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Drogen/Straftat MPU Therapiebericht

Flo566

Neuer Benutzer
Guten Abend,

seit einigen Tagen lese ich auf dieser Seite eure Erfahrungen mit dem Thema MPU.

Ich bin in meiner Vergangenheit mehrfach mit Thc am Steuer erwischt worden. [Das letzte mal 2020].
Auch wurde mir 1 mal MDMA nachgewiesen und Speed.
Letzter Konsum 2.2.21
Auch habe ich in meiner Vergangenheit Straftaten im Bereich Drogentransport begangen.
Unter Anderem wurde ich 4 mal mit FOFE auffällig nachdem mein Schein weg war.
[Führerscheinabgabe April 20]
Eine meiner Bewährungsauflagen damals war eine stationäre Langzeittherapie zu absolvieren. Diese habe ich erfolgreich abgeschlossen und startete wieder ins Arbeitsleben.

Nun bereite ich mich auf meine Mpu vor und bin mir unschlüssig, ob ich meine Therapie beim Gutachter erwähnen soll.
Da meine Therapie eine Bewährungsauflage war und der Gutachter bei der MPU auch das Führungszeugnis [Belegart 0] sehen kann rechne ich damit, dass er es so oder so schon weiß, dass ich eine Therapie machen musste.. [Also D1]

Sicher bin ich mir aber nicht und deshalb hoffe ich Ihr könnt mir helfen.
Mein Vorbereiter sagte mir, dass ich alle Karten offen auf den Tisch legen soll und der MPU Gutachter sicher NICHT nach einem Therapiebericht fragen wird.
Falls ja solle ich sagen, dass meine Therapiebescheinigung das einzige ist was ich erhalten habe.
Aus Datenschutzgründen kann der Gutachter den Bericht auch nicht selbst einholen.

Da in meinen Diagnosen auch eine
-rezidivierende depressive Störung
[Gegenwärtig remittiert]
-soziale Phobie

nachgewiesen wurde befürchte ich, dass mir das negativ ausgelegt wird.
Weswegen ich mir nun unschlüssig bin.

Abstinenznachweise habe ich :
15 Monate Drogen
6 Monate Alkohol
Dazu noch viele Nachweise bei einer Suchtberatung vor meiner Therapie.
Würde das reichen?
Oder Therapie erwähnen?
Steht meine Auflage im Führungszeugnis?

Meine Werte in Verkehrskontrollen waren immer sehr niedrig.
Das meine MPU sehr schwer wird ist mir bewusst.

Was denkt Ihr?
Über jede Hilfe bin ich euch sehr dankbar.

Mfg Flo
 
Hallo Flo566,

willkommen im Forum.
Aus Datenschutzgründen kann der Gutachter den Bericht auch nicht selbst einholen.
Das ist richtig, allerdings kann der Gutachter eine Schweigepflichtsentbindung von dir fordern um den Bericht dann selbst einzuholen.
Ob er dies tut, hängt sicher entscheidend davon ab, wie gut deine Aufarbeitung ist und dass er von deiner heutigen Stabilität überzeugt ist.

Vllt. magst du mal den Fragebogen für eine Drogen-MPU ausfüllen. Vorab dann bitte den entsprechenden Profilfragebogen.
 
Guten Tag,

ich fülle den Fragebogen sobald wie möglich aus.
Mir wurde gesagt, dass ich nicht verpflichtet bin den Entlassbericht abzugeben. Falls der Gutachter mich danach fragen sollte und ich nein sage kann mir das auch nicht "negativ" ausgelegt werden.
So sagt zumindest mein Vorbereiter.
Wie ist Ihre meinung dazu?
Kann der Gutachter mich überhaupt einordnen ohne Therapiebericht?
Ich befürchte, dass der Gutachter mit meiner Verneinung denken könnte ich möchte etwas verbergen.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich befürchte, dass der Gutachter mit meiner Verneinung denken könnte ich möchte etwas verbergen.

Du bist zur Mitarbeit verpflichtet. Du musst ganz einseitig belegen, das du (wieder) geeignet bist ein Kraftfahrzeug ohne übermäßige Gefahr für Andere und dich selbst zu führen. Also ja - verweigerte Unterlagen dürfen dir negativ ausgelegt werden.

Mir wurde gesagt, dass ich nicht verpflichtet bin den Entlassbericht abzugeben.

Richtig. Du bist aber nicht als Angeklagter vor Gericht, sondern willst belegen, das dir wieder eine Fahrerlaubnis / ein Führerschein gewährt werden kann. Deshalb

Falls der Gutachter mich danach fragen sollte und ich nein sage kann mir das auch nicht "negativ" ausgelegt werden.

Doch, darf es.

Kann der Gutachter mich überhaupt einordnen ohne Therapiebericht?

Das wird der Gutachter nach deinen Angaben entscheiden. Es kann durchaus sein, das er den Therapiebericht nicht benötigt.

Falls ja solle ich sagen, dass meine Therapiebescheinigung das einzige ist was ich erhalten habe.

Zu jeder Therapie gehört ein Abschlußbericht. Dazu ist der behandelnde Arzt verpflichtet. Das weiß der Gutachter natürlich.
 
Noch als Ergänzung:
Mir scheint die Kompetenz deines „Vorbereiters“ zumindest zweifelhaft, wenn er solche Grundlagen -Mitwirkungspflicht- nicht kennt.
 
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