MPU-Vorbereitungen Alk. Abhängigkeit / Abstinenz

Borstollo

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Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 175
Gewicht: 65
Alter: 30

Was ist passiert? Verkehrskontrolle
Datum der Auffälligkeit: 06.10.2014
BAK: 2,6
Trinkbeginn: 11.00
Trinkende: 21.00
Uhrzeit der Blutabnahme: 22.05

Stand des Ermittlungsverfahrens: rechtsm. Urteil
Gerade erst passiert: nein
Strafbefehl schon bekommen: ja (Urteil)
Dauer der Sperrfrist: 10 Monate

Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: ja
Hab ich neu beantragt: nein
Habe noch keinen gemacht: -

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: nein (sieh unten)
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): -

Bundesland: Berlin

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: nein
Ich lebe abstinent seit: 07.10.2014

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: ja
Keinen Plan?: -

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: ja, frisch gemacht (1)

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: ja
Selbsthilfegruppe (SHG): ja (wöchentlich)
Psychologe/Verkehrspsychologe: 1 Vorgespräch
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: beides bereits 1 1/2 Jahre VOR der Tat
Keine Ahnung: -

MPU
Datum: -
Welche Stelle (MPI): -
Schon bezahlt?: -
Schon eine MPU gehabt?: nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: -
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: -

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: nein

Hallo,

erst einmal ein "Hallo" in die Runde. Ich habe hier schon viel in Eurem Forum gelesen und mich dazu entschlossen, auch meinen Fall zu schildern. Natürlich auch mit der Hoffnung nach Hilfe wie ich sie hier bereits an einigen Stellen finden konnte.

Zur Vorgeschichte

Wie aus dem FB hervorgeht, handelt es sich bei mir um eine klare Ausgangssituation. Das Abhängigkeitssyndrom wurde bei mir im März 2013 diagnostiziert. Nach stationärem Aufenthalt und anschließender Rehamaßnahme bin ich über die Thematik informiert und lebte auch abstinent über gut ein Jahr. Eine Selbsthilfegruppe besuchte ich auch. Im Januar 2014 habe ich mein Umfeld gewechselt und bin nach Berlin gezogen. Gründe dafür waren die Nähe zur Familie und eine angestrebte berufliche Veränderung. Allerdings ließ ich dadurch mein Problem "schleifen" und so kam es, dass ich wieder anfing zu trinken. Vorerst seltener, dann öfter, so wie es die allgemeine Erfahrung zeigt. Dann aber auch während (! - das war neu bzw. kam im Vergleich zu vor der stationären Behandlung hinzu) des Autofahrens. Und so wurde ich dann auch auf frischer Tat ertappt (Ersttäter). Ein Personen- oder Sachschaden entstand zum Glück nicht / nie.

Wie ging es bisher weiter?

Seit der Tat lebe ich abstinent. Entzugserscheinungen traten nicht auf. Dies war auch damals während der stationären Behandlung so. Somit beließ ich es beim eigenständigen "Entzug".
Ich habe mich aber anschließend direkt an eine Suchtberatunsstelle der AWO gewendet. In unregelmäßigen Abständen finden dort weiterhin Beratungsgespräche statt. Eine Selbsthilfegruppe besuche ich wöchentlich. Einen Infoabend rund um die MPU habe ich bei der AVUS Berlin im November besucht. Im Abstinenzkontrollprogramm befinde ich mich seit dem Tag der Gerichtsverhandlung / Urteilsspruch (02.02.2015). Der Zeitraum für das Programm wurde auf 12 Monate gewählt.
Ich habe vor einigen Tagen ein Vorgespräch bei einem Verkehrspsychologen geführt. Hier ging ich mit einem teils-teils-Gefühl wieder raus. Ein weiteres Vorgespräch bei einem anderen Verkehrspsychologen habe ich für übernächste Woche vereinbart. Ein Buch zum Thema MPU wegen Alkoholauffälligkeit habe ich vor einigen Tagen auch durchgearbeitet.
Soweit zu meiner Auseinandersetzung mit dem Thema. In der Bedeutung nicht zu vernachlässigen - so sehe ich es zumindest - habe ich mir auch ein Hobby gesucht und praktiziere diesen Sport nun regelmäßig.

Wie wird es weitergehen?

Hier tun sich jetzt ein paar Fragen auf. Ja ich weiß, Erfahrungen sind alle relativ, aber vielleicht kann mir der/die eine oder andere Tipps geben.

1. Verkehrspsychologe...

...(n) kosten ein Schw...-Geld neben allen weiteren bisherigen Ausgaben. Ja, der Fehler lag bei mir, nur mir, und ich allein habe die Konsequenz zu tragen. Ich stelle mir die Frage in wie fern mir ein solcher Fachmann mehr helfen kann als ein Tiefenpsychologe oder Therapeut mit Schwerpunkt Suchtberatung. Einen Überweisungsschein für einen "normalen" Psychologen habe ich pro Forma von meinem Hausarzt bereits. Dieser könnte mir neben meinen Besuchen bei der AWO in meinen Augen auch gut helfen mein inneres Motiv zu ergründen.
Im ersten besuchten Vorgespräch hat mir der Verkehrspsychologe gesagt er schätze die Wahrscheinlichkeit für "deutlich höher" wenn ich ein von ihm ausgestelltes Begutachtungsergebnis vorweisen könne. Daraufhin meine zweite Frage: in wie fern kann ich diese Aussage bewerten bzw. in folgendes Verhältnis rücken: hat er damit fachlich gesehen Recht oder sagt er das, weil er ja an mir verdienen würde?

2. AVUS Berlin

Die AVUS hat mir mein RA empfohlen. Also war es auch meine erste Anlaufstelle im Rahmen des Infoabends und des Abstinenzkontrollprogramms. Der Infoabend war informativ, das Kontrollprogramm läuft wie man es sich vorstellt. Ich hatte auch vor dieses Institut für die MPU zu wählen... wenn da nicht die Aussage des o.g. Verkehrspsychologen gewesen wäre, der behauptet dies wäre eine immens schlechte Wahl. Über die Ausdrucksweise seiner Gründe möchte ich hier lieber nichts sagen, die Gründe jedoch wären das weibliche Geschlecht und die Verbitterung der Gutachterinnen - quasi eine erhöhte Durchfall-Gefahr... so seine Meinung (sagt auch etwas über ihn selbst aus).

Seine Aussage hat mich nun dazu bewogen, einen zweiten Infoabend, dieses Mal bei der Dekra, zu besuchen. Man kann es auch so sehen: über den Tellerrand schauen ist vielleicht gar nicht so verkehrt.

Wie sind Eure Meinungen zu AVUS? Ich meine hier nicht das freundliche Personal oder die tolle Altbauarchitektur, sondern die Erfahrungen bzgl. der Gutachter(innen).

3. Zeitpunkt der MPU

Nach Abschluss des Kontrollprogramms (12 Monate) könnte ich theoretisch die MPU machen. Die Sperrfrist läuft sogar zwei Monate vorher ab. Es wird bei einer solch hohen BAK stets von einer mindest-Abstinenzdauer von 12 Monaten gesprochen. Der o.g. Verkehrspsychologe sprach von der Möglichkeit, dass diese 12 Monate in den Augen des Gutachters zu wenig sein könnten. Nachvollziehbar ist die Möglichkeit auch für mich, aber kam dies schon vor?

