MPU Wiederholungstäter Cannabis mit 1.5ng

Ja ich habe 1 Jahr Abstinenz über einen Facharzt in die MPU eingebracht.
Diese habe ich bestanden also keine Trennungs MPU sondern eine wo ich angebe Abstinent zu bleiben

besten Dank für eure Hilfe
 
Wenn ich die Vorbereitung mache, ist es dann ein Problem, wenn dann 5-6 Monate Zeit bis zur MPU vergehen? Also gibt es da so etwas wie „Fristen“?
Das käme darauf an, wie dich der Gutachter einordnet. D1? Dann sollten nach Abschluss einer Suchttherapie oder vergleichbares noch 6 nachgewiesene Monate bis zur MPU präsentiert werden können (bei insgesamt 15 Monaten). Wenn dich der Gutachter auf eine D2 einschätzt (auch 15 Monate zwischenzeitlich, was von vielen kritisiert wird) oder es eine reine Stabilisierungsmaßnahme war, dann gibt es keine Therapieforderung* bzw. keine "Pufferzeiten". Es käme jetzt auch darauf an, was Dir deine Vorbereitung bestätigt. Aber: hat sie Dir das nicht gesagt?
Und wenn Du auf eine D3 hinarbeitest, brauchst du gar keine besondere Maßnahme, dann ist alles iwie Stabilisierung. Dazu würden gerade auch Deine Nachweiszeiten passen (auch wenn ich das, wie schon geschrieben, ziemlich mutig finde)

Die Gutachter möchten inzwischen wissen, in welche Richtung gearbeitet wurde (D1/2 - D3). Das sollte auf Deinem Zertifikat stehen.

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* an der Stelle benachteiligt die BUK4 den D1- Therapiewilligen massiv gegenüber dem "Selbstheiler". Das ist krude.
Und auch die 15 Monate Nachweisforderung bei D2 bildet den echten Unterschied Sucht - Mißbrauch nicht mehr angemessen ab. Aber was soll man tun? Steht halt mal so drin und die Gutachter sind gehalten, sich daran zu orientieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Damit wir hier nicht durcheinander kommen:

@ Timeless: Es wäre gut, wenn du Joosts Vorschlag nutzen würdest und einen eigenen Thread aufmachen.
Zumindest wenn du sinnvolle Hilfe möchtest :smiley138:

@ Tobi_Bchn:
Es kommt vor allem auf die Vorbereitung an.
Ist derjenige qualifiziert ?
Wenn ja, wie ist derjenige qualifiziert ?
Was wurde erarbeitet ?
Was steht im Bericht ?
Die meisten „Vorbereitungen“ werden durch die neuen BUK überhaupt nicht als irgendeine Maßnahme anerkannt.

Allerdings hast du ja auch noch mehr als genug Zeit… :smiley138:
 
Okay, danke !

Dass du am 21.8.23 gesagt hast, dass du kein Cannabis mehr konsumierst und am 25.9.23 mit 41ng Passivwert angehalten wurdest, bedeutet für den Gutachter, dass seine Prognose evtl. 14 Tage gehalten hat, aber nicht 5 Jahre.

Aus meiner Sicht spricht das für eine vertiefte Problematik.
Ich würde dir zu mindestens 12 Monaten AN raten.
@Karl-Heinz: was genau hat es mit den angesprochenen 5 Jahren auf sich ?

Gruß Dany
 
Die Prognose, die der Gutachter durch sein Gutachten stellt, bezieht sich auf den Zeitraum von 5 Jahren.
Er muss also bis zu 5 Jahre bei dem Kunden in die Zukunft schauen :smiley138:
 
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