Angaben beim MPU-Gutachter machen:JA oder NEIN?

vkler

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Hallo,

ich habe einige Fragen zu einer mir bevorstehenden MPU, dazu hier die Vorgeschichte: ich hatte im Mai 2011 echten Stress (Ex-Frau,Partnerin,geplante Selbstständigkeit bzw. mit der Finanzierung), mir eine Flasche Wodka gekauft, mich mit dem Auto auf einen Parkplatz gestellt, wollte einfach nur noch meine Ruhe haben, mich auf die Rückbank gesetzt, wirklich keinen Zentimeter egfahren, die Flasche geleert und bin eingeschlafen. Gegen 2Uhr nachts wurde ich von der Polizei geweckt, Ergebnis: 2,51 Promille, Führerschein weg.Jetzt kommt die MPU, z.Zt. nehme ich an einem Tüv Süd Pluspunkt Kurs teil, um die Sperrfrist auch zu verkürzen. Ein Anruf auf meiner Führerscheinstelle hat mir jetzt einen Führerscheinentzug von 1985 in Erinnerung gebracht, damals Vordiplomfeier,0,9 Prom., Führerscheinentzug 6 Monate,soweit ich noch weiß. Da ich noch auf der Uni war und kein eigenes Auto hatte hab ich das irgendwie vergessen -oder verdrängt?

Jetzt die Fragen: dieser Vorfall von 1985, übrigens keine MPU,direkte Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperre, dürfte längst verjährt sein, es besteht aber wohl ein Vermerk in der Führerscheinakte, daß diese "bereinigt" worden sei.
Ist es nun ratsam, diesen alten Vorfall ebenfalls beim MPU-Gutachter zu erwähnen?
Ist ein Abstinenznachweis erforderlich bzw. ratsam?
Beim TÜV bekommt man nur schwammige Aussagen darüber!Ausserdem will ich mal sehen, wie andere die Situation beurteilen.
Ich trinke eigentlich nur zu besonderen Anlässen Alkohol, also zu Silvester etc, sonst eigentlich kaum, seit Mai gar nichts mehr. An meinen Stressfaktoren habe ich zwischenzeitlich gearbeitet bzw. diese Probleme gemeinsam mit den Betroffenen gelöst, die Existenzgründung hat auch geklappt - übrigens ein Sportstudio ;-)

Vielen Dank jetzt schon mal für die Antworten!
 
Hallo vkler,
herzlich Willkommen bei uns im Forum.:smiley5:

Die alte Geschichte musst Du nicht erwähnen, das ist längs verjährt.

Bei über 2‰ ist AB mit Abstinenznachweisen üblich, mit KT (kontrolliertes Trinken) wird es sehr schwierig. 6 Monate nachgewiesene Abstinenz dürfte ausreichen...

Füll doch bitte den Profilfragebogen aus, dann bekommen wir ein etwas klareres Bild von Dir.

Profilfragebögen : http://mpu-vorbereitung-online.com/forum/showthread.php?263-Profilfrageb%F6gen
 
Zuletzt bearbeitet:
FB

FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht:männlich
Größe:173
Gewicht:74
Alter:49

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit:22.5.2011
BAK:2,51
Trinkbeginn:18.00
Trinkende:23.00
Uhrzeit der Blutabnahme:2.30

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:nein
Strafbefehl schon bekommen:ja
Daür der Sperrfrist:9Monate

Führerschein
Hab ich noch:nein
Hab ich abgegeben:ja
Hab ich neu beantragt:nein

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein:ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?:nein

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:
Ich lebe abstinent seit:22.5.2011

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein:
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele:seit Juni 2011, monatlich
ETG-Programm ja/nein:
Keinen Plan?:

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?:ja
Selbsthilfegruppe (SHG):nein
Psychologe/Verkehrspsychologe:ja
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer:ja
Ambulante/stationäre Therapie:nein
Keine Ahnung:

MPU
Datum:
Welche Stelle (MPI):Tüv Süd
Schon bezahlt?:nein
Schon eine MPU gehabt?nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:ja, 1985
 
Danke nochmal für die Antwort!

Das die alte Geschichte verjährt ist weiß ich ja, die Frage ist eher,ob ich sie erwähnen sollte, da ja auch der Gutachter sieht, daß da schon mal was war??
 
Danke nochmal für die Antwort!

Das die alte Geschichte verjährt ist weiß ich ja, die Frage ist eher,ob ich sie erwähnen sollte, da ja auch der Gutachter sieht, daß da schon mal was war??

Ich würde die alte Geschichte nur bei einer konkreten Nachfrage erwähnen.
 
