TF mit 2,25 ‰ - MPU ohne Abstinenz möglich? MPU sogar legal umgehen?

@Karl-Heinz

Am PC kann man zwischen sechs verschiedenen Emojis auswählen, am Handy gibt es wohl nur die "Daumen hoch" Option.:smiley2204:


Hallo Van_Damme,

ich würde ja gerne schreiben, dass dein RA dich gut berät in dem er dir sagt dass eine Neuerteilung ohne MPU in deinem Fall gut möglich ist. Das ist zum jetzigen Zeitpunkt aber mehr als unwahrscheinlich, denn - wie sollte der Richter begründen dass du wieder geeignet bist am Straßenverkehr teilzunehmen wenn du lediglich eine "verkehrspsychologische Maßnahme" hattest, aber gar nicht unter Beweis stellst dass du dein Verhalten dauerhaft ändern wirst, indem du z.B. Abstinenznachweise vorzeigst?

Vor Gericht zu sagen: "Ja gut, ich habe eingesehen dass die TF falsch war und darum trinke ich künftig weniger", wird da nicht reichen.

Sofern du Hilfe bei der MPU haben möchtest, wirst du in einigen Monaten hier wieder aufschlagen und zugeben müssen dass die Strategie vor Gericht nicht geklappt hat. Dann hättest du unnötig Zeit und Geld verloren.

Von daher mein Vorschlag: fange mit Abstinenznachweisen an die du bei Gericht, zusammen mit der Bescheinigung des VP, vorlegen kannst. Evtl. hast du Glück und triffst auf einen Richter der das akzeptiert (wobei die Chance dafür mehr als gering ist) und
du hättest zumindest schon einmal den Grundstein für die spätere MPU gelegt...
 
Ich weiß ja nicht, ob das Gespräch hier darüber, wie man einen Lachsmiley setzt, von erwachsenem Verhalten und Kompetenz zeugt. "Lachen" ist sicher kein Argument oder ein Beleg. Eher schwach. Letztendlich sitzen wir doch alle hier in einem Boot, oder? Was bringt es dann jemandem es unbedingt absprechen zu wollen?
Hallo Van_Damme,

ich würde ja gerne schreiben, dass dein RA dich gut berät in dem er dir sagt dass eine Neuerteilung ohne MPU in deinem Fall gut möglich ist. Das ist zum jetzigen Zeitpunkt aber mehr als unwahrscheinlich, denn - wie sollte der Richter begründen dass du wieder geeignet bist am Straßenverkehr teilzunehmen wenn du lediglich eine "verkehrspsychologische Maßnahme" hattest, aber gar nicht unter Beweis stellst dass du dein Verhalten dauerhaft ändern wirst, indem du z.B. Abstinenznachweise vorzeigst?
Kannst du das aber genau belegen mit z.B. Auszügen aus den Beurteilungskriterien?

Du meinst also eine Abstinenz sagt schon viel aus? Im Gegensatz zu einer echten Verhaltensänderung durch eine psychologische Aufarbeitung? Leuchtet mir nicht ein. Letztendlich könnte ich 1 Jahr lang Abstinenz machen, aber nichts daraus gelernt haben und direkt wieder weiter trinken.
 
Du meinst also eine Abstinenz sagt schon viel aus? Im Gegensatz zu einer echten Verhaltensänderung durch eine psychologische Aufarbeitung? Leuchtet mir nicht ein. Letztendlich könnte ich 1 Jahr lang Abstinenz machen, aber nichts daraus gelernt haben und direkt wieder weiter trinken.
Letztlich kannst du natürlich direkt nach dem Erhalt des FS wieder trinken, das geht und bleibt dir überlassen.
Nur musst du den erstmal neu erteilt bekommen.

Leider ist es wie oft in Deutschland: "wer schreibt der bleibt". Die Abstinenznachweise belegen eben das Verhalten (nicht/wenig trinken) nachweisbar.
Für die psychologische Aufarbeitung bekommst du vielleicht auch einen Schein, aber dem wird halt evtl. nur bedingt "geglaubt".