4. Führerscheinakte

In meiner Führerscheinakte wird höchstens ein Eintrag vorhanden sein, wobei es dabei juristisch um "Diebstahl" ging. Ich vergaß zu bezahlen nachdem ich tankte (ja klingt scheiße, war aber KEIN Vorsatz). Alles zugegeben, Rechnung beglichen, Strafanzeige wurde zurückgenommen und Verfahren eingestellt.
Ansonsten wurde ich persönlich bislang nur einmal kotrolliert, ohne Banstandung vor 11 Jahren.
Ein Ermittlungsverfahren (Geschwindigkeitsüberschreitung) wurde eingestellt, allerdings lief dies gegen den Halter des Fahrzeugs (meine Mutter).

Alles in allem wird es überschaubar sein, werde aber dennoch reinschauen um auf Nummer sicher zu gehen.

5. Weitere Maßnahmen

Neben meiner Erwägung eines Verkehrspsychologen habe ich wie schon gesagt auch die Möglichkeit einen "normalen" Psychologen aufzusuchen. Wäre eine solche Maßnahme - ausser dass es mir persönlich weiterhilft - auch in der MPU verwendbar?
Was gäbe es noch an Möglichkeiten?

Viele Grüße
Borstollo
 
Hallo Borstollo,

begrüße dich im Forum :smiley138:


Dein Thread wurde zwar von mehreren Usern gelesen, bisher hat sich aber wohl noch keiner der Mitstreiter so recht an eine Antwort getraut - ganz einfach weil wir hier (noch) nicht allzuviel Erfahrung mit der MPU eines alkoholkranken Menschen haben (meist sind es Missbräuchler die wir betreuen).

Da du jedoch generelle Antworten suchst, möchte ich einmal den Anfang machen...


Wie wird es weitergehen?

Hier tun sich jetzt ein paar Fragen auf. Ja ich weiß, Erfahrungen sind alle relativ, aber vielleicht kann mir der/die eine oder andere Tipps geben.

1. Verkehrspsychologe...

...(n) kosten ein Schw...-Geld neben allen weiteren bisherigen Ausgaben. Ja, der Fehler lag bei mir, nur mir, und ich allein habe die Konsequenz zu tragen. Ich stelle mir die Frage in wie fern mir ein solcher Fachmann mehr helfen kann als ein Tiefenpsychologe oder Therapeut mit Schwerpunkt Suchtberatung. Einen Überweisungsschein für einen "normalen" Psychologen habe ich pro Forma von meinem Hausarzt bereits. Dieser könnte mir neben meinen Besuchen bei der AWO in meinen Augen auch gut helfen mein inneres Motiv zu ergründen.
Im ersten besuchten Vorgespräch hat mir der Verkehrspsychologe gesagt er schätze die Wahrscheinlichkeit für "deutlich höher" wenn ich ein von ihm ausgestelltes Begutachtungsergebnis vorweisen könne. Daraufhin meine zweite Frage: in wie fern kann ich diese Aussage bewerten bzw. in folgendes Verhältnis rücken: hat er damit fachlich gesehen Recht oder sagt er das, weil er ja an mir verdienen würde?

Selbstverständlich möchte der VP an dir verdienen, aber - er hat aus meiner Sicht damit recht, dass Gespräche bei ihm für die MPU höher einzustufen sind. Ganz einfach weil nicht nur die Motive für deinen Rückfall erarbeitet werden, sondern auch der Hintergrund, warum du angefangen hast in diesem Zustand Auto zu fahren.

Durch die Suchtberatung und die SHG bist du ja schon sehr gut aufgestellt. Ein VP würde die Sache auf jeden Fall abrunden (was neben den AN die Voraussetzungen für eine pos. MPU anbelangt). Zum besseren Verständnis: Wichtige Abkürzungen

2. AVUS Berlin

Die AVUS hat mir mein RA empfohlen. Also war es auch meine erste Anlaufstelle im Rahmen des Infoabends und des Abstinenzkontrollprogramms. Der Infoabend war informativ, das Kontrollprogramm läuft wie man es sich vorstellt. Ich hatte auch vor dieses Institut für die MPU zu wählen... wenn da nicht die Aussage des o.g. Verkehrspsychologen gewesen wäre, der behauptet dies wäre eine immens schlechte Wahl. Über die Ausdrucksweise seiner Gründe möchte ich hier lieber nichts sagen, die Gründe jedoch wären das weibliche Geschlecht und die Verbitterung der Gutachterinnen - quasi eine erhöhte Durchfall-Gefahr... so seine Meinung (sagt auch etwas über ihn selbst aus).

Seine Aussage hat mich nun dazu bewogen, einen zweiten Infoabend, dieses Mal bei der Dekra, zu besuchen. Man kann es auch so sehen: über den Tellerrand schauen ist vielleicht gar nicht so verkehrt.

Wie sind Eure Meinungen zu AVUS? Ich meine hier nicht das freundliche Personal oder die tolle Altbauarchitektur, sondern die Erfahrungen bzgl. der Gutachter(innen).

Generell haben wir hier eine sehr gute Meinung zur Avus, da durchweg positive Rückmeldungen von unseren Usern kommen. Allerdings kann ich für meinen Teil zur Avus in Berlin keine verbindlichen Aussagen treffen (Meine Erfahrungen beschränken sich auf Frankfurt und Hamburg).
Evtl. findest du hier einige Infos: Erfahrungsberichte

3. Zeitpunkt der MPU

Nach Abschluss des Kontrollprogramms (12 Monate) könnte ich theoretisch die MPU machen. Die Sperrfrist läuft sogar zwei Monate vorher ab. Es wird bei einer solch hohen BAK stets von einer mindest-Abstinenzdauer von 12 Monaten gesprochen. Der o.g. Verkehrspsychologe sprach von der Möglichkeit, dass diese 12 Monate in den Augen des Gutachters zu wenig sein könnten. Nachvollziehbar ist die Möglichkeit auch für mich, aber kam dies schon vor?

Ja, dadurch das ich mich recht umfangreiche informiere, kann ich sagen das es diese Situationen schon gegeben hat.


In den derzeitigen Begutachtungsleitlinien ist zwar nachzulesen (Seite 72):

War die Voraussetzung zum Führen von Kraftfahrzeugen wegen Abhängigkeit nicht
gegeben, so kann sie nur dann wieder als gegeben angesehen werden, wenn durch
Tatsachen der Nachweis geführt wird, dass dauerhafte Abstinenz besteht
.
Als Tatsache zu werten ist in der Regel eine erfolgreiche Entwöhnungsbehandlung, die
stationär oder im Rahmen anderer Einrichtungen für Suchtkranke erfolgen kann. In der
Regel muss nach der Entgiftungs- und Entwöhnungszeit eine einjährige Abstinenz
nachgewiesen werden, und es dürfen keine sonstigen eignungsrelevanten Mängel vor-
liegen.