Das die alte Geschichte verjährt ist weiß ich ja, die Frage ist eher,ob ich sie erwähnen sollte, da ja auch der Gutachter sieht, daß da schon mal was war??
Flori hat es schon erwähnt, ich konkretisiere die Sache einmal an einem Beispiel ...

Falls der Gutachter Dich auf das ganz Alte ansprechen sollte: Gegenfrage an Gutachter, ob noch etwas in der Akte ist. Dann Begutachtung abbrechen und darauf bestehen, dass die Akte zur Bereinigung zur Führerscheinstelle zurückgeschickt wird!
Alles, was älter als 15 Jahre ist, muss aus der Akte raus. Da der GA das nicht beurteilen kann und darf (das kann/darf/muss nur ein Behördi) ist die Begutachtung zu beenden und die Akte zur Korrektur an die Behörde zurückzusenden.
Das sieht die Begutachtungsstelle zwar nicht gerne, da erheblicher Mehraufwand, ist aber die korrekte Vorgehensweise!
 
Nur mal so als Gedanke....

Die Akte kann doch auch aus anderen Gründen "bereinigt" worden sein....oder?:smiley2204:



Ein freundliches Hallo noch an vkler......:smile:

Hierzu:

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein:
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele:seit Juni 2011, monatlich
ETG-Programm ja/nein:
Keinen Plan?:
Diese reichen bei einer AB-Angabe leider nicht mehr aus..... da du ja angibst...

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:
Ich lebe abstinent seit:22.5.2011
.....und dies für eine pos. MPU auch sehr sinnvoll ist.

Mit 2,51‰ spielst du bereits in der "Oberliga"......und von daher wirst du um ein EtG-Programm nicht herumkommen:

Neü Begutachtungsrichtlinien


Abstinenzzeiträume
 
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vkler, ich habe deine Frage bzgl. der Antworten zu dem FB, aus dem FB-Bereich herausgelöscht, da dort bitte nicht gepostet werden soll (Steht dort auch als Ankündigung).

Unser admin hatte dir ja bereits geschrieben, dass das Beantworten eines FB dein Part ist und nicht i-wo abgelesen werden kann.

Als Richtlinie und Hilfe kannst du jedoch hier drin mal lesen:

Gute Fragebögen


Aber wie "gesagt"....nur lesen, nicht abschreiben!:smiley6:
 
Hallo,
ich denke mal vkler gings um dem http://mpu-vorbereitung-online.com/forum/showthread.php?236-TÜV-Fragebogen-zur-MPU nicht um den Alkohol FB.
Hier kann ich dich beruhigen so einen ausführlichen FB wirst du bei der MPU zum ausfüllen nicht bekommen,es werden dir nur paar allgemeine Fragen zum Thema Alkohol gestellt siehe hier http://mpu-vorbereitung-online.com/forum/showthread.php?455-Profilfragebogen-des-TÜV

Trotzdem sollte man eine gewisses Grundwissen zum Thema Alkohol haben. Darum schadet es auch nicht sich mit dem TÜV-FB zu befassen.
Antworten dazu findest du hier http://www.saynobody.de/mpu/Fragebogenanalyse.pdf

Du kannst du auch mal mit dem http://mpu-vorbereitung-online.com/forum/showthread.php?50-Fragebogen-für-eine-Alkohol-MPU beschäftigen.So oder so ähnlich werden die Fragen lauten die dir bei der MPU vom Gutachter gestellt werden.
Wie von Nancy schon erwähnt lies dir dazu auch mal ein paar Fragebögen anderer User(link in #9) durch. So in etwa sollten die Antworten klingen ,ist halt von Person zu Person und der jeweiligen "Vorgeschichte" dazu unterschiedlich

Gruss Pfohli
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Pfohli,

ja, genau darum gings mir. Ich denke auch, daß es sicherlich sinnvoll, notwendig und interessant ist, sich genaür mit dieser Materie zu befassen. Bloß werden in dem Alkohol-FB Sachverhalte abgefragt, die doch schon tieferes Wissen erforden. Daher kam meine Frage, ob so etwas auch im MPU-Fragebogen gefragt wird.

Zum Thema "nur so ein Gedanke.....": und was sage ich dem GA dann??

Un dann noch ne Frage ;-) : ist eine Haaranalyse eine sinnvolle Alternative zum Etg-Programm? Könnte damit ja 3 Monate rückwirkend abdecken,soweit ich weiß! Jetzt ist so gut wie Oktober, 3 Monate zurück: ab Juli sollte der Nachweis geführt werden können, oder?
 