Für meinen Teil habe ich "Stempel & Papiere" gesammelt, wie früher Scheine an der Uni.
Und das zieht leider. Je nach Gutachter sogar wohl eher als jedes Gespräch.
 
Also bei meiner ersten Mpu hatte ich 1,88 promille und bin kontrolliertes Trinken ins Rennen gegangen. Habe mich etwas durch Bücher und in Foren befasst und war zwar Negativ aber mit Kursempfehlung. So hatte ich dann Positiv. Also denke mal Machbar ist es mit. Aber nur halt wenn man nicht Wiederholungstäter ist.
 
Nein, dass funktioniert auch am Handy, ich mach das ja auch von Arbeit aus.
Ah, danke für die Info. :smiley138:

Kannst du das aber genau belegen mit z.B. Auszügen aus den Beurteilungskriterien?
Was haben die Buk jetzt mit der Beurteilung eines Richters zu tun?
Du meinst also eine Abstinenz sagt schon viel aus? Im Gegensatz zu einer echten Verhaltensänderung durch eine psychologische Aufarbeitung? Leuchtet mir nicht ein. Letztendlich könnte ich 1 Jahr lang Abstinenz machen, aber nichts daraus gelernt haben und direkt wieder weiter trinken.
So besehen könnte jedem der AN zur MPU mitbringt unterstellt werden dass er danach wieder trinkt.
Es geht um die Kombination: Einsicht, Verhaltensänderung (was das bisherige Trinkverhalten mit einschließt) und Stabilisierung über einen längeren Zeitraum. Nach 12 Monaten abstinenter Lebensweise kommt oftmals die Einsicht dass einem der Alkohol gar nichts bringt und dass es sich ohne ihn viel besser lebt. Allein durch verkehrspsychologische Sitzungen passiert das eher nicht.

Aber es ist deine Entscheidung wie du weiter vorgehst, wir hier können dich lediglich beraten.
 
Du wirst deine Erfahrung schon machen. Mein Anwalt hat auch „grosse Töne“ gespuckt. Letztendlich ist der straf Befehl ohne Gerichtsverhandlung gekommen und ich musste lernen das das strafrechtliche Verfahren nichts mit der Führerschein Stelle zu tun hat. Der Führerschein wird wie schon gesagt geschreddert und du musst einen Antrag auf Neuverteilung stellen. Obwohl ich meine Strafe lange „abgesessen“ hatte und zeitig mit den Abstinenz Nachweisen angefangen hatte, war die Zeit bis zum Führerschein noch lang und steinig.

Ich bin sehr neugierig wie es Dir ergehen wird und ob Du die Ausnahme bist.
Das gesellschaftlich anerkannte trinken hört bei 1,1 auf
Promille Werte von 2 lassen auf eine giftfestigkeit schließen ab 1,6 wird eine MPU angeordnet.
Das legt die Führerschein Stelle fest - nicht das Gericht. Das Gericht entscheidet nur über das straf maß und die Dauer der Sperre, die unter Umständen mittels eines Anwalts verkürzt werden kann, hilft aber nichts weil die Vorraussetzungen der MPU dadurch nicht beschleunigt werden können.
Ich war insgesamt 2 Jahre „ohne“ obwohl ich mich ab Tag 1 konsequent gekümmert habe und die Auflagen wie jemand schon sage „gesammelt“ habe wie Testate an der Uni.
Ich habe gelernt Geduld zu haben und Zeit für mich arbeiten lassen zu müssen ….
 
Der TE hat die Hürde, das System MPU zu akzeptieren, noch nicht genommen.
Ist prinzipiell auch nachvollziehbar, nachdem die TF erst 3 Wochen her ist und noch nicht viel an Aufarbeitung in der Kürze der Zeit möglich ist.
So würde jeder von uns natürlich lieber das glauben, was einem besser gefällt und die kritischen Stimmen dabei umgehen.

Ich wünsche wirklich viel Glück bei der "Reise".
Zu der gehört es knallhart zu erfahren, daß in dem System jeder Beteiligte seine eigenen "einschlägigen" Interessen verfolgt, egal ob RA, Labore oder sonstige Berater. Melde Dich einfach, wenn weitere Tipps brauchst. Glaube mir, daß diese Tipps von sehr erfahrenen Autoren Dir gratis zuteil werden, was in dem System MPU ein Novum darstellt.
 
