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Alkoholfahrt mit dem Fahrrad 1,66 Promille

marius

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,

ich wurde am 01.10.2013 mit dem Fahrrad angehalten und kontrolliert. Nun kam die Aufforderung zur MPU, jedoch ist der Zeitraum sehr eng.
Der späteste Termin wurde auf den 10.02.2014 gelegt. In den ersten 2 Februar-Wochen ist bei mir Prüfungszeitraum (bin Student) und daher müsste ich die MPU entweder schon mitte Januar machen, meinen Führerschein freiwillig abgeben oder versuchen die Frist zu verlängern.
Ist es möglich die MPU im Januar schon zu bestehen? und wie könnte ich diese Frist denn verlängern lassen?

Ich habe mal den Fragebogen ausgefüllt. Danke schon einmal für eure Unterstützung :smiley22:

Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 173 cm
Gewicht: 74 kg
Alter: 19 Jahre

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 01.10.2013
BAK: 1,66 Promille
Trinkbeginn: 14.00 Uhr
Trinkende: 01.30 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 03.00 Uhr

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:
Strafbefehl schon bekommen: ja, 20 Tage à 20€ Strafe
Dauer der Sperrfrist: keine

Führerschein
Hab ich noch: ja
Hab ich abgegeben: nein
Hab ich neu beantragt: nein

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nein

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: momentan nicht
Ich lebe abstinent seit: 14.11.2013

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: nein
ETG-Programm ja/nein: nein
Keinen Plan?: muss ich in meinem Fall abstinenz beweisen?

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Termin ist schon ausgemacht.
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: Infoabende von TÜV und IAS
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung: welche Aufarbeitungsmaßnahmen werden denn in meinem Fall empfohlen?

MPU
Datum: Frist 10.02.2014
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?:
Schon eine MPU gehabt? nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: Ich bin einmal von der Polizei Nachts (betrunken) aufgegriffen worden und musste die Nacht in einer Zelle verbringen, jedoch glaube ich nicht, dass das in meinen Akten steht, es war eine Ordnungswiedrigkeit, keine Straftat. Werde ich noch überprüfen!

zum Tathergang:
am 01.10.2013 hat das neue Semester begonnen, da wird von der Uni immer eine Stadtrally angeboten. Dabei gibt es verschiedene Stationen, an denen Trinkspiele u.ä. angeboten werden. Da habe ich wie fast alle Studenten teilgenommen. Dies hat um 14.00 Uhr begonnen. Abends habe ich mich dann ein wenig ausgeruht und bin dann noch mit in eine Disko gegangen. Um 2 Uhr sind wir da raus gegangen und ich bin mit einem Freund mit dem Fahrrad heimgefahren. Nach ca. 1 km wurden wir von Polizei angehalten und kontrolliert. Mein Freund durfte mit 1,5 Promille heim gehen, ich musste mit auf das Revier zur Blutabnahme. Das Blutergebnis ergab dann 1,66 Promille.



Ich habe mir seit dem schon viele Gedanken zu dem Thema Alkohol und meinem Verhalten dazu gemacht und seit dem habe ich ja auch mein Trinkverhalten geändert und zuletzt gar nichts mehr getrunken.
Ich werde mich jetzt an die Formulierung des Fragenkatalogs machen und sobald ich meine gedanken dazu niedergeschrieben habe hier posten.

Vielen Dank für eure Hilfe
 
:smiley1785: ... im Forum !

Ist es möglich die MPU im Januar schon zu bestehen? und wie könnte ich diese Frist denn verlängern lassen?
Zur ersten Frage, eindeutig NEIN !
Deine TF erfolgte am 01.10.2013 ... um die MPU erfolgreich zu bestehen, ist eine Verhaltensänderung von mindestens 6 Monaten erforderlich. Dies gilt für das kontrollierte Trinken (KT) als auch für eine Abstinenz (AB). Aus diesem Grund ist es unmöglich eine MPU positiv zu bestehen.

Zu Frage 2, eine Fristverlängerung erreichst du bei deiner FSST. Ruf dort einfach an und teile dem Behördi mit, dass du eine Fristverlängerung bezüglich deiner MPU beantragen möchtest ... alles weiter wird dir dein Behördi erklären.

Keinen Plan?: muss ich in meinem Fall abstinenz beweisen?
Bei deiner BAK von 1,66‰ ist eine Abstinenz nicht notwendig.
Demzufolge solltest du dich an die Regeln des KT halten und deinen Alkoholkonsum danach ausrichten.
Weiterhin empfehle ich dir alle 4-6 Wochen die LW bestimmen zu lassen.

Alle Infos die du erst einmal lesen solltest ...

MPU ... abc Teil 1
MPU ... abc Teil 2

Reaktionstest/Leistungstest

Die Regeln des KT
Kontrolliertes Trinken - Die Erklärung

Leberwerte

Wichtige Abkürzungen im Forum
 
Hallo marius,

begrüße dich auch noch im Forum.:smiley138:

Bei einer Rad-TF ist es üblich, dass die FSSt. innerhalb von 3 Monaten ein pos. Ga fordert. Dabei ist es dort nicht von Belang, dass du in diesem Zeitraum gar keine pos. MPU ablegen kannst, weil dir der nötige Verhaltensänderungszeitraum fehlt.

und wie könnte ich diese Frist denn verlängern lassen?

Sehr wahrscheinlich wird sich die FSSt. nicht auf eine Verlängerung einlassen, sodass du deinen FS wohl erstmal abgeben musst.

Du bist im Straßenverkehr alkoholisiert aufgefallen und besitzt deinen FS noch, da möchte die FSSt. lieber auf "Nummer Sicher" gehen....

Hier noch ein MPU-Leitfaden
 
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