Der THC Wert ist der Aktivwert. Liegt er über 1 ng/ml, besteht der begründete Verdacht, dass vor Fahrtantritt Cannabis konsumiert wurde. Manche Gerichte sind großzügiger und setzen die Grenze bei 2 ng/ml an. Dies ist regional unterschiedlich.
Der THC Wert ist wichtig für die Frage, ob zwischen Konsum und Autofahren getrennt worden ist.
Der THC-COOH Wert betrifft den so genannten Metaboliten. Je höher dieser Wert ist, desto mehr spricht - in der Regel - dafür, dass über einem längeren Zeitraum konsumiert wurde. Die Grenzen sind regional unterschiedlich und hängen davon ab, ob das Blutgutachten kurz nach der Polizeikontrolle oder erst mehrere Tage danach abgenommen wurde.
Für eine sofort danach entnommene Blutprobe nimmt z.B. der Bayrische Verwaltungsgerichtshof erst ab einem Wert von 100 ng/ml "gelegentlichen" Konsum an; bei mehrere Tage nach der Kontrolle erfolgten Blutentnahmen beginnt der Nachweiswert für "gelegentlichen" Konsum bei 5 ng/ml.
Teilweise wird sogar in der ärztlichen Literatur vertreten, lediglich der "regelmäßige" Konsum könne bei zeitnah abgenommenem Blut nachgewiesen werden (ab 150 ng/ml) - "gelegentlicher" Konsum könne dagegen überhaupt nicht ohne ein späteres Gutachten bewiesen werden.
Der THC-COOH Wert ist also wichtig für die Frage des Konsumverhaltens
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die meist verbreitete Einstufung nach Cannabiskonsum:
Tabelle der Cannabis-Konsumformen nach Daldrup THC-COOH-Wert Konsumform
zeitnah nach Kontrolle
weniger als 5 ng/ml - keine Aussage möglich
5 bis 10 ng/ml - Verdacht auf gelegentlichen Konsum
von 10 bis 150 ng/ml - gelegentlicher Konsum
mehr als 150 ng/ml - regelmäßiger Konsum
in einem gerichtsfesten Screening
weniger als 5 ng/ml - einmaliger Konsum möglich, Verdacht auf gelegentlichen Konsum
5 bis 75 ng/ml - gelegentlicher Konsum
mehr als 75 ng/ml - regelmäßiger Konsum
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Speziell zum THC-COOH-Wert:
Hierzu heißt es bei Daldrup u. a., Blutalkohol 37, 39 ff.:
"Somit kann bei Blutproben, die nur wenige Stunden nach dem letzten Konsum abgenommen wurden, ab einer THC-COOH-Konzentration von 150 ng/ml ein regelmäßiger Konsum als gesichert angesehen werden. Wird die Blutprobe dagegen aufgrund der Aufforderung durch die Straßenverkehrsbehörde entnommen, so ist von regelmäßigem Konsum auszugehen, sobald eine Konzentration von mindestens 75 ng/ml THC-COOH im Blut nachgewiesen wird. Bei der Festlegung des Grenzwertes von 75 ng/ml wurde die Halbwertszeit dieses Metaboliten berücksichtigt und die Tatsache, dass die Betroffenen bis zu 8 Tage nach Aufforderung durch die Straßenverkehrsbehörde Zeit haben, sich einer Blutentnahme zu unterziehen. Während dieser Zeit hätten sie die Möglichkeit, ganz auf den Konsum von Cannabis zu verzichten. Legt man die Halbwertszeit von rund 6 Tagen von THC-COOH zugrunde, so reichen bereits weniger als 3 Tage aus, bis die Konzentration von beispielsweise 100 ng/ml auf 75 ng/ml abfällt."
Weiterhin kannst du dich auch hier informieren ...
klick
Nun meinte die Dame auf der FSST dass anhand des THC Wertes unmittelbarer Konsum erfolgt haben muss. Ok, ich mein das Sagen hat ja der Gutachter beim MPI. Muss ich dort Lügen und sagen ich hätte am Fahrtag geraucht?
Der GA wird es an deinen Werten erkennen.
Für eine genaü Antwort, muß ich dein Konsumverhalten noch einmal analysieren.
Habs gerade gelesen ...
Konsumform (Daür und Häufigkeit je Substanz) Gras, jeden Abend 2-3 Joints, Wochenende mehr
Demnach bist du ein Daürkonsument, dass bedeutet 12 Monate AB. Die Aussage von "Trabi go" ... "Gras ist ne Weiche Droge ,also sollten 6 Monate Ausreichend sein" ... hat nichts mit weichen Drogen zu tun !!!