Un dann noch ne Frage ;-) : ist eine Haaranalyse eine sinnvolle Alternative zum Etg-Programm? Könnte damit ja 3 Monate rückwirkend abdecken,soweit ich weiß! Jetzt ist so gut wie Oktober, 3 Monate zurück: ab Juli sollte der Nachweis geführt werden können, oder?

Das ist richtig.
 
Hallo,

War gestern (1.10) wieder zum Kurs Freyung beim TÜV Süd.
Es besteht ja prinzipiell die Möglichkeit, sich entweder für die Reduktion oder die Abstinenz bei der MPU zu entscheiden.
Ist ein Abstinenzzeitraum von 12 Monaten üblich beim TÜV oder geht das auch in 6 Monaten?

Schon mal "Danke" für die Antworten.
 
Hallo,

War gestern (1.10) wieder zum Kurs Freyung beim TÜV Süd.
Es besteht ja prinzipiell die Möglichkeit, sich entweder für die Reduktion oder die Abstinenz bei der MPU zu entscheiden.
Ist ein Abstinenzzeitraum von 12 Monaten üblich beim TÜV oder geht das auch in 6 Monaten?

Schon mal "Danke" für die Antworten.
Das hat nichts mit dem TÜV zu tun, Grundlage ist immer dein Trinkmuster. Die "Einstufung" (KT/6 Monate od. 12 Monate AB) ist laut den Begutachtungsleitlinien zu erfolgen ... dies gilt für alle MPI.

Unabhängig, wie der stattgehabte Alkoholkonsum bei gelebter Alkoholabstinenz bewertet wird, ergeben sich die unten aufgeführten verbindlichen Abstinenznachweise, die VOR der Begutachtung zu erbringen sind:

Freiwilliger Alkoholverzicht mind. 6 Monate Alkoholabstinenz

Notwendigkeit zum Alkoholverzicht mind. 12 Monate Alkoholabstinenz

Alkoholabhängigkeit mind. 12 Monate Alkoholabstinenz

Folglich ist zu erwähnen, dass kaum ein Gutachter kontrolliertes Trinken bei mehr als 2,5 Promille noch durchgehen lassen wird. Weitere Aspekte bezüglich des Deliktes, die zu einer Abstinenzforderung herangezogen werden sind die Fahrstrecke und die Tageszeit der Auffälligkeit sowie der Aspekt, ob es schon mal eine frühere Trunkenheitsfahrt oder eine Begutachtung wegen Alkohol gab.

Aus gutachterlicher Sicht ist davon auszugehen, dass jemand, der die Fähigkeit zur Kontrolle des Alkoholkonsums bereits verloren hat, diese auch nicht wieder erwerben kann. Kontrollfähigkeit ist in jedem Fall nicht mehr vorhanden, wenn du das Gefühl hast, nicht du kontrollierst den Alkohol, sondern der Alkohol bestimmt, wie viel du trinkst: Das ist die Gier, nicht genug bekommen zu können, nur auf den Zeitpunkt zu trinken zu warten.

Dass die Kontrollfähigkeit nicht mehr bestand, lässt sich aufgrund folgender Anhaltspunkte feststellen:

- Du hast immer wieder trotz guter Vorsätze getrunken, bis dir deine eigene Alkoholverträglichkeit (an der Theke eingeschlafen, Erbrechen) oder äußere Bedingungen (Kneipe geschlossen, kein Geld mehr für Alkohol, kein Alkohol mehr zur Verfügung) eine Grenze gesetzt haben.

- Du konntest nicht einfach mal losgehen und den Alkoholkonsum auf 2 Bier begrenzen und hast daher das Trinken von Alkohol beim Ausgehen lieber ganz vermieden, damit es nicht eskaliert.

- Auch wenn du am Folgetag etwas Wichtiges vorgehabt hast, ist es dir nicht gelungen, den Alkoholkonsum zu begrenzen.

Auch das Vorglühen vor Feiern kann ein Hinweis sein: Wenn du vor Feiern lieber schon mal etwas getrunken hast, damit du dann bei der Feier nicht mehr so viel trinken musstest.
 
weiß jemand, wo man in Saarbrücken MPU-zulässige Haaranalysen durchführen lassen kann?
Hallo,
Haarproben kannst du bei allen BfF(TÜV,AVUS,DEKRA...)machen lassen,da ist es aber auch in der Regel nicht gerade günstig.
Am billigsten kommst du wenn du die Haarprobe beim Hausarzt machst und vom ihm dann an ein akkrediertes Labor schicken und auswerten lässt. Den link mit den Adressen hat dir ja Flori schon geschickt.
speziell für Saarbrücken habe ich dies gefunden.http://www.prosecur.com/

Gruss Pfohli
 
Danke erstmal für die Infos!


