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TF mit Fahrrad vor 9 Jahren, vor 7 Jahren Cannabisbesitz

CrackbuddyMethusalem

Neuer Benutzer
Hallo,
da ich sowieso seit Dezember keinen Alkohol mehr getrunken habe, dachte ich, ich mach jetzt endlich die MPU.
TF war 2016.
Da es bei mir 2018 auch einen Drogenfund(Cannabis und Haschisch + Geräte und Zelte für den Anbau) gab, fülle ich auch gleich den Fragebogen für Drogen aus:

FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 1,90m
Gewicht: 95kg
Alter: 33

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: Juni 2016
BAK: 1,68‰
Trinkbeginn: 15 Uhr am Vortag
Trinkende: 03:30
Uhrzeit der Blutabnahme: 04:20

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein
Strafbefehl schon bekommen: Ja
Dauer der Sperrfrist: Keine ("Folgende Straftat bzw. tatmehrheitliche Straftaten, für die keine Fahrerlaubnismaßnahme und kein Fahrverbot angeordnet wird, sind zur Berücksichtigung im Rahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems mitzuteilen: fahrlässige Trunkenheit im Verkehr.")

Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: freiwillig abgegeben, um 150€ Einzuggebühr zu sparen
Hab ich neu beantragt: noch nicht. 1x 2022 um zu sehen, ob immer noch MPU verlangt wird.
Habe noch keinen gemacht: doch

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ja, 2020, um einzuschätzen wie schwer MPU wird. Werde aber neue Akteneinsicht beantragen um aktuelle Akte zu sichten.
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: 2016: Trunkenheitsfahrt 2018: Cannabisbesitz 2019: Sachbeschädigung (für Verkehrsakte irrelevant?)
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): Die Höhe der BAK weist auf eine Alkoholgewöhnung hin, die nur durch einen längerfristigen gewohnheitsmäßigen Alkoholkonsum erreicht werden kann. Aus diesem Grunde sind Zweifel an Kraftfahreignun anzumelden. Das Gutachten hat folgende Fragen zu beantworten: "Ist zu erwarten, dass der Untersuchte auch zukünftig Kraftfahrzeuge unter Alkoholeinfluss führen wird? Liegen Beeiträgtigungen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums vor, die das sichere Führen von Fahrzeugen der o.g. Klasse(n) in Frage stellen? Kann der Untersuchte trotz Hinweise auf Alkoholmissbrauch den Konsum von Alkohol und das Füh-ren von Kraftfahrzeugen zuverlässig trennen? Handelt es sich bei der festestellten Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss mit einem Fahrrad um eine bewusste Strategie rzur Vermeidung des Führens von Kraftfahrzeugen unter Alkoholeinfluss?"

Bundesland:
Bayern

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: Nein
Ich lebe abstinent seit: Dezember '24

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein
Urinscreening ja/nein: nein
PEth-Analytik ja/nein: nein
Keinen Plan?: doch, Haaranalyse um letzte 3 Monate zu bestätigen

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: nein

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung: jein. Werde Verkehrspsychologen aufsuchen, Haaranalyse starten und dann einen Plan formen

MPU
Datum: -
Welche Stelle (MPI): -
Schon bezahlt?: -
Schon eine MPU gehabt? nein
Wer hat das Gutachten gesehen?: -
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: -

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: 2016: Trunkenheitsfahrt 2018: Cannabisbesitz 2019: Sachbeschädigung (für Verkehrsakte irrelevant?)

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FB Drogen

Zur Person
Geschlecht: männlich
Alter: 33

Was ist passiert?
Drogensorte: Cannabis, Haschisch
Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz): kein Konsum
Datum der Auffälligkeit: 05.02.2018

Drogenbefund
Blutwerte: -
Schnelltest: -
Beim Kauf erwischt: -
Nur daneben gestanden: nein

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein.
Polizei hat sich mit den Blutwerten gemeldet: nein.
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt: ja
Verurteilt: ja
Strafe abgebüßt: ja

Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: schon vorher im Zuge der TF abgegeben
Hab ich neu beantragt:
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein:
Sonstige Verstöße oder Straftaten?:
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):

Bundesland: bayern


Konsum
Ich konsumiere noch: nein
letzter Konsum: Vor dem Cannabisfund. Habe gehandelt, nicht geraucht.

