Chat gbt :
Kurzfassung: Nein, „zum Ende des Vertrags“ bezieht sich nicht auf den Anfang, sondern auf das Vertragsende – aber die Formulierung ist missverständlich.
Jetzt etwas genauer
Was § 7 tatsächlich regelt
1. Laufzeit / Nutzung
• Alle Kurstermine müssen innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsabschluss stattfinden.
• Nicht wahrgenommene Termine verfallen nach 12 Monaten.
2. Kündigung
• „Der Vertrag kann von beiden Seiten zum Ende mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.“
• Bedeutet juristisch nicht: nur am letzten Tag kündbar.
• Gemeint ist üblicherweise:
Kündigung jederzeit möglich,
wirksam zum Vertragsende,
mit 2-wöchiger Kündigungsfrist.
3. Erstattung
• Bereits bezahlte, noch nicht erbrachte Leistungen müssen erstattet werden.
Wichtig: Die Schwachstelle der Klausel
Die Formulierung „zum Ende“ ist unklar, weil:
• kein konkretes Vertragsende definiert ist (außer den 12 Monaten),
• nicht ausdrücklich steht, dass eine ordentliche Kündigung jederzeit möglich ist.

Im Zweifel wird so eine Unklarheit verbraucherfreundlich ausgelegt (§ 305c Abs. 2 BGB).
Praktische Bedeutung für dich
• Du musst nicht bis zum letzten Moment warten, um zu kündigen.
• Du kannst auch kurz nach Vertragsbeginn kündigen.
• Nach Kündigung:
• Vertrag endet 2 Wochen später
• Nicht genutzte Leistungen müssen zurückerstattet werden
Wenn du willst
Sag mir gern:
• Wann du den Vertrag abgeschlossen hast
• Ob du kündigen möchtest oder schon gekündigt hast
Dann formuliere ich dir eine rechtssichere Kündigung oder sag dir, ob der Anbieter sich korrekt verhält.