Bin aber nach wie vor in einigen Punkten nicht klar.

1.: Da ich ja 1985 mal den Führerschein weg hatte (s.FB), werde ich diese Tatsache wohl oder übel im TÜV-Fragebogen angeben müssen, ob verjährt oder nicht! Ansonsten sieht der GA in meiner Akte ja sowieso, daß diese bereinigt wurde und wird fragen,was los war,oder?
Daraus resultiert 2.: Bin zwar nicht gefahren, hatte aber über 2,5 BAK, wäre aber auch gar nichr mehr in der Lage zu fahren. Das war ja auch nicht mein Vorhaben, ich wollte ja nur meine Ruhe aufm Parkplatz haben. Hätte auch nicht gewusst,wohin ich fahren sollte. In meinem TÜV-Kurs (da hab ich eür Forum leider noch nicht gekannt) wurde mir KT als Wählmöglichkeit bei der MPU nahegelegt, da der Vorfall ja einzigartig gewesen sei, nach Trinkkurve etc. gehöre ich wohl nicht zu den alkoholgewöhnten Personen, ich trinke wirklich nur gelegentlich und zu bestimmten Anlässen und dann auch nur maßvoll. Aber an besagtem Tag wollte ich mir die Kanne geben. Seit dem Vorfall bin ich nun eher unabsichtlich t abstinent, und überlege, ob ich-mit dieser hohen BAK- bei der MPU nicht besser AB wähle. Offenbar kann man dies ja selbst vorher festlegen?!Daher nun die Frage, welcher Zeitraum bei AB nachzuweisen ist. Kanns sein,daß der TÜV Saarbrücken ausschließlich 12 Monate bei AB verlangt und nicht, wie vorher mal beschrieben, 6 Monate bei freiwilliger AB genügen? Ich denke halt auch, daß ein GA bei über 2,5BAK ins Grübeln kommt. Noch dazu hat der Typ ja schopn mal den Führerschein weg gehabt.Wie wird das bewertet?
Was würdet ihr mir raten??

Gruss vkler
 
Was würdet ihr mir raten??
Da du deine MPU wohl ja auch beim TÜV machen wirst empfehle ich dir ein Beratungsgespräch beim TÜV in Saarbrücken zu buchen.
Da sprichst du eine Std. lang mit einem VP über deine TF,Trinkentwicklung...
Der Ablauf ist ähnlich dem psychologischen Gespräch später bei der MPU. Zum Schluß bekommst du eine schriftliche Empfehlung(KT/AB 6oder12MO) und du weißt in welche Richtung dein Weg gehen soll.Diese nimmst du dann später auch zu deiner MPU(falls TÜV) mit.
Die MPI Stelle wird sich an die Empfehlung halten,ansonsten würden sie sich ja unglaubwürdig machen. Das Gespräch kostet zwar 90€,sind aber in meinem Augen gut angelegt.
Auch wenn du nicht mehr gefahren bist, sich auf 2,5Promille hochzutrinken dazu braucht man schon ein gewisse Alkoholtoleranz!! Ein an Alkohol nicht gewöhnter Mensch würde da schon irgendwo bewusstlos in der Ecke liegen oder eine Alkoholvergiftung haben. So wird das auch der Gutachter sehen. Außerdem hätte bis der Alkohol komplett abgebaut gewesen wäre knapp 1Tag vergehen müssen.
Somit wäre vermutlich deine Alkoholisierung nachdem du deinen Rausch ausgeschlafen hättest immer noch zu hoch gewesen um damit am Strassenverkehr teilnehmen zu dürfen!!
Was deine alten FS Entzug betrifft( angeben oder nicht) denk ich mal werden sich Max&Co. noch dazu äußern. Ob das den Gutachter sonderlich interessiert das in der Akte der Vermerk steht bereinigt wage ich aber zu bezweifeln. Vielleicht meldet sich der eine oder andere WHT noch zu Wort dem es ähnlich ging,oder du sprichst dem VP im Kurs mal darauf an.
Gruss Pfohli
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Pfohli,

Danke für die Infos, werde eine Beratungsgespräch vereinbaren. Ich denke auch, daß ich dann eine klare Aussage bekomme.
Was den BAK angeht: ich war ja auch vollkommen weggetreten ;-( und hab' fast 2 Tage gebraucht, wieder einigermaßen klar zu sein.

Gruß vkler
 
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