Medikamenten - MPU

Sehr gut, dass du gleich erkannt hast, dass du offenbar an eines der vielen schwarzen Schafe geraten bist.
Leider darf sich jeder „MPU-Berater“ nennen.

Ich finde das toll, dass du erst einmal nochmal in dich gehst,,,

Kümmere dich in Ruhe um deine Gesundheit, das halte ich auch für viel wichtiger als die Vorbereitung auf eine MPU.

LG :smiley138:
Vielen herzlichen Dank nochmals für Deinen tollen support. Das ist alles andere als selbstverständlich. Ich wünsche Dir einen wundervollen Abend! Ganz liebe Grüße
 
Guten Morgen, ich bin es doch nochmal: im Bericht werden im Gegensatz zu Drogen keine zu den im Blut vorgefundenen Mengenangaben zu Diazepam, Diphenhydramin und Ibuprofen gemacht. Gibt es da einen Grund dafür, warum ein forensisches Institut dies nicht macht? Oder gibt es "Mindestwerte" (cut-off-Marker"?), die für eine Nachweisbarkeit im Blut überschritten sein müssen, womit die Angabe der Menge obsolet wäre? Vielen Dank für eine Rückmeldung und liebe Grüße
 
…,ich bin es doch nochmal:
Immer gerne. Dafür sind wir hier :smiley138:

Zu deiner Frage:
In der Tat ist es ungewöhnlich.
Im Ergebnis der BE sind aber 2 forensisch gesicherte Fakten notiert, die das sowohl für dich als auch im Straf- und Verwaltungsrecht irrelevant machen.
- absolute Fahruntüchtigkeit aufgrund von Alkohol und Medikamenten
- in einer HV ( Hauptverhandlung ) kann dieses Ergebnis genau ausgeführt werden

Darüber hinaus:
Das könnte darauf hindeuten, dass von offizieller Seite die Vermutung zulässig sein könnte, dass du dir vorsätzlich einen ( im „Drogenjargon“ ) „Cocktail“ gemixt hast.
Da gibt es gerade in letzter Zeit, was diese Medikamentenkombi anbelangt, interessante Erkenntnisse…

Zurück :smiley138:
 
Lieber Karl-Heinz, 1000 Dank für Deine schnelle Rückmeldung. Ach Du lieber Himmel! Liegt die Beweislast da bei mir, dass ich mir so einen "Cocktail" nicht gemixt habe? Und wäre eine Gerichtsverhandlung ggf in meinem Interesse, da ich das definitiv NICHT gemacht habe? Kann denn meine Blutprobe zu einem Gerichtstermin, der wahrscheinlich erst Monate nach dem Delikt-Tag stattfinden wird, immer noch verwendet werden? Das sind ja Hiobsbotschaften am Donnerstag Morgen....ganz liebe Grüße!
 
Liebe Marion,

hier gilt es, diese 2 unterschiedlichen Verfahren sorgfältig voneinander zu trennen:

Strafrecht:
Hier liegt die Beweislast bei der StA, d.h. sie müsste dir das nachweisen.
Der Richter beurteilt das dann denn und legt dementsprechend das Urteil fest.
Allerdings spielt es dabei eine, wenn überhaupt, untergeordnete Rolle, ob ein „Cocktail“ vermutet wird.
Der polytoxe Konsum ist durch das Ergebnis der BE bewiesen und mit Vermutungen kann auch ein StA vor Gericht keinen Blumentopf gewinnen.
Strafbefehl und / oder HV sollten dir also keine Sorgen bereiten.
Geldstrafe, klar, aber das war es von dieser Seite auch schon.

Verwaltungsrecht:
Hier liegt die Beweislast, insbesondere in der MPU bei dir, d.h. du müsstest das ggf. entkräften.
Das könntest du zum einen durch den Bericht und die Rezepte deiner HA.
In erster Linie wird es aber um deine psychologische Aufarbeitung gehen, warum du dich dermaßen „wegschießen“ musstest, ja, musstest !

Zusammengefasst:
Mit dem „Cocktail“, das ist von mir lediglich eine Interpreation der doch ungewöhnlichen Formulierung des forensischen Berichts.
Quasi Spekulationen über Jakob…

Das macht deine momentane Lage aber in keiner Weise schlimmer !
Es ist also keine Hiobsbotschaft.

LG :smiley138:
 
Lieber Karl-Heinz, vielen lieben Dank für diese detaillierte Erklärung. Ich werde das Thema mit meiner Ärztin besprechen und schauen, wie es dann weitergeht. Einen schönen Tag Dir und herzliche Grüße
 
Guten Morgen in die Runde, könnte mir jemand hier vielleicht die offiziellen Veröffentlichungen zu BUK-Medikamente einstellen? Hintergrund: mein VP (selbst langjähriger MPU-Gutachter) meinte, ich bräuchte gar keine Abstinenz für die Medikamente, Prosecur und TÜV Süd ebenfalls, während Pima 12 Monate sagte, hier im Forum sogar 15 Monate. Ich bin maximal verunsichert, denn das sieht ja schwer nach Willkür aus. Vielen Dank im voraus und einen schönen Sonntag!
 