Quelle: http://www.bast.de/DE/FB-U/Fachthem...eitlinien-2014.pdf?__blob=publicationFile&v=4


Die Beurteilungskriterien der 3. Auflage liegen mir leider noch nicht schriftlich vor. Aus der 2. Auflage ist jedoch dies zu entnehmen:

Abstinenzzeiträume

Bei der Beschreibung der für eine günstige Verkehrsverhaltensprognose erforderlichen Abstinenz- bzw. Alkoholverzichtszeiträume wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass suchttherapeutische Einrichtungen vermehrt ambulante Langzeittherapien anbieten, die neben der eigentlichen Entwöhnung auch eine Integration und Stabilisierung des Alkohol- oder Drogenverzichts in den allgemeinen Lebenskontext zum Ziel haben und über einen Zeitraum von deutlich länger als einem halben Jahr andaürn. Damit musste die in den „Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung“ 4 geforderte Frist von in der Regel einem Jahr nach Abschluss der Entwöhnungstherapie auf solche Sonderfälle angewendet werden. Es gilt hier der Grundsatz, dass der gesamte Zeitraum des nachvollziehbaren Alkohol- oder Drogenverzichts nennenswert länger als ein Jahr sein soll, und dass davon 12 Monate im Zeitraum seit Beginn der Therapie liegen sollen. Das Ende einer Therapiemaßnahme ist in diesen Fällen nicht mehr von so zentraler Bedeutung, da ja auch eine therapeutische Begleitung bei der Stabilisierung einer Abstinenz im Grunde wünschenswert ist und dieser Aspekt daher im Vordergrund steht. In vergleichbarer Weise kann künftig auch berücksichtigt werden, dass jemand bereits nachvollziehbar abstinent eine Therapie aufgenommen hat. Liegt auch hier insgesamt ein nennenswert länger als ein Jahr andaürnder Abstinenzzeitraum vor, genügen nach Abschluss der Therapie noch 6 Monate des nachgewiesenen Alkohol- oder Drogenverzichts. Sofern keine Abhängigkeit vorliegt, kann im Einzelfall unter Berücksichtigung vom Zeitverlauf und von der Zielrichtung der Therapie auch ein kürzerer Zeitraum nach deren Abschluss ausreichen.

Neue Beurteilungskriterien


Ich persönlich würde dazu raten, die Zeit der AN auf mind. 15 Monate anzuheben.


4. Führerscheinakte

In meiner Führerscheinakte wird höchstens ein Eintrag vorhanden sein, wobei es dabei juristisch um "Diebstahl" ging. Ich vergaß zu bezahlen nachdem ich tankte (ja klingt scheiße, war aber KEIN Vorsatz). Alles zugegeben, Rechnung beglichen, Strafanzeige wurde zurückgenommen und Verfahren eingestellt.
Ansonsten wurde ich persönlich bislang nur einmal kotrolliert, ohne Banstandung vor 11 Jahren.
Ein Ermittlungsverfahren (Geschwindigkeitsüberschreitung) wurde eingestellt, allerdings lief dies gegen den Halter des Fahrzeugs (meine Mutter).

Alles in allem wird es überschaubar sein, werde aber dennoch reinschauen um auf Nummer sicher zu gehen.
Ich bin nicht sicher ob eingestellte Verfahren überhaupt eingetragen werden:smiley2204: Am besten ist es natürlich das du in deine Akte hineinschaust, nachdem du deinen Neuantrag gestellt hast.

5. Weitere Maßnahmen

Neben meiner Erwägung eines Verkehrspsychologen habe ich wie schon gesagt auch die Möglichkeit einen "normalen" Psychologen aufzusuchen. Wäre eine solche Maßnahme - ausser dass es mir persönlich weiterhilft - auch in der MPU verwendbar?
Was gäbe es noch an Möglichkeiten?

"Verwendbar" wäre es schon, sofern eine positive Prognose über deine weitere Abstinenz enthalten wäre. In solchen Psychologengutachten stehen aber oft sehr persönliche Dinge (die mitunter auch mal anders dargelegt werden, als im Therapieverlauf selbst) und zudem sollte die Therapie bis zur MPU auch beendet sein.

Ansonsten hast du aus meiner Sicht momentan alle Dinge am "laufen", die du für die MPU benötigst.
 
Hallo Nancy,

erst ein Mal Danke für Deine ausführliche Antwort. Ich habe diese Woche einen Termin bei einem weiteren VP. Dadurch erhalte ich noch ein zweites Bild eines VP.

Eine weitere Frage hat sich mir nun aber noch ergeben, da ich heute einen Termin zur Beantragung der Neuerteilung des Führerscheins gemacht habe. Ich benötige beim Antrag neben einem aktuellen Sehtest (das ist mir klar) auch eine wörtlich:

Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort"
Sofern nicht schon für die entzogene Fahrerlaubnis nachgewiesen;

Und eben jener Zusatz "sofern nicht schon für die entzogene Fahrerlaubnis nachgewiesen" stellt mich jetzt vor die Frage: muss ich belegen, dass ich damals, vor gut 12 Jahren, an einem solchen Kurs teilgenommen habe? Oder kann ich damit rechnen, dass man im Amt auch voraussetzt, dass ich einen solchen Kurs absolviert habe, da dies ja Pflicht für die Erstausstellung des Führerscheins war - quasi keinen Nachweis dafür benötige?

Grüße
Borstollo
 
Hallo Borstollo,

Eine weitere Frage hat sich mir nun aber noch ergeben, da ich heute einen Termin zur Beantragung der Neuerteilung des Führerscheins gemacht habe. Ich benötige beim Antrag neben einem aktuellen Sehtest (das ist mir klar) auch eine wörtlich:

Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort"
Sofern nicht schon für die entzogene Fahrerlaubnis nachgewiesen;

Und eben jener Zusatz "sofern nicht schon für die entzogene Fahrerlaubnis nachgewiesen" stellt mich jetzt vor die Frage: muss ich belegen, dass ich damals, vor gut 12 Jahren, an einem solchen Kurs teilgenommen habe? Oder kann ich damit rechnen, dass man im Amt auch voraussetzt, dass ich einen solchen Kurs absolviert habe, da dies ja Pflicht für die Erstausstellung des Führerscheins war - quasi keinen Nachweis dafür benötige?

Das siehst du richtig. Dadurch das du diesen Kurs vor deiner Ersterteilung machen musstest und dieser unbegrenzt gültig ist, darf vorausgesetzt werden das du ihn gemacht hast, bzw. müsste er sogar in den Unterlagen liegen.


Ich habe diese Woche einen Termin bei einem weiteren VP. Dadurch erhalte ich noch ein zweites Bild eines VP.


Das wäre lieb, wenn du uns nach deinem Termin darüber berichten würdest....:smiley138:
 
Da Nancy nur die 2. Auflage der Beurteilungskriterien vorliegt, war ich mal so frei, die (hoffentlich) passenden Seiten aus der 3. zu scannen und durch die Texterkennung zu jagen. Ich hab das ganze soweit lesbar gemacht, aber es können noch "Artefakte" auftauchen.

