• Hallo, das Forum wurde auf einen neuen Server umgezogen. Wir bitten alle Forenbenutzer, sofern Fehler auftauchen, Ihren Browsercache einmal zu leeren. Danke!

Kriege ich noch eine Brief

Hansii

Neuer Benutzer
Hallo liebes Forum,

Ich habe mich eben bezüglich meines Verfahrens angemeldet, da ich online recht wenig zu der ganzen Sache finde.

Folgendes:
Ich wurde im Oktober 2023 positiv auf THC angehalten. Urintest wurde damals verweigert. Im Darauffolgenden Bluttest wurde nun 18 ng aktive THC und ca. 120 passiv festgestellt.

Direkt an dem Tag aufgehört und kein Cannabis mehr angefasst. Seitdem war ich auch schon proaktiv meine Abstinenznachweise machen und habe mittels 2 Haarproben von jeweils 6 Monaten auch mittlerweile eine lückenlose Abstinenz von einem Jahr. (Theoretisch länger, wenn nötig)

Ich habe später einen Gerichtstermin gehabt bei dem mir das einmonatige Fahrverbot Angehängt wurde, welches ich vor ca. 28 Tagen begonnen habe. Nun habe ich den Führerschein heute im Briefkasten aufgefunden und dürfte theoretisch in 3 Tagen wieder fahren.

Interessant ist aber, dass ich seit den 1,5 Jahren nicht einmal etwas von der Führerscheinstelle mitbekommen habe. Das lief bisher alles über die Polizei und Stadt ab.

Wenn ich nun also in den nächsten 3 Tagen keine Aufforderung zur MPU bekomme bin ich dann aus dem Schneider oder kann der noch längere Zeit danach kommen? Ist es normal, dass ich noch nicht erhalten habe von der Führerscheinstelle oder hätte es schon lange gesehen müssen? Gelernt habe ich aus der ganze Sache allemal, jedoch habe ich noch nirgendwo meine Abstinenznachweise eingereicht (wurde bisher ja noch nicht danach gefragt).

Ist es möglich nach dem Ablauf des Fahrverbots noch einen Brief von der Führerscheinstelle? zu erhalten mit Aufforderung zur MPU? Oder hätte das schon längst geschehen müssen und ich bin somit nicht in Gefahr einer MPU ausgesetzt zu sein?
 
Bislang kennen wir nur deine Kurzversion der Abläufe. Zwischen Oktober 2023 und dem Fahrverbot über ein Jahr später muss eigentlich etwas mehr passiert sein.

Nach Ablauf des Fahrverbots darfst du erst mal wieder fahren. Eine MPU-Forderung kann trotzdem noch kommen. So eine Konstellation kommt immer wieder mal vor.

Die Führerscheinstelle hat wahrscheinlich erst mal das Ende des Verfahrens abgewartet, zumal sich rechtlich absehbar seit Oktober 2023 eine Menge getan hat. Von daher ist es kein Fehler auch zukünftig noch Abstinenznachweise zu sammeln.
 
Den Beitrag habe ich auch noch in Erinnerung.

Grundsätzlich können Abstinenznachweise keine MPU ersetzen. Bei einer MPU sind die schließlich auch nur die "Eintrittskarte" für ein positives Ergebnis.

Der Sachbearbeiter darf die Abstinenznachweise trotzdem positiv bewerten und auf eine eigentlich zulässige MPU-Forderung verzichten. Wobei es dann außer der nachgewiesenen Tat keine weitere negative Vorgeschichte geben sollte, mit Drogen auch nicht außerhalb des Straßenverkehrs.

Dann würde ich die Abstinenznachweise auch an die Führerscheinstelle schicken bevor die sich melden. Wenn die MPU-Forderung erst mal gestellt wurde darf die aus rechtlichen Gründen wohl nur in begründeten Ausnahmefällen zurückgenommen werden, wobei Abstinenznachweise eher nicht mehr ausreichen werden.
 
Ich würde mich nicht bei der Behörde melden und denen meine Abstinznachweise unter die Nase reiben.

Mach einen kostenlosen Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER), schau was drin steht und wann es getilgt wird.

Bußgeldbescheid 2 Punkte, 5 Jahre Tilgung nach Rechtskraft.

Wie lange das polizeiliche Fahrverbot das mit dem Delikt im zusammenhang steht im Fahreignugsregister speichert wird weiß ich nicht.

So weit ich es verstanden habe ist es so das wenn das Delikt im Fahreignungsregister (FAER) getilgt/gelöscht ist und auch kein Entzug oder Verzicht das mit dem Delikt im zusammenhang steht gespeichert ist die Führerscheinstelle das nicht mehr verwerten darf, auch nicht wenn etwas in der Führerscheinakte darüber steht.

(Kein Profi, ohne Gewähr!)
 
Zurück
Oben