Liebe Marion,

aus meiner Sicht ist zu den formalen Voraussetzungen für eine positive MPU bei deinen Blutwerten alles Relevante gesagt worden.
Ebenfalls aus meiner Sicht bringt es dir überhaupt nichts, wenn wir dir jetzt Berge von Fachliteratur hier einstellen.

Wenn du doch jetzt ein Heer kompetenter Menschen hast, die dir das Gegenteil sagen, dann frage doch die nach ihren Quellen in den aktuellen Beurteilungskriterien.

Es ist keine Willkür, sondern klar geregelt.

Dir auch einen schönen Sonntag :smiley138:
 
Vielen Dank Dir, lieber Karl-Heinz. Ich werde mir das Buch selbst bestellen, in Anbetracht sich so widersprechender Aussagen. Das kann ja nichts schaden. Ich traue es mir durchaus zu, relevante Passagen im Buch kognitiv zu verstehen. Herzliche Grüße :smiley22:
 
In den BUK (ich gehe davon aus du meinst die aktuellen Beurteilungskriterien 4. Auflage) gibt es keine Medikamentenliste.

Dort sind nur einige Medikamentengruppen aufgeführt: Opioide Analgetika (Schmerzmittel), Psychopharmaka (Antidepressiva, Antipsychotika), ... und so weiter.

Eine für Laien 1 zu 1 nutzbare Liste im Zusammenhang mit Abstinenzkriterien gibt es in dem Buch nicht.

Das Problem bei dir ist, das nicht vorhergesagt werden kann, ob die Fragestellung bei einer MPU auch Medikamente beinhaltet. Deshalb kann dir auch niemand konkrete Informationen zu einer gegebenenfalls notwendigen Abstinenz geben.

Falls es zu einer Medikamentenfragestellung kommt wird sich die eventuell notwendige Abstinenz auch nicht auf bestimmte Medikamente beziehen. Beim Alkohol geht es ja auch nicht um bestimmte Biersorten oder unterschiedliche Alkoholika wie Bier, Wein, Whikey, Pralinen mit Alkohol, ...

Entsprechend geht es bei einer Medikamentenfragestellung um alle Medikamente, die die gleichen oder zumindest sehr ähnliche Auswirkungen wie die nachgewiesenen haben. (Ganz laienhaft und allgemein formuliert).

Falls es zu einer Medikamentenfragestellung kommen sollte werden meiner Meinung nach wahrscheinlich auch Abstinenzbelege von einem Jahr gefordert werden.
 
Falls es nicht durch eine MPU abgeklärt werden wird ( was ich persönlich für unwahrscheinlich halte ), wird es durch ein fäG abgeklärt werden müssen.
Abgesehen davon ist es für dich nur von Vorteil, wenn die BfF es im Rahmen der MPU-Fragestellung der FEB abklären darf.
Ein fäG zieht das Ganze zum Einen zeitlich als auch finanziell nur in die Länge resp. Höhe.
Und auch das wirst du ohne die entsprechenden AN nicht bestehen können und dürfen.

Um es kurz und knackig auf den Punkt zu bringen:

Du hast dir jegliche bestimmungsgemäße Einnahme alleine nur durch das Diphenhydramin ( was 1:1 in der Liste als Z-Substanz gelistet ist, was alleine schon sehr aussagekräftig ist ) zerschossen.
Und dabei lassen wir zum Einen die 2 Umdrehungen und zum Anderen die Klärung der Frage nach deiner Fahreignung mal außer Acht…

Du wirst ohne Abstinenznachweise keine Chance auf die Neuerteilung deiner FE haben.
Jeder, der über das Ergebnis deiner BE Kenntnis hat, und dir erzählt, dass das nicht der Fall ist, hat keine Ahnung.
Und das ist nur die „formale“Eintrittskarte…

Ich bin mir bewusst und persönlich tut es mir auch Leid, dass das harte Worte sind, liebe @Marion.
Es ist aber nun einmal die Realität, die harte Konsequenz aus deiner Mixtur, die du zum Einen genommen hast und zum Anderen, dich damit hinter`s Steuer gesetzt zu haben.
Dieser wirst du dich stellen müssen, zumindest, wenn du in der EU wieder fahren möchtest

P.S.: Spätestens Ende des Jahres erscheint die Neuauflage der BUK.
Und wenn ich mir die Historie anschaue, stellte die Neuauflage immer eine Verschärfung dar, und zwar bezogen auf alle Bereiche.
 
Zuletzt bearbeitet:
In den BUK (ich gehe davon aus du meinst die aktuellen Beurteilungskriterien 4. Auflage) gibt es keine Medikamentenliste.

Dort sind nur einige Medikamentengruppen aufgeführt: Opioide Analgetika (Schmerzmittel), Psychopharmaka (Antidepressiva, Antipsychotika), ... und so weiter.

Eine für Laien 1 zu 1 nutzbare Liste im Zusammenhang mit Abstinenzkriterien gibt es in dem Buch nicht.

