricht 1900 ml)

Alkoholmengenformel

A = m * Vol%/100 * s * rp

A = Aufgenommene Alkoholmenge in Gramm
m = Getrunkene Menge in Milliliter
s = Spezifisches Gewicht von Alkohol (0,8 g/cm³)
rp = Resorptionsdefizit (0,8)

1900ml x 0,8 x 0,8 x 10% = 121,6 g aufgenommener Alkohol

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Damit kämen wir dann zu Widmark:

Insgesamt aufgenommen wurden ≈121,6 g Alkohol.

Widmark-Formel

c = A / (p * r)

c = Alkoholkonzentration in Promille
A = Aufgenommene Alkoholmenge in Gramm (siehe Alkoholmengenformel)
p = Körpergewicht in Kilogramm
r = Reduktionsfaktor (0,7 bei Männern und 0,6 bei Fraün)

c= 121,6 g/ (55 kg x 0,6)

das entspricht dann 3,68‰

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Alkohol-Abbau

Vom Trinkbeginn bis zur Blutentnahme waren es ca. 11 Stunden.
Das bedeutet für den Zeitraum 11 Std. x 0,15 Promille = 1,65‰
Rechnen wir jetzt 3,68 Promille – 1,65 Promille bleiben am Ende 2,03‰ übrig.

Da hier jetzt aber 1,84‰ steht, passt da etwas nicht ganz. Du hast einen kleinen Fehler in der Berechnung ... du darfst den Alkoholabbau nicht bis Trinkende berechnen, sondern bis zur Blutabnahme. Von Trinkende bis zur Blutabnahme baust du ja weiterhin Alkohol ab :g060:

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2. Was und wie viel haben Sie am Tattag insgesamt getrunken? (Sorte, Menge, Trinkzeit)
19.00 – 5.00Uhr: 2 Flaschen trockenen Weißwein (a 0,75l), danach noch 2 Gläser Weißwein (a 0,2l).

c = BAK+ (0,15 x Std. Abbauzeit) = Gesamtpromille
c = 1,84 + (0,15 x 10,5 Std.) = 3.41%

A = c x (p x r) x 1,25 (Aufschlag Resorptionsdefizit) = c x 33 x 1,25 3,41 x 33 x 1,25 = 140,6g

Teile ich jetzt den aufgenommenen Alkohol durch 8 (g je TE) erhalte ich: A = 140, 6g: 8 = 17,6 TE (ca. 2 Flaschen Wein und zwei Gläser (0,2)
Siehe Trinkmengenberechnung.

7. Wie oft haben Sie alkoholisiert am Straßenverkehr teilgenommen ohne aufzufallen und was folgern Sie daraus?
Ich bin ca. 80 Mal unter Alkoholeinfluss Auto gefahren, wobei die Blutalkoholkonzentration nie so hoch war, wie am Tattag. Die meisten Fahrten waren mit niedrigerem Promillewert (nach 1-3 Gläsern Weißwein a 0,2l = ca 0,5 BAK – 1,2 BAK) und unter Restalkohol. Daraus folgere ich, dass statisch gesehen, auf eine aufgedeckte Trunkenheitsfahrt mehrere 100 unentdeckte kommen. Heute ist mir bewusst, dass ich verantwortungslos gehandelt habe und großes Glück hatte, dass ich nie einen Unfall verursacht habe. Heute weiß ich, dass selbst ein geringer Promillewert das Sehvermögen beeinflussen kann.
Das ist schon besser.
Erwecke nicht den Eindruck der Entschuldigung (umformulieren). Dem GA wird die eventülle Trinkmenge nicht interessieren ... wichtig ist, dass du hier ehrlich bist.

19. In welcher Kategorie von Trinker haben sie sich früher gesehen und wie stufen Sie sich heute rückblickend ein? (mit Begründung)
Vor der 2. TF habe ich mich als Gesellschaftstrinker gesehen, da ich nur in Gesellschaft getrunken habe. Nach der 2. TF habe ich erkannt, dass in den letzten Monaten vor dem Delikt den Alkohol missbraucht habe, um meine Sorgen auszublenden.
Wieso nur in den "letzten Monaten" vor deinem Delikt ? ... das würde ja im Wiederspruch zu ...

"Im Alter von 19-20 (2007-2008)
Max. 2 WE im Monat 1-5 Gläser Sekt (a 0,1l),
4-6 WE im Jahr auch 1 ½ Flasche Sekt (a 0,75)"


... stehen.

Diese Menge hast du ja nicht allein aus Genussgründen getunken, dass ist ebenfalls Alkoholmissbrauch.
Daher musst du die "letzten Monate" umformulieren.

28. Können Sie sich vorstellen, jemals wieder in alte Gewohnheiten zurückzufallen? (Begründung)
Ja, es kann wieder Situationen in meinem Leben geben, in denen ich verleitet bin mehr Alkohol zu trinken. Aber ich habe gelernt mit solche Situationen umzugehen und mir wenn nötig Hilfe von außen zu holen und nicht alles allein schaffen zu wollen. Z.B. durch regelmäßige Gespräche mit meinen Eltern und engen Freunden. Zudem gibt es auch immer professionellere Hilfe in der Nähe, bei der befreundeten Pfarrerin.
Jain, diese Vorstellung sollte nur theoretisch existieren.
Daher etwas umformulieren ... "Ja, theoretisch kann ich mir das vorstellen. Jedoch habe ich gelernt mit solchen Situationen umzugehen ...."

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Du bist auf einem guten Weg.
Eigentlich sind es überwiegend kleine Formulierungsfehler die aber von großer Bedeutung sein können.
Aber ich denke, dass bekommst du auch noch hin.