Ich hatte zum Glück einen Anwalt der gleich gesagt hat: "über 1.6 gibt es keine Chance, hier in Stuttgart sind Sie bei 1.1 in aller Regel schon auf MPU gebucht. Fangen Sie sofort an mit AN und kümmern sich um alle notwendigen Papiere". (Erste Hilfe, Bilder, Allgemeinärztliches und Augenärztliches Gutachten, SHG, usw....)

Es läppert sich.
 
Ein Gericht darf, außer bei einem Freispruch, gar nicht entscheiden, ob eine MPU angeordnet wird, oder nicht. Das liegt rein in Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde. Des weiteren ist ja auch gesetzlich geregelt, dass eine MPU ab 1,6‰ angeordnet werden MUSS. Das bedeutet, dass die Behörde da überhaupt keinen Ermessensspielraum hat.

Vor Gericht kann dir ein guter Anwalt mit den erforderlichen Grundlagen ( keine Aussage bei der Polizei gemacht, verkehrspsychologische Beratungen, Abstinenznachweise, usw.) höchstens die Tagessätze der Geldstrafe und die Dauer der Sperrfrist reduzieren. Dass er dir aber deinen Führerschein bei einer solch hohen Alkoholkonzentration zurück kämpft, halte ich für reine Träumerei.

An deiner Stelle würde ich jetzt sofort mit Abstinenznachweisen (Urin) beginnen und regelmäßig dein Verhalten bei einem Verkehrspsychologen aufarbeiten, bis zu dem Tag der Gerichtsverhandlung.

Dann hast du wenigstens nach der Gerichtsverhandlung schon einige Monate Abstinenz, weil du mit sehr sehr hoher Wahrscheinlichkeit eine MPU machen musst und du ansonsten wirklich nur wertvolle Zeit vergeudest, wenn du dich erst nach der Verhandlung zu den Nachweisen anmelden würdest.

Wünsche dir alles gute . Und wie so mancher schon geschrieben hat: Wenn alles noch frisch isr, möchte man natürlich versuchen möglichst ungeschoren aus der Nummer rauszukommen. Aber auf Wunder brauchst du bei deinem Wert leider nicht zu hoffen .

Bedenke außerdem, dass du vor Gericht den Anwalt inkl. Auslagen des Gerichts zu bezahlen hast , was selbst eine Rechtsschutzversicherung nicht abdeckt, außer wie bereits geschrieben, man würde freigesprochen werden.
 
Zum Thema "Trotz 1,6 Promille keine MPU" ein weiterer Blogeintrag auf der Seite einer Kanzlei:

 
Welche Argumente willst du denn bei der Gerichtsverhandlung vorbringen?

Zudem sollte auch gesagt sein, dass ein Richter kein Gutachter ist und dieser sich schon weit aus dem Fenster lehnen würde, sofern dieser dir die Fahrtüchtigkeit wieder aussprechen würde. Genau aus diesem Grund bringt man auch Gutachten von dafür spezialisierten Sachverständigen im Gericht ein. Man wird aber nicht während einer Gerichtsverhandlung vom Richter in dem Sinne begutachtet.

Im Regelfall bewerten Gerichte mittels objektiver Beweislasten, eingebrachte Gutachten, oder Zeugen eine Situation, welche offensichtlich rechtswidrig war.

Kennst du denn die genauen Hintergründe der Fälle, die du recherchiert hast, bei denen die Angeklagten ihre Fahrerlaubnis durch richterliche Anordnung wieder zurückbekommen haben? Da spielen ja sehr viele Faktoren eine Rolle, die du wahrscheinlich gar nicht wissen kannst.

Du solltest dir auf jeden Fall bewusst werden, dass du eine Straftat begangen hast und Gefahr für Leib und Leben bist oder warst und das auch ein täglich Brot jedes Richters ist .