Kriterim A 1.3 N -- Es besteht nachvollziehbar eine anhaltende Abstinenz von Alkohol, die über einen ausreichenden Zeitraum aufrechterhalten wird. Dies wird mit medizinischen Verlaufsbefunden belegt.
1. Der Klient verzichtet bei vorliegender Alkoholabhängigkeit mindestens seit einem Jahr konsequent auf den Konsum von Alkohol.
2. Der Klient konsumiert keine sog. alkoholfreien Getränke mit geringen Mengen an Alkoholgehalt (alkoholfreies Bier, Leichtbier, alkoholfreier Wein oder Sekt). Er verzichtet auch konsequent auf den Konsum alkoholhaltiger Speisen (Eis mit Likör, Alkoholpralinen, Rumtorte etc.).
3. Die Abstinenzangaben werden durch Urinkontrollen und/oder Haaranalysen auf den Abstinenzmarker Ethylglucuronid, deren Durchführungsbedingungen den Kriterien der Hypothese CfU entsprechen, dokumentiert (in der Regel sechs Urinuntersuchungen im Verlauf von 12 Monaten vor der Begutachtung). Seit der letzten durchgeführten Kontrolle vor der Untersuchung liegt kein längerer, nicht plausibel erklärter Zeitraum ohne Abstinenzkontrollen vor. Bei der Durchführung von Haaranalysen wurde berücksichtigt, dass EtG im Haar maximal 3 Monate ausreichend sicher nachgewiesen werden kann.
4. Ergänzend oder alternativ liegen eine hinreichend geschlossenen Reihe von Bestimmungen von Labor-Alkoholmarkern vor, die erhöhte Befundwerte aus einer Trinkphase ausweisen (Beleg für individuelle Sensitivität) und die sich normalisiert haben (z. B. GGT, GPT, CDT). Dies ist durch eine hinreichend regelmäßige Kontrolle der Laborbefunde dokumentiert, die keine Lücken aufweist, die länger als zwei Monate sind.
5. Auch nach einer dokumentierten einjährigen Abstinenz liegt seit der letzten durchgeführten Kontrolle vor der Untersuchung kein längerer, nicht plausibler Zeitraum ohne Abstinenzkontrollen vor.
6. Auch ein plausibel begründeter Zeitraum ohne Abstinenzkontrollen nach einer zuvor dokumentierten einjährigen Abstinenz betragt m der Regel nicht mehr als 4 Monate.
7. Liegt ein einjähriger Abstinenzbeleg aus einem länger als 4 Monate zuruckliegenden Zeitraum vor, kann die aktuelle Aufrechterhaltung der Abstinenz nicht nur plausibel dargelegt werden, sondern Wird zusatzlich durch eine aktuelle, wenn auch einen kürzeren Zeitraum überblickende Bestätigung der Abstinenz (Urinanalyse mit 3 Kontrollen in 4 Monaten oder eine Haaranalyse eines 3 cm langen Segments) nachvollziehbar gemacht.
8. Früher bekannte alkoholtoxische Körperschädigungen haben sich zurückgebildet (Normalbefund oder Rückbildungsstadium (Narbe) ohne akute toxische Einflüsse).
9. Der Klient weist bei der medizinischen Untersuchung keine Befunde auf, die für Alkoholkonsum in jüngster Vergangenheit sprechen.
(1) Verschiedene der erhobenen Befunde erhärten in der Zusammenschau als "Mosaik" den Verdacht auf Alkoholmissbrauch
(2) Beim Klienten ist am Untersuchungstag Alkoholgeruch in der Atemluft auffällig und es ist bei einer daraufhin veranlassten Atemalkoholkontrolle (oder Blutprobe) Alkohol nachweisbar.
10. Werden für eine aktuelle Erhöhung der Laborparameter andere Ursachen als Alkoholmissbrauch angeführt, konnte das Bestehen einer Alkoholabstinenz durch mehrfache, unregelmäßig und kurzfristig anberaumte Kontrolluntersuchungen des Urins auf Ethylglucuronid glaubhaft gemacht werden.
11. Der Klient hat nach Abschluss der stationären oder ambulanten Entwöhnungstherapie ein Jahr Abstinenz eingehalten.
12. Kann bei besonders günstig gelagerten Umständen (z. B. sehr kurze Phase der Abhängigkeit ohne weit reichende Störung der sozialen Bezüge und ohne wesentliche Persönlichkeitsveränderungen mit intrinsischer Therapiemotivation) bereits vor Ablauf von einem Jahr nach Beendigung der Therapie von einer stabilen Abstinenz ausgegangen werden, besteht sie trotzdem seit bereits mind. einem halben Jahr.
13. Lag vor einer suchttherapeutischen Maßnahme bereits ein längerer Zeitraum mit einer nachvollziehbaren Abstinenz, so beträgt die alkoholabstinente Zeit nach Abschluss der therapeutischen Maßnahme mindestens noch 6 Monate. Der gesamte Zeitraum des Alkoholverzichts (incl. Therapiephase) ist in der Regel nennenswert länger als ein Jahr, keinesfalls jedoch kürzer als 12 Monate.
14. Hat der Klient eine ambulante Langzeitmaßnahme durchgeführt, die i. d. R. neben dem Ziel der Entwöhnung auch dte Unterstützung der Reintegration und der Stabilisierung neuer Verhaltensgewohnheiten verfolgt (Nachsorgecharakter), so ist der Zeitraum der nachvollziehbaren Abstinenz insgesamt (incl. des Zeitraums der ambulanten Therapie) nennenswert länger als ein Jahr. Davon liegen mind. 12 Monate im Zeitraum seit Beginn der Therapie.
15. liegt der letzte bekannte Alkoholkonsum bereits viele Jahre zurück, ist die alkoholabstinente Lebensweise aus den übrigen Befunden nachvollziehbar abzuleiten und wird durch stabilisierende Veränderungen gestützt, so liegen Belege für die Alkoholabstinenz noch mindestens für 6 Monate vor der Begutachtung vor.
16. Hält der Klient Alkoholabstinenz ohne vorherige therapeutische Aufarbeitung der persönlichen Ursachen, die zur Entwicklung der Alkoholabhängigkeit geführt haben ein, liegt ein dem Problem angemessener - in der Regel nennenswert länger als ein Jahr währender - nachvollziehbar dokumentierter Stabilisierungszeitraum vor.
17. Wurde die Einhaltung der Abstinenz anfangs (i. d . R. bis zu 6 Monaten) durch eine Medikation zur Verminderung des "Suchtdrucks" unterstützt (Acamprosat, Campral ), so beträgt die Dauer der Alkoholabstinenz ohne medikamentöse Unterstützung danach noch mindestens 6 Monate.
18. Sofern die medikamentöse Unterstützung der Abstinenz langfristig angelegt ist (12-24 Monate), finden sich keine Hinweise auf fehlende Compliance. Kann die Aufrechterhaltung der Abstinenz zum Untersuchungszeitpunkt bereits angenommen werden, ist aufgrund der veränderten Bedingungen nach Absetzen der Medikation eine Nachuntersuchung erforderlich.
19 Der Klient kann Angaben zum Zeitpunkt und den Umständen des Abstinenzentschlusses machen.
20. Der Klient kann körperliche, seelische und /oder soziale Veränderungen zu Beginn und im Verlauf der Abstinenz beschreiben.

Q: Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung - Beurteilungskriterien - 3. Auflage / Kriterium A 1.3 N / Seiten 126, 127, 128
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank dafür Afterlife. Ich sehe schon, ich komme nicht umhin mir die 3. Auflage endlich mal zu besorgen...:smiley2204:

Ich war mal so frei deinen Beitrag in die entsprechende Rubrik zu kopieren...klick :smiley138:
 
Hallo,

einen lieben Dank auch von mir Afterlife. Es ist trotz Scan gut lesbar.