Das Problem bei dir ist, das nicht vorhergesagt werden kann, ob die Fragestellung bei einer MPU auch Medikamente beinhaltet. Deshalb kann dir auch niemand konkrete Informationen zu einer gegebenenfalls notwendigen Abstinenz geben.

Falls es zu einer Medikamentenfragestellung kommt wird sich die eventuell notwendige Abstinenz auch nicht auf bestimmte Medikamente beziehen. Beim Alkohol geht es ja auch nicht um bestimmte Biersorten oder unterschiedliche Alkoholika wie Bier, Wein, Whikey, Pralinen mit Alkohol, ...

Entsprechend geht es bei einer Medikamentenfragestellung um alle Medikamente, die die gleichen oder zumindest sehr ähnliche Auswirkungen wie die nachgewiesenen haben. (Ganz laienhaft und allgemein formuliert).

Falls es zu einer Medikamentenfragestellung kommen sollte werden meiner Meinung nach wahrscheinlich auch Abstinenzbelege von einem Jahr gefordert werden.
1000 Dank für Deine Mühe und die ausführliche Erläuterung, lieber Mr. Murphy! Unter dieser Prämisse, dass keine konkreten Abstinenzkriterien nach Medikamenten-Gruppe in den BUK aufgeführt sind, macht der Kauf des Buches dann in der Tat keinen Sinn. Schade! Ich hatte mir dort wirklich eindeutigere Aussagen erhofft. Nochmals Danke und einen schönen Abend Dir!
 
Falls es nicht durch eine MPU abgeklärt werden wird ( was ich persönlich für unwahrscheinlich halte ), wird es durch ein fäG abgeklärt werden müssen.
Abgesehen davon ist es für dich nur von Vorteil, wenn die BfF es im Rahmen der MPU-Fragestellung der FEB abklären darf.
Ein fäG zieht das Ganze zum Einen zeitlich als auch finanziell nur in die Länge resp. Höhe.
Und auch das wirst du ohne die entsprechenden AN nicht bestehen können und dürfen.

Um es kurz und knackig auf den Punkt zu bringen:

Du hast dir jegliche bestimmungsgemäße Einnahme alleine nur durch das Diphenhydramin ( was 1:1 in der Liste als Z-Substanz gelistet ist, was alleine schon sehr aussagekräftig ist ) zerschossen.
Und dabei lassen wir zum Einen die 2 Umdrehungen und zum Anderen die Klärung der Frage nach deiner Fahreignung mal außer Acht…

Du wirst ohne Abstinenznachweise keine Chance auf die Neuerteilung deiner FE haben.
Jeder, der über das Ergebnis deiner BE Kenntnis hat, und dir erzählt, dass das nicht der Fall ist, hat keine Ahnung.
Und das ist nur die „formale“Eintrittskarte…

Ich bin mir bewusst und persönlich tut es mir auch Leid, dass das harte Worte sind, liebe @Marion.
Es ist aber nun einmal die Realität, die harte Konsequenz aus deiner Mixtur, die du zum Einen genommen hast und zum Anderen, dich damit hinter`s Steuer gesetzt zu haben.
Dieser wirst du dich stellen müssen, zumindest, wenn du in der EU wieder fahren möchtest

P.S.: Spätestens Ende des Jahres erscheint die Neuauflage der BUK.
Und wenn ich mir die Historie anschaue, stellte die Neuauflage immer eine Verschärfung dar, und zwar bezogen auf alle Bereiche.
Lieber Karl-Heinz, vielen Dank für Deine Ausführung. Daher hatte ich mich auch sehr über die Aussage meines VP gewundert, der ja selbst MPU-Gutachter war, dass er eine Medikamenten-Abstinenz für nicht nötig eingestuft hat. In diesem Zusammenhang hatte ich ja dann ein paar MPI kontaktiert und bekam, wie gesagt, widersprüchliche Antworten. Zum Thema neue BUK zum Jahres-Ende: die aktuell gültige Version ist ja von 2022 und die vorher waren ja wohl relative lange ohne Update gültig. Warum wurde jetzt nach 3 Jahren wieder neu aufgelegt? Und klar, neu aufgelegt wird sicher nicht, um es den Delinquenten einfacher zu machen. Nochmals vielen Dank und einen schönen Abend Dir!
 
Es ist durchaus richtig, dass sich die „Halbwertzeiten“ der BUK verkürzt haben.
Meiner Einschätzung nach liegt das daran, dass sowohl auf Probleme in der „Praxis“ als auch auf die sehr viel genauere Analyse von Rückfallquoten „schneller“ von den betroffenen Stellen reagiert wird.

Gerade jetzt bei der 5.Auflage wird u.a, der Teillegalisierung von Cannabis Rechnung getragen.

Letzten Endes geht es darum, die Hürde an eine Neuerteilung höher zu legen, um soweit wie möglich nur diejenigen wieder auf die Straße zu schicken, die dann auch langfristig verantwortungsvoll fahren werden.

Aber, wie schon gesagt, das sollte nicht wirklich nicht beschäftigen.

Nutze diese Energie lieber für dich, für deine Gesundheit :smiley138:
 
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