Bin sehr gespannt wie es ausgeht, sofern du hier weiter berichtest .
 
ich richte mich bei sowas immer nach den Worten meines Vaters: "erfahrene Propheten warten die Ereignisse ab" :)

@Van_Damme:: Vllt haben Weiser (%Co) tatsächlich ne funktionierende Lücke entdeckt. Ich fände es toll, wenn Du uns das Urteil dann hier (natürlich anonymisiert) zur Verfügung stellst. Und: kannst Du Deinen Anwalt mal fragen, ob er das Aktenzeichen seines Erfolgsfalles (oder anderer) rausrücken würde? Ich habe im Inet nur zwei entsprechende Urteile gesehen und die waren fallmäßig ganz anders gelegen als bei Dir. Ich frage mich nur noch, warum Du hier noch nachgefragt hast, wenn Du Dir doch so sicher bist...?

btw: Ich halte es für sinnlos, uns einer festen Überzeugung noch länger entgegenzustellen. Ich würde da gern am Ende Tatsachen entscheiden lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich richte mich bei sowas immer nach den Worten meines Vaters: "erfahrene Propheten warten die Ereignisse ab" :)

@Van_Damme:: Vllt haben Weiser (%Co) tatsächlich ne funktionierende Lücke entdeckt. Ich fände es toll, wenn Du uns das Urteil dann hier (natürlich anonymisiert) zur Verfügung stellst. Und: kannst Du Deinen Anwalt mal fragen, ob er das Aktenzeichen seines Erfolgsfalles (oder anderer) rausrücken würde? Ich habe im Inet nur zwei entsprechende Urteile gesehen und die waren fallmäßig ganz anders gelegen als bei Dir. Ich frage mich nur noch, warum Du hier noch nachgefragt hast, wenn Du Dir doch so sicher bist...?

btw: Ich halte es für sinnlos, uns einer festen Überzeugung noch länger entgegenzustellen. Ich würde da gern am Ende Tatsachen entscheiden lassen.
Klar, ich halte euch auf dem Laufenden.

Was heißt "wenn du dir doch so sicher bist"?
Ich bin einfach jemand, der generell im Leben Lösungen finden will. Da hierzu so kontrovers diskutiert wird, möchte ich halt auch genaue Beweise.
Einfach zu sagen "Ach das ist Quatsch! Klappt doch eh nicht" teile ich nicht.
 
Ich habe bisher keinerlei kontroverse Diskussion im laufe deines threads vernommen. Finde diese Unterstellung schon grenzwertig.
Bisher habe ich eine einstimmige Meinung vernommen , dass Du sehr wahrscheinlich eine MPU absolvieren darfst, was Du vielmehr nicht akzeptieren magst. Du klammerst Dich momentan an einem sehr vagen Schlupfloch Deines Anwalts ohne Dir vmtl einen Plan B zu überlegen.
Starte mit der Aufarbeitung. Die Belege brauchst dann für dieses vermeintliche Schlupfloch sowieso.
 
Ich habe bisher keinerlei kontroverse Diskussion im laufe deines threads vernommen. Finde diese Unterstellung schon grenzwertig.
Bisher habe ich eine einstimmige Meinung vernommen , dass Du sehr wahrscheinlich eine MPU absolvieren darfst, was Du vielmehr nicht akzeptieren magst. Du klammerst Dich momentan an einem sehr vagen Schlupfloch Deines Anwalts ohne Dir vmtl einen Plan B zu überlegen.
Starte mit der Aufarbeitung. Die Belege brauchst dann für dieses vermeintliche Schlupfloch sowieso.
Damit du meinen Plan nachvollziehen kannst.

1. Sitzungen mit VP absolvieren.
2. Abklären, ob eine Abstinenz zwingend erforderlich ist.
3. Hauptverhandlung mit dem Versuch den Richter zu überzeugen, dass eine wesentliche Verhaltensänderung eingetreten ist, insbesondere mit Hilfe der Bescheinigung + Stellungnahme vom VP = Richter erkennt die Wiederherstellung der Fahreignung.
4. Falls Punkt 3 nicht funktioniert, konnten wir hoffentlich wenigstens die Geldstrafe und Länge der Sperrfrist drücken.
5. Ich gehe in die MPU, falls die nicht umgangen werden konnte.
 
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