Ich komme direkt vom Vorgespräch bei einem zweiten VP. Vom Psychologen selbst bin ich überzeugt. Er war ruhig in der Art, schien fachkundig und scheint vertrauenswürdig. Ich weiß aber nicht genau, was ich von dem "Drumherum" halten soll, ich schildere es Euch mal kurz:

Der zweite Psychologe verlangt pro Sitzung 5€ mehr ggü. dem zu erst besuchten. Für sein abschließendes "Zertifikat" verlangt er sogar das doppelte. Im Grunde ist es ja vielleicht nicht ungewöhnlich, aber beim Aufsuchen der Räumlichkeiten wunderte ich mich, da ich die Namen beider VP auf ein und dem selben Wegweiser sah: "Verkehrspsychologen Name 1 / Name 2 dritte Tür links" (ich befand mich diesmal aber an einem völlig andere Ort). Ich hatte noch Zeit, fand beide als anerkannte Dipl.-(Verkehrs-)psychologen im Psychologenregister und warf nochmals einen Blick in die Homepages der beiden VP. Beide sind völlig unabhängig voneinander, stellen sich individuell vor, unterschiedliches Impressum.
Nach dem Vorgespräch habe ich auch ein wenig in die Richtung gelenkt, dass ich bereits ein vorheriges Vorgespräch hatte. Ich wurde direkt gefragt wo und bei wem. Ich schilderte meine Verunsicherung, die er mir prompt bestätigte. Man gehöre in einer "gewissen Art" zusammen. --> macht aber unterschiedliche Preise? Irgendwie kommt mir das komisch vor. Es sind zwar keine "Garantie/Geld-zurück-Verbrecher" oder was es sonst so gibt, aber ich finde es echt merkwürdig. Ist sowas normal?
 
Ehrlich gesagt habe ich von so einer "Konstellation" vorher noch nie gehört...:smiley2204:

Das die Preise etwas unterschiedlich sind mag angehen, denn hierfür gibt es keine feste Norm. Es gibt unterschiedliche Gebührensätze je nach Fall und je nach Anbieter.

Das zwei unabhängige VP dann aber doch "in einer gewissen Art zusammengehören" finde ich ebenfalls recht sonderbar. :idee0003:

Wenn du allerdings das Gefühl hast das dieser VP der Richtige für deine Vorbereitung ist, ist das wohl der entscheidende Punkt um sie dort zu machen. :smiley138:
 
Hallo,

es ist etwas Zeit vergangen und möchte kurz schildern, was ich bisher weiterhin gemacht habe und was so alles ansteht.

Über die verschiedenen VP habe ich mir noch ein paar Meinungen eingeholt. Grundsätzlich bestätigen diese Meinungen auch Eure. Im Grunde ist eine solche Vorbereitung immer gut. Allerdings ist sie kein Bestandteil der Voraussetzungen für eine erfolgreiche MPU. Insbesondere hat mir dies die nette Damen des MPU-Infoabends der Dekra in Berlin so gesagt. VP ist gut, aber kein muss. Auch nicht bei meiner hohen BAK und Vorgeschichte. Von daher werde ich dieses Thema abhaken und keinen VP aufsuchen.
Des Weiteren war ich von diesem weiteren Infoabend (ebenso wie dem von der AVUS kurz nach der TF) recht positiv überrascht. Dieses Mal konnte ich vorsichtig auch ein paar fallbezogene Fragen in den Raum werfen, obwohl die Leute das in diesem Rahmen ja so nicht beantworten dürfen. Die Psychologin bestätigte mir ebenfalls, dass 12 Monate AN ausreichen und ein erneuter Besuch einer stationären Behandlung nicht erforderlich ist. Quasi, alles so, wie wir es hier im Forum auch schon diskutiert haben. Eine interessante Aussage der Psychologe war, dass man alle Unterlagen (Befunde) unterschrieben und gestempelt vorliegen haben muss. Mein freiwilliger Labobericht bzgl. Gamma-GT, GPT und CDT ist leider rein maschinell erstellt und nicht händisch unterschrieben, geschweige denn gestempelt. Ich hoffe, hier reicht ein nachträglicher Stempel / Unterschrift meiner Hausärztin, den ich mir noch geben lassen werde.

Darüber hinaus habe ich eine Anfrage beim KBA gestellt, um Akteneinsicht in die Führerscheinakte zu erhalten. Wenige Tage später war die Antwort im Briefkasten. Wie erwartet taucht dort nur die TF auf, sonst nichts weiter.

Die SHG besuche ich weiterhin regelmäßig. Die Betreuung durch die AWO hat sich in letzter Zeit als schwierig erwiesen, da der Therapeut stark erkrankt ist.

Übermorgen, also kommenden Montag, habe ich einen Termin im Bürgeramt zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Alle erforderlichen Unterlagen (Sehtestbesch., Foto, Gerichtsurteil) habe ich zusammen und werde den Antrag fristgerecht stellen. Mit der Antwort (Fragestellung) werde ich dann wissen müssen wo ich die MPU durchführen will.

Derzeit hat mir die Hausärztin neben Vitamin-Aufbaukur auch Citalopram (Antidepressivum) verschrieben. Das werde ich in der MPU so niemandem unter die Nase reiben. Im aktuellen Beitrag von Zwiebel80 http://mpu-vorbereitung-online.com/forum/showthread.php?1466-Willkommen-im-Club-der-Abstinenzler wird das so auch empfohlen. Anhand der Alkohol-Urinscreenings ist dies auch nicht festzustellen, so die Aussage der AVUS, bei denen ich diese mache. Hier überlege ich nun aber, da die AVUS ja anhand meiner Nachfrage weiß, dass ich Citalopram zu mir nehme, vermerken die das entsprechend auch für eine MPU?? Wenn ja, bliebe mir ja vorsichtshalber die Dekra, wo ich die MPU ebenso machen kann.

Grüße
Borstollo
 
VP ist gut, aber kein muss.
Das ist vollkommen richtig. Viele User denken sie müssen einen VP besuchen um eine positive MPU zu erhalten. Für die Vorbereitung gibt es keine Pflichten und auch keine Vorschriften, jeder kann sich vorbereiten wie er Lust hat.

Eine interessante Aussage der Psychologe war, dass man alle Unterlagen (Befunde) unterschrieben und gestempelt vorliegen haben muss. Mein freiwilliger Labobericht bzgl. Gamma-GT, GPT und CDT ist leider rein maschinell erstellt und nicht händisch unterschrieben, geschweige denn gestempelt. Ich hoffe, hier reicht ein nachträglicher Stempel / Unterschrift meiner Hausärztin, den ich mir noch geben lassen werde.
Da Leberwerte für eine Abstinenz eh keine besondere Bedeutung haben, sollte das kein Problem sein. Wichtig ist nur, dass Laborberichte einen Stempel und Unterschrift des behandelnden Arztes besitzen.

Mit der Antwort (Fragestellung) werde ich dann wissen müssen wo ich die MPU durchführen will.
Nein, musst du noch nicht !

Nach Antragstellung auf Neuerteilung stellt die FSST deine Akte zusammen, ist diese komplett, wirst du aufgefordert dein MPI zu benennen (falls eine MPU ansteht).
Bevor du jetzt dein MPI bekannt gibst, beantragst du telefonisch eine Akteneinsicht. Vorher macht das keinen Sinn, da die Akte eh nicht komplett ist.

