Falls es nicht durch eine MPU abgeklärt werden wird ( was ich persönlich für unwahrscheinlich halte ), wird es durch ein fäG abgeklärt werden müssen.
Abgesehen davon ist es für dich nur von Vorteil, wenn die BfF es im Rahmen der MPU-Fragestellung der FEB abklären darf.
Ein fäG zieht das Ganze zum Einen zeitlich als auch finanziell nur in die Länge resp. Höhe.
Und auch das wirst du ohne die entsprechenden AN nicht bestehen können und dürfen.
Um es kurz und knackig auf den Punkt zu bringen:
Du hast dir jegliche bestimmungsgemäße Einnahme alleine nur durch das Diphenhydramin ( was 1:1 in der Liste als Z-Substanz gelistet ist, was alleine schon sehr aussagekräftig ist ) zerschossen.
Und dabei lassen wir zum Einen die 2 Umdrehungen und zum Anderen die Klärung der Frage nach deiner Fahreignung mal außer Acht…
Du wirst ohne Abstinenznachweise keine Chance auf die Neuerteilung deiner FE haben.
Jeder, der über das Ergebnis deiner BE Kenntnis hat, und dir erzählt, dass das nicht der Fall ist, hat keine Ahnung.
Und das ist nur die „formale“Eintrittskarte…
Ich bin mir bewusst und persönlich tut es mir auch Leid, dass das harte Worte sind, liebe
@Marion.
Es ist aber nun einmal die Realität, die harte Konsequenz aus deiner Mixtur, die du zum Einen genommen hast und zum Anderen, dich damit hinter`s Steuer gesetzt zu haben.
Dieser wirst du dich stellen müssen, zumindest, wenn du in der EU wieder fahren möchtest
P.S.: Spätestens Ende des Jahres erscheint die Neuauflage der BUK.
Und wenn ich mir die Historie anschaue, stellte die Neuauflage immer eine Verschärfung dar, und zwar bezogen auf alle Bereiche.