Überarbeiten und wieder neu einstellen. :):smiley5:
 
Hmm ohje ok, ehrlich gesagt ich hab das auch nicht selbst ausgerechnet weil wie gesagt diese ganze Widmark/ Tüv Rechnung Sache..verwirrt mich einfach nur.:smiley2204: Aber dann werde ich bei der Trinkmengenangabe, 2 Flaschen Weißwein angeben, dann passt es ? Wie würdest du denn zurück rechnen, auch mit der Widmark Formel? Könntest du mir das anhand meiner Daten mal vorrechnen, das wär echt toll, du machst das bestimmt korrekter :smiley9: `?
LG
 
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Wie würdest du denn zurück rechnen, auch mit der Widmark Formel?
Gar nicht, du musst einfach nur deine Trinkmenge anpassen.
Streich einfach 2TE (0,2‰), dann passt das. Demzufolge hast du 17 Glas Wein a 0,1l getrunken.
Erkläre dem GA das ruhig in TE, dass hören die gern und merken das du dich mit der Sache beschäftigt hast.
 
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Hallo Max,
ok für die 2 TF heißt das 17 TE/ Glas Weißwein(Riesling) a 0,1l.
Das wären falls der GA nachfragt aber dann 2 Flaschen a 0,75l, Richtig?

Und bei der 1 TF 2008 sollte ich dann 11 TE/ Glas Sekt a 0,1l angeben? Was dann 1 Flaschen Sekt wären.
Lieben Dank für deine HIlfe, ich hoffe mich fragt wirklich keiner wegen der Rechnung :smiley8:
 
ok für die 2 TF heißt das 17 TE/ Glas Weißwein(Riesling) a 0,1l.
Das wären falls der GA nachfragt aber dann 2 Flaschen a 0,75l, Richtig?
0,75l = 7,5 TE ... zwei Flaschen Wein wären dann 15TE, somit hast du dann noch einen Schoppen Wein a 0,2l zusätzlich getrunken.

Und bei der 1 TF 2008 sollte ich dann 11 TE/ Glas Sekt a 0,1l angeben? Was dann 1 ½ Flaschen Sekt wären.
Lieben Dank für deine HIlfe, ich hoffe mich fragt wirklich keiner wegen der Rechnung
Bei der Berechnung komme ich , laut deiner Mengenangabe, auf 0,88‰. Da wir hier aber lieber etwas über- als untertreiben, passt das mit der Menge.
PS: Ich kenne keinen, der bei einer MPU eine Trinkmengenberechnung ala Widmark durchführen musste.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ok ich belasse es dann bei 17 TE bzw. Gläser. = 2 Flaschen Weißwein und 2 Gläßer a 0,1l.

Warum meinst du eigentlich das ich in Frage 19) Alkohol Missbrauch* angeben soll, wäre ich dann nicht verpflichtet mindestens 12MOnate AB nachzuweisen? Ich als WHT sollte in meinen Äußerungen vorsichtig sein bezügl. der Missbrauchskategorie, meinst du nicht?

Ich würde das lieber so formulieren:
" Vor dem Delikt habe ich mich als Gesellschaftstrinker gesehen, da ich nur in Gesellschaft getrunken habe. Nach dem 2. Delikt und der Auseinandersetzung mit meiner Trinkgeschichte, denke ich, dass ich in bestimmten Phasen meines Lebens riskanten Alkoholkonsum betrieben habe. Da ich Alkohol wegen der psychischen Wirkung getrunken habe und nicht über mein Verhalten nachgedacht habe."

Liebe Grüße& schönen Abend
 
Warum meinst du eigentlich das ich in Frage 19) Alkohol Missbrauch* angeben soll, wäre ich dann nicht verpflichtet mindestens 12MOnate AB nachzuweisen? Ich als WHT sollte in meinen Äußerungen vorsichtig sein bezügl. der Missbrauchskategorie, meinst du nicht?
Eigentlich hat jeder, der zu einer MPU muß, in irgend einer Art Alkoholmissbrauch betrieben. Probleme mit Alkohol zu verdrängen ist Alkoholmissbrauch. Sich psychisch mit Alkohol abzulenken, sich einer Gruppe zwecks Dazugehörigkeit zu "unterwerfen" ... ist ebenfalls Alkoholmissbrauch.

Alkoholmissbrauch kann man wie folgt definieren ...

"Alkoholmissbrauch" ist - unabhängig von der getrunkenen Menge - jeder Alkoholkonsum, der zu psychischen, sozialen oder körperlichen Schäden führt. Als weitere mögliche Folgen von Alkoholkonsum und Alkoholmissbrauch sind beispielsweise Unfälle im Verkehr oder am Arbeitsplatz, finanzielle Probleme sowie Probleme in Partnerschaft und Familie zu nennen.
"Missbrauch" bedeutet allerdings nicht unbedingt gleichzeitig Abhängigkeit. Es gibt Menschen, die Alkohol missbrauchen und trotzdem (noch) nicht abhängig sind. In diesem Stadium kann der Betreffende noch die rationale Entscheidung treffen, den Missbrauch zu beenden, und so die Abhängigkeit verhindern.

Eine 12 monatige Abstinenz ist erst dann erforderlich ...

- wenn eine Notwendigkeit zum Alkoholverzicht besteht (Wiederholungstäter)
- eine Alkoholabhängigkeit besteht
- die Fähigkeit des kontrollierten Trinkens nicht gegeben ist (Wiederholungstäter)

Eine 6 monatige Abstinenz ergibt sich lediglich unter einem freiwilligen Aspekt.

Wenn du Alkohol allein wegen der "psychischen Wirkung" getrunken hast, läufst du Gefahr als Wirkungstrinker eingestuft zu werden ... dies wird dir 12 Monate Abstinenz einbringen.
 
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