Wenn die Akte bei deinem MPI eingetroffen ist, bekommst du einen schriftlichen Bescheid. In diesem Bescheid steht dann, natürlich selbstverständlich, deine Zahlungsaufforderung mit Überweisungsträger und ein Hinweis zur Terminvereinbarung.
Hast du das Geld überwiesen und das Geld ist bei deinem MPI angekommen, kannst du dann telefonisch einen Termin vereinbaren ... ohne eingegangene Überweisung bekommst du keinen Termin.
Viele MPI bieten auch eine Barzahlung am Tag der MPU an, entweder es steht mit im Bescheid oder du musst nachfragen. Bei Barzahlung gibts schneller einen Termin, die Zeit der Bankbewegung fällt hier ja weg.

Anhand der Alkohol-Urinscreenings ist dies auch nicht festzustellen, so die Aussage der AVUS, bei denen ich diese mache. Hier überlege ich nun aber, da die AVUS ja anhand meiner Nachfrage weiß, dass ich Citalopram zu mir nehme, vermerken die das entsprechend auch für eine MPU??
Du machst bei der AVUS deine Screenings, so wie viele andere auch. Du wirst hier nur im Rahmen deines Sceeningvertrages behandelt, es gibt keine weiterführende Akte. Aus datenschutzrechtlichen Gründen, darf das Labor eh keine Informationen weiterleiten.
Würde die AVUS über jeden eine weiterführende Akte anlegen, wäre das unsinniges Datenvolumen.
Deine MPU wird allerdings bei der AVUS gespeichert, dass für 10 Jahre. Das machen aber alle MPI. Auch hier ist ein Austausch/Weitergabe zwischen unterschiedlichen Instituten verboten.
 
Hallo zusammen,

nachdem nun wieder beinahe drei Monate vergangen sind, liegt die MPU in absehbarer Ferne.
Heute war zudem mein letztes Urinscreening. Sobald ich den Abschlussbericht des Programms habe, kann ich dieses Thema dann vorerst abhaken und müsste binnen drei Monate meine MPU machen, um das absolvierte Programm anerkennen zu lassen.

Für die MPU musste ich natürlich den Antrag auf Neuerteilung des FS stellen. Das habe ich am 02.11. getan. Die Einhaltung der 3 Monate vor Sperrfristablauf habe ich eingehalten. Man sagte mir jedoch schon bei der Zahlung des Antrags, dass die Antwort seitens der FSST bis zu 3 Monate dauern könne. Und siehe da, die sind demnächst auch rum, ohne dass ich bis heute ein Schreiben erhalten habe. Ein Anruf bei der zentrale der FSSTe scheiterte kläglich, da ich direkt abgewimmelt wurde, ich müsse die 3 Monate abwarten, erst danach würde man sich die Mühe machen in meinen Unterlagen nachzuschauen...

Seitens der AVUS hat man mir daraufhin (heute) die zuständige Sachbearbeiterin herausgesucht mit dem Hinweis, man könne dort direkt freundlich nachfragen. Leider habe ich da bislang niemanden erreicht.

Ich hatte noch eine andere Idee, die mir evtl. behilflich sein könnte. Allerdings weiß ich nicht ob mir das dann ggü. dem Psychologen der MPU helfen würde / verwendbar wäre. Ich hatte die Idee, meinen Chef zu bitten, eine kurzes Statement zu schreiben. Eine Art "Bescheinigung" über meine berufliche Entwicklung seit Entzug des FS. Mein Chef weiß vom FS-Entzug und anstehender MPU, allerdings den Grund dafür nicht. Positiv darin zu sehen wäre natürlich, DASS mein Chef von mir über den Entzug des FS vertrauensvoll informiert wurde und eben, dass sich seit dem auch viel getan hat in Sachen Leistung, Verantwortung, Vertrauen, Kontinuität usw. Es ging halt ein Stück "bergauf" wie man so sagt. Ich meine erzählen kann ich dem Psychologen viel, wenn ich das bestätigt vorzeigen kann, ist das doch besser - so mein Gedanke. Wie seht Ihr die Idee?

Auch wenn es dafür vielleicht noch etwas zu früh ist, sind mir aber ein paar weitere Fragen aufgekommen, die das NACH-DER-MPU betreffen. :smiley2204:

Mal angenommen die MPU verläuft gut und ich erhalte ein positives Gutachten, welches ich mir nach Hause schicken lasse:
1. Kann ich damit umgehend einfach so (ohne Termin) zur Führerscheinstelle gehen?
2. Gibt man mir dann - wenn ich dort bin - zumindest einen vorläufigen Zettel, der mich zum Fahren eines PkW legitimiert? Oder muss ich knallhart auf den Druck des neuen FS warten?

Mal angenommen, das Gutachten fällt negativ aus (und es gibt auch keine helfenden Auflagen wie Aufbaukurs o.ä.) und liegt bei mir zu Hause:
3. Kann ich ohne Bedenken einen Termin zur MPU bei einem anderen MPI ausmachen? Wenn ja, wie kommt das andere MPI an die erforderlichen Unterlagen, welche die FSST ja an die AVUS geschickt hat? Oder wende ich mich einfach an die FSST und sage "äh, sorry, ich will doch nicht bei der AVUS, sondern bei der Dekra die MPU machen"? Irgendwie so ähnlich war das doch möglich glaube ich gelesen zu haben.


Vielen Dank vorab!

Borstollo :smiley138:
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Borstollo,

Ich hatte noch eine andere Idee, die mir evtl. behilflich sein könnte. Allerdings weiß ich nicht ob mir das dann ggü. dem Psychologen der MPU helfen würde / verwendbar wäre. Ich hatte die Idee, meinen Chef zu bitten, eine kurzes Statement zu schreiben. Eine Art "Bescheinigung" über meine berufliche Entwicklung seit Entzug des FS. Mein Chef weiß vom FS-Entzug und anstehender MPU, allerdings den Grund dafür nicht. Positiv darin zu sehen wäre natürlich, DASS mein Chef von mir über den Entzug des FS vertrauensvoll informiert wurde und eben, dass sich seit dem auch viel getan hat in Sachen Leistung, Verantwortung, Vertrauen, Kontinuität usw. Es ging halt ein Stück "bergauf" wie man so sagt. Ich meine erzählen kann ich dem Psychologen viel, wenn ich das bestätigt vorzeigen kann, ist das doch besser - so mein Gedanke. Wie seht Ihr die Idee?

generell würde ich sagen: alles was bei der MPU positiv für dich ist, solltest du mitnehmen (allerdings muss ich mich erstmal wieder in deinen Thread einlesen, auch wenn er bisher nur aus einer Seite bestand).

Auch wenn es dafür vielleicht noch etwas zu früh ist, sind mir aber ein paar weitere Fragen aufgekommen, die das NACH-DER-MPU betreffen. :smiley2204:

Mal angenommen die MPU verläuft gut und ich erhalte ein positives Gutachten, welches ich mir nach Hause schicken lasse:
1. Kann ich damit umgehend einfach so (ohne Termin) zur Führerscheinstelle gehen?
2. Gibt man mir dann - wenn ich dort bin - zumindest einen vorläufigen Zettel, der mich zum Fahren eines PkW legitimiert? Oder muss ich knallhart auf den Druck des neuen FS warten?

