Führerschein zurück ohne MPU

Grüße, ich hab heute eine Antwort der Führerscheinstelle erhalten. Im Endeffekt haben sie mir alles zurückgeschickt außer das biometrische Lichtbild. Mir wird geraten einen Termin zur persönlichen Antragsstellung zu machen. Desweiteren brauch ich noch ein Behördliches Führungszeugnis. Soweit so gut. Drunter steht "Weiterer Ablauf der Neuerteilung (MPU)"... Wie darf ich das jetzt auffassen?
 
Gute Frage :smiley2204:

Du hattest deinen Antrag nach der neg. MPU 2011 ganz sicher zurückgezogen?
Hattest du, wie von uns empfohlen, einen Auszug aus dem FAER angefordert?
 
Das hab ich gemacht. In dem Auszug stand auch das Löschungsdatum vom 29.05.2024.
Bin mir grade unschlüssig ob die das nur einfach abgelehnt haben weil es nicht bei einem persönlichen Termin beantragt wurde?
Der Antrag wurde zurückgezogen, da stand ich mit einem Sachbearbeiter im Email Verkehr, das könnte ich notfalls auch belegen.

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
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Klingt für mich ein bisschen so als hätten sie einfach alles zurückgeschickt ohne sich wirklich aktiv mit meinem Fall zu beschäftigen. Wie gesagt, auf dem Auszug vom FAER stand Löschungsdatum 29.05.2024
 

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Da musst du nochmal nachhaken und mitteilen das deine Tat getilgt ist und nicht mehr gegen dich verwendet werden darf. Wenn dein FAER Auszug blank bzw. mit Tilgung im mai 24, dann ist das so.
 
Mich irritiert noch folgendes:

Soweit ich verstanden habe (das hast du leider noch nicht eindeutig klargestellt) geht es um Drogen, welche auch immer, aber kein Alkohol.

Am 08.03.2024 hast du geschrieben:

Ich bin seitdem nicht mehr auffällig geworden in der StVO.

Bist du vielleicht außerhalb der StVO / des Straßenverkehrs mit Drogen oder unter Alkoholeinfluß auffällig geworden?
 
Eines verstehe ich auch nicht, das Tilgungsdatum.
Egal, wie man es dreht, 2008 oder 2011 passen tun beide nicht…?
Ich verstehe es so, dass im Mai 2024 das Löschdatum war, da nach der Tilgung (2023) noch ein Jahr Überliegefrist galt.

Aus dem §29 StVG:
Nach Eintritt der Tilgungsreife wird eine Eintragung vorbehaltlich der Sätze 2 und 4 gelöscht. Eine Eintragung nach § 28 Absatz 3 Nummer 1 oder 3 Buchstabe a oder c wird nach Eintritt der Tilgungsreife erst nach einer Überliegefrist von einem Jahr gelöscht.

Da die Drogenfahrt von Sagi nach §24a geahndet wurde, gilt hier die Eintragung nach §28 StVG:

Aber die Idee den FAER-Auszug hier einzustellen halte ich für sehr sinnvoll.


Hallo Sagi988,

was mich ein wenig irritiert ist der Wortlaut im Schreiben der FSSt. Es wird eine "Entgiftungs- und Entwöhnungsbehandlung" empfohlen...
Ist der Behörde i-etwas von einer Abhängigkeitserkrankung bzgl. Drogen in die Finger gekommen?
think.gif
 
Der Fssb dürfte nichts weiteres von mir aufgefallen sein da ich seitdem weder Drogen noch Alkohol konsumiere geschweige denn in irgendeiner Form mit der Polizei oder Behörde in negativen Kontakt gekommen bin.

Das Datum kommt daher zustande da die Drogenfahrt im Jahr 2008 erfolgte aber ich mein Führerschein erst im Jahr 2009 abgegeben habe.
Die zweite MPU erfolgte im Jahr 2011 mit einem damaligen Abstinenznachweis von 6 Monaten, war so mit der Dekra abgesprochen die damals die MPU erstellt hat.
 

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Das Datum kommt daher zustande da die Drogenfahrt im Jahr 2008 erfolgte aber ich mein Führerschein erst im Jahr 2009 abgegeben habe.
Das hatte ich übersehen. Die Rechtskraft trat somit erst am 29.5.2009 ein.
Die FE wurde dir nach §2a entzogen da du damals noch in der Probezeit warst.
Du hattest wohl damals das negative Gutachten bei der FSSt. abgegeben, hattest du auch das neg. Ergebnis aus 2011 bei der Behörde eingereicht?
 
Ja das hab ich. Darauf wurde dann auch die Neuerteilung zurückgezogen da ich die MPU ja nicht bestanden habe.

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
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Ich kann die "Mitteilung an das Kraftfahrt-Bundesamt" nicht so richtig einordnen, da ich darauf kein aktuelles Datum erkennen kann. Als Mitteilungsdatum ist der 10.07.2009 aufgeführt. Hast du die Mitteilung aktuell angefordert oder stammt sie aus dem Jahr 2009?

Mich macht jedoch folgendes stutzig:

Nancy:
Du hattest wohl damals das negative Gutachten bei der FSSt. abgegeben, hattest du auch das neg. Ergebnis aus 2011 bei der Behörde eingereicht?

Sagi988
Ja das hab ich. Darauf wurde dann auch die Neuerteilung zurückgezogen da ich die MPU ja nicht bestanden habe.

Was verstehst du unter "Neuerteilung zurückgezogen" und wann ist das passiert? Liegen dir überhaupt alle alten Schreiben vor?

Erfolgte der Schriftverkehr zum Rückzug der Neuerteilung von dir als Post oder per E-Mail?

Sobald du das negative Gutachten eingereicht hast wird dein Antrag auf eine neue Fahrerlaubnis abgelehnt. Kann es sein, das du diese damalige Ablehnung für den Rückzug der Neuerteilung hältst? Auch wenn du den Antrag erst nach der Ablehnung durch die Führerscheinstelle gestellt hast hat er keine Auswirkungen mehr. In beiden Fällen würde die Frist ab 2011 neu beginnen.
 
Ich hab nach mehrfachem Umzug leider nicht mehr den kompletten Schriftverkehr.
Ich hab 2011 die Neuerteilung beantragt und daraufhin eine MPU gemacht die ich nicht bestanden habe. Den Antrag auf Neuerteilung hab ich daraufhin kostenfrei zurückgezogen (hab ich grade nochmal nach geschaut). 2017 hab ich mit einem Mitarbeiter der Fsst per Mail über die Möglichkeit gesprochen ob die Neuerteilung auch ohne MPU möglich wäre (eventuell nur Abstinenznachweise), was er logischerweise verneinte.


Der Auszug aus dem FAER ist von Mai 2024
 
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