Abstinenznachweis
Haaranalyse: noch nicht
Urinscreen: noch nicht
Keinen Plan: doch

Aufarbeitung
Drogenberatung: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe: nein
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung:

MPU
Datum:
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?:
Schon gehabt?:
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bist du Rückfalltäter?: nein

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Zusammgefasst:

2016 mit 1,68‰ Fahrrad geschoben (!), Polizei behauptet ich sei gefahren
-> MPU angeordnet
-> Führerschein Anfang 2017 freiwillig abgegeben
2018 mit Hanf-Stecklingen im Auto erwischt (als Beifahrer)
-> Hausdurchsuchung ergab 3,6g Gras, 0,9g Haschisch
-> Eintrag in Verkehrsakte
-> Auch Bilder und Anklageschriften von Mittätern in der Akte! (Fotos von großen Mengen Gras und Anbauequipment)


Meine Fragen:

1. im Tathergang steht deutlich, dass ich leugnete gefahren zu sein. Es steht dort auch, dass ich danach angerufen habe, um Überwachungskameras aus 3 Läden und einer Bank zu sichten. Die hatten laut Polizeibeamten natürlich alle die Kameras aus, wahrscheinlich um Strom zu sparen. Welche Aussage diesbezüglich ist besser bei der MPU? Soll ich die Wahrheit sagen "Ich bin mir eigentlich sicher, dass ich in der Nacht nicht gefahren bin, aber mein Alkoholkonsum war zu der Zeit problematisch und ich habe sicherlich in vielen Situationen eine Gefahr für den Straßenverkehr dargestellt." oder soll ich lügen "ich habe geleugnet gefahren zu sein, weil ich dachte so die Strafe umgehen zu können. Ich bin gefahren und habe eine Gefahr für den Straßenverkehr dargestellt."

2. reicht nach so langer Zeit evtl. 6 Monate Abstinenz? Brauche ich Drogenabstinenz? Ich habe wie gesagt nicht gekifft, sondern gehandelt. Es wurde daher nie ein Konsum nachgewisen und auch nie überprüft.


3. Ich warte gerade auf Antwort von der Führerscheinstelle, weil ich die Akte neu einsehen will (Ich habe die Akte, die ich 2021 angefordert habe noch hier, aber ich will die aktuelle). Besteht die Chance, dass der Drogenfund da rausgelöscht wurde? Ist immerhin schon 7 Jahre her. Die Fotos in der Akte sehen aus, als hätte ich ein Drogenkartell geleitet. Aber es sind Bilder von 3 verschiedenen Tätern.

Mein Plan:

Der erste Schritt ist es ein Beratungsgespräch bei einem Verkehrspsychologen zu machen. Dann Haaranalyse (je nach Beratung hier und beim Psychologen für 6 oder 12 Monate Alkohol oder Alkohol+Drogen). Ich hatte eigentlich vor, mit eigener Vorbereitung in die MPU zu gehen, weil ich mein Konsumverhalten wirklich geändert habe, die Taten schon lange her sind und auch glaube verstanden zu haben, worauf es bei der MPU ankommt. Aber gerade im Bezug auf die Drogen-MPU, denke ich eine Vorbereitung ist notwendig. Ich habe ja nie konsumiert und denke meine Geschichte wird als unglaubwürdig angesehen.


Ich würde mich freuen, wenn mir ein paar erfahrene Leute ihre Meinung sagen würden und die Fragen beantworten.

Bis dahin alles gude
 
Hallo und willkommen im Forum.

Ich komme gleich zu deinen Fragen:
Soll ich die Wahrheit sagen "Ich bin mir eigentlich sicher, dass ich in der Nacht nicht gefahren bin, aber mein Alkoholkonsum war zu der Zeit problematisch und ich habe sicherlich in vielen Situationen eine Gefahr für den Straßenverkehr dargestellt." oder soll ich lügen "ich habe geleugnet gefahren zu sein, weil ich dachte so die Strafe umgehen zu können. Ich bin gefahren und habe eine Gefahr für den Straßenverkehr dargestellt."
Vllt. ist eine "Mischung" aus beiden Aussagen die bessere Vorgehensweise. Bei der MPU sollte man immer möglichst nah an der Wahrheit bleiben. Soll heißen, dass ein "ich bin mir eigentlich sicher nicht gefahren zu sein" doch auch impliziert dass du es nicht ausschließen und dies darum bei der MPU auch so sagen kannst.
2. reicht nach so langer Zeit evtl. 6 Monate Abstinenz? Brauche ich Drogenabstinenz? Ich habe wie gesagt nicht gekifft, sondern gehandelt. Es wurde daher nie ein Konsum nachgewisen und auch nie überprüft.
Ob du Abstinenz brauchst kann derzeit noch nicht wirklich beantwortet werden, dazu bräuchten wir mehr Infos über die Gesamtgeschichte. Bist du für den Handel denn verurteilt worden?
Besteht die Chance, dass der Drogenfund da rausgelöscht wurde?
Nach § 29 BtMG wird der Eintrag wegen Anbau von Cannabis nach 5 Jahren gelöscht, darum bleibt das hier
3. Ich warte gerade auf Antwort von der Führerscheinstelle, weil ich die