Das kann man schlecht voraussagen und wird in den Bundesländern sehr unterschiedlich gehandhabt (variiert mW sogar zwischen den einzelnen Behörden), wie das Labo in Berlin das macht, entzieht sich meiner Kenntnis.

Vorstellbar ist, dass es einige Tage dauert bis das Gutachten überprüft wurde und das man dann entweder einen vorläufigen FS bekommt oder aber den FS mit Express bestellen kann (was zusätzlich kostet).

Mal angenommen, das Gutachten fällt negativ aus (und es gibt auch keine helfenden Auflagen wie Aufbaukurs o.ä.) und liegt bei mir zu Hause:
3. Kann ich ohne Bedenken einen Termin zur MPU bei einem anderen MPI ausmachen? Wenn ja, wie kommt das andere MPI an die erforderlichen Unterlagen, welche die FSST ja an die AVUS geschickt hat? Oder wende ich mich einfach an die FSST und sage "äh, sorry, ich will doch nicht bei der AVUS, sondern bei der Dekra die MPU machen"? Irgendwie so ähnlich war das doch möglich glaube ich gelesen zu haben.

Das "neue" MPI muss die Akte von der FSSt. vorab erhalten, ohne Akte kann dich der Gutachter nicht begutachten...:zwinker0004: Nach einer MPU schickt das MPI die Akte an die FSSt. zurück. Dann kommt es darauf an wie lange deine Frist bei der FSST. noch ist um das zeitlich auf die Reihe zu bekommen, dass die Behörde die Akte an ein anderes MPI versendet. Ist die Frist fast abgelaufen ist es sinnvoll um Verlängerung zu bitten. Wird dem nicht entsprochen, muss der Antrag auf Neuerteilung zunächst zurückgezogen und dann erneut gestellt werden (kostenpflichtig).

Rein theoretisch könntest du dem SB von der FSSt. sogar sagen das du die erste MPU nicht bestanden hast - ohne das Gutachten haben sie keine Handhabe -, du kannst natürlich auch angeben das du dich beim ersten MPI nicht wohl gefühlt und darum die Begutachtung abgebrochen hast.
 
Hallo Borstollo,

das Forum hat eine Nachricht verschickt in der auf den Ausfall der letzten 10 Tage Bezug genommen wird. Ich weiß nun nicht ob noch weitere Korrespondenz offen war. Bitte melde dich kurz, wenn noch Interesse deinerseits besteht.
 
Mein Beitrag scheint von dem "Verschwinden" nicht betroffen zu sein.

So, nun bin ich kurz vor der MPU. Die FSST hatte die Fragestellung an mich geschickt, ich habe die Rückmeldung umgehend persönlich zur FSST zurückgebracht. Die Akte liegt nun bei der AVUS, welche mir sich auch prompt bei mir gemeldet hat um einen Termin zu vereinbaren. Kurz darauf habe ich auch meinen Abschlussbericht des Kontrollprogramms erhalten wie auch einen Fragebogen, den ich zur MPU mitbringen soll.

Meinen Termin habe ich kommende Woche. Ich denke formal bin ich soweit sehr gut vorbereitet. Alle Rahmenbedingungen (Abstinenzprogramm, SHG, Sperrfrist) habe ich nach Vorgabe erfüllt. Alle zusätzlichen Unterlagen (Blutwerte, AG-Zwischenzeugnis, Gastroskopiebericht, Vergangenheitsunterlagen wie stationäre Entgiftung und anschl. Rehabilitationsmaßnahme) sind sortiert vorhanden und überwiegend im Original, heißt unterschrieben / gestempelt. Die AVUS meint, dass auch Kopien im Einzelfall ok wären, zur Not könne ich das Original immer noch nachreichen wenn erforderlich.

Ich habe nun noch ein paar Fragen, die die anstehende MPU betreffen:

- ich habe ja den Fragebogen erhalten. Den habe ich auch schon ausgefüllt. Der Bogen besteht aus mageren fünf Seiten mit sehr allgemeinen Fragen zur Person (Gesundheit, Beruf, Privatleben). Ich habe im Netz ganz andere Fragebögen gefunden, die insbesondere auf die Kenntnisse zum Thema Alkohol zielen, also Promilleberechnungen, Abbauberechnungen usw... Kann ich erwarten, dass mir ein solcher Fragebogen auch noch am Tag der MPU vorgelegt wird, zusätzlich zu dem Fragebogen, den ich ja schon ausgefüllt mitbringe?

- ich weiß, dass die Untersuchung nicht in 30 Minuten abgehandelt ist. Wie lange muss ich denn aber einplanen? 3 - 4 Stunden?

- das Gutachten werde ich zu mir schicken lassen, ich weiß, dass das mein gutes Recht ist. Wo gebe ich das an, bzw. wie teile ich das den MA von der AVUS mit?

Viele Grüße
Borstollo
 
Hallo Borstollo,

Mein Beitrag scheint von dem "Verschwinden" nicht betroffen zu sein.

danke für die Rückmeldung :smiley22:

Ich habe nun noch ein paar Fragen, die die anstehende MPU betreffen:

- ich habe ja den Fragebogen erhalten. Den habe ich auch schon ausgefüllt. Der Bogen besteht aus mageren fünf Seiten mit sehr allgemeinen Fragen zur Person (Gesundheit, Beruf, Privatleben). Ich habe im Netz ganz andere Fragebögen gefunden, die insbesondere auf die Kenntnisse zum Thema Alkohol zielen, also Promilleberechnungen, Abbauberechnungen usw... Kann ich erwarten, dass mir ein solcher Fragebogen auch noch am Tag der MPU vorgelegt wird, zusätzlich zu dem Fragebogen, den ich ja schon ausgefüllt mitbringe?

Ich sage jetzt mal ganz mutig: Nein, bei der Avus bekommst du idR den FB vorab zugeschickt und das war es dann bzgl. der schriftlichen Fragen. Was du vllt. gesehen hast waren FB vom TÜV? Aber selbst diese haben sich wohl gegenüber früher, deutlich "verschlankt".....

- ich weiß, dass die Untersuchung nicht in 30 Minuten abgehandelt ist. Wie lange muss ich denn aber einplanen? 3 - 4 Stunden?

Ja, 3-4 Std. solltest du auf jeden Fall einplanen (eher etwas mehr). Du musst bedenken das du nach jeder Untersuchung wieder etwas Wartezeit hast...

- das Gutachten werde ich zu mir schicken lassen, ich weiß, dass das mein gutes Recht ist. Wo gebe ich das an, bzw. wie teile ich das den MA von der AVUS mit?

Das kannst du sowohl dem Personal am Empfang als auch nochmals beim Gutachter direkt sagen.:smiley138:
 
Hallo,

mein Termin zur MPU war gestern. Ich möchte kurz berichten, wie ich es empfunden habe.

Wie erwartet war das Ambiente in der AVUS gewohnt freundlich und unkompliziert. Die betreuenden Damen haben zudem freundlich versucht einem die Nervosität zu nehmen, soweit das geht natürlich.

Der Reaktionstest am Computer war einfach zu verstehen, die Umsetzung - naja. Der erste Teil war nicht so gut, der zweite perfekt. Als Ausgleich gab es dann einen dritten Test, der war wiederum sehr gut. Abgehakt.
Wieder im Warteraum waren es dann so ca. 20 Minuten bis ich zum Gespräch mit dem Psychologen aufgerufen wurde. Der Herr war locker und kam sehr authentisch rüber, die Professionalität war aber stets vorhanden. Das Gespräch verlief überraschend angenehm, da es kein erwartetes Frage-Antwort-Spiel war, sondern eher ein Dialog. Ich erzählte frei von der Leber, wie es mir ergang, wie die TF zustande kam, was die Beweggründe des Rückfalls waren, was ich seither getan habe und wie ich in Zukunft schwierige Situationen meistern werde. Natürlich wurde ich ab und an unterbrochen, da der Psychologe noch Notizen im Rechner vervollständigen musste oder er gezielt Rück- oder Detailfragen stellte. Aber alles in allem empfand ich die fast 90 Minuten positiver als gedacht.
Nach weiteren 30 Minuten warten, war dann das Gespräch mit dem Doktor dran. Hier war nicht viel zu beantworten. Ein paar Tests wurden durchgeführt (Einbeinstand, Finger berühren usw.) und Blut wurde abgenommen. So ganz klappte das seitens des Doc nicht, ich hatte danach ziemlich Schmerzen und heute ein abnormal geschwollenes Hämatom. Naja - egal.

Das Feedback des Psychologen, sowie des Arztes waren positiv. :smiley22: Ich müsse noch zwei Belege nachreichen, wovon ich heute Vormittag schon einen persönlich vorbei gebracht habe. Der zweite wird morgen per Fax seitens meiner Psychologen, die mich bei der Vorgeschichte betreute, zur AVUS geschickt.

Erleichtert bin ich auf jeden Fall, nur etwas mulmig ist mir noch immer, da ich ja letztlich auf das schriftliche Gutachten warten muss. Das kommt definitiv zu mir, da die AVUS die Gutachten ausschließlich an die Klienten schickt. Hoffentlich steht es da auch so drin, wie die beiden Herren es andeuteten... :smiley2204:
 
Hallo Borstollo,

vielen Dank für deine Rückmeldung.:smiley22: Ich war mal so frei und habe deinen letzten Beitrag in den Bereich unserer Erfahrungsberichte kopiert.

Für mich klingt das sehr nach einem pos. Gutachten und ich denke, du hattest auch alle "erforderlichen Maßnahmen" erfüllt.

Von daher möchte ich dir schon mal meinen kleinen Glückwunsch schicken und hoffe, dass du dich spätestens dann meldest, wenn du dein Ga erhalten hast.:smiley138:
 
Hallo,

mein GA ist heute gekommen. Es gab noch ein paar Anforderungen zur Nachreichung von Belegen, deshalb hat es nun doch etwas länger gedauert (11 Werktage). Es ist letztlich aber, wie auch schon gehofft, positiv. :smiley711:

Ich habe soweit auch schon alles vorbereitet um das GA schnellstmöglich zum LABO zu bekommen. Immerhin will ich ja nicht mehr Zeit brauchen als nötig. Ich hoffe nur, dass die Sachbearbeiterin auch entsprechend mitzieht und sich schnell bei mir meldet. Ich denke durch das positive GA sollten ja nun auch ALLE Ihre (berechtigten) Zweifel ausgeräumt sein - oder gab es schon Fälle, bei denen die FSST trotz positivem GA die Neuausstellung des FS verweigerte?

Grüße
Borstollo
 
Hallo Borstollo,

dann zunächst mal meinen großen


Glückwunsch

:smiley648:



an dich.


Ich denke durch das positive GA sollten ja nun auch ALLE Ihre (berechtigten) Zweifel ausgeräumt sein - oder gab es schon Fälle, bei denen die FSST trotz positivem GA die Neuausstellung des FS verweigerte?

Ich weiß nicht ob es dir was bringt, wenn du dich durch solche Fragen selber verunsicherst..:zwinker0004:, aber ich antworte dir natürlich darauf:

Ja, es kam schon vor das die FSSt. das pos. Gutachten angezweifelt hat und es dadurch weitere Probleme gab. Genauso ist es aber auch schon vorgekommen das trotz negativem Gutachten eine Neuerteilung erfolgte...

Ich kann es nicht in Prozenten ausdrücken, aber in xx% der Fälle bekommt man nach einem pos. Ga auch seinen FS (zurück). :smiley138:
 
Hallo,

ich habe heute die Rückmeldung vom LABO bekommen. Das GA habe man sich durchgelesen und das hat die eigentliche Fragestellung auch positiv beantwortet. ABER: auf Grund dessen, dass ich bei der MPU auch die Einnahme des Citalopram offen und ehrlich zugegeben habe (dies im Antrag auf Neuerteilung des FS nicht tat), sei dies nun ein weiterer Punkt, der meine Fahreignung in Frage stellt. Somit müsse ich diese neuen Zweifel ebenso ausräumen. Ok. Auf meine Erläuterungen hin, dass das Medikament ja "nur" vom Hausarzt als Hilfsmittel (ohne Attestierung einer Depression eines Psychologen) verordnet wurde, hat man keine Einsicht, da die Depression ja auch schon bei meiner Entgiftung bescheinigt wurde. Dass man allerdings bei / nach meiner Entgiftung keinerlei solcher Medikamente verordnet hat, sei ja nicht bekannt. Von daher sei auszugehen, dass mein Medikament Citalopram, Dosierung 20mg (es geht von 10 bis 100mg!) meine Fahreignung grundsätzlich beeinträchtigt.

Nun habe ich als abgesprochenen alternativen Weg meine Hausärztin kontaktiert, die mir eine Bescheinigung ausstellen soll, dass es eben nicht so ist. Auf eine Rückmeldung seitens der Hausärztin warte ich derzeit. Wenn sie das nicht so bescheinigen kann, werde ich darauf pochen, das Medikament abzusetzen und mir immerhin dies zu bescheinigen. Grundsätzlich sieht sie es ja wie gesagt nur als "Hilfsmittel". Ich hoffe, das reicht dann der netten Dame vom LABO. Als eigentlichen Weg zur Ausräumung dieses Zweifels wurde mir ein komplettes individuelles medizinisches Gutachten eines Neuro-Psychologen mit Spezialisierung auf Verkehrspsychologie empfohlen. Allerdings würde man die Kosten dieser Begutachtung natürlich erneut selbst tragen und müsse mit einer immensen Wartezeit für einen Termin rechnen müssen. Ich warte jetzt erstmal ab, was aus meinem Plan mit der Hausärztin wird...

So ein wenig kotzt mich das Ganze schon an. Ja, die neuen Zweifel mögen nicht unberechtigt sein, aber mal ehrlich, wie oft bekommt jemand solch ein Medikament verschrieben und fährt trotzdem im Straßenverkehr, WEIL es eben nur WENN überhaupt geringe Beeinträchtigungen gibt? Jeder! Am Ende kann ich diesen Zweifel ja vielleicht ausräumen, doch die gute Frau gibt mir immer noch keinen neuen FS, weil ihr meine Haarfarbe nicht passt. :pc0018:

Grüße
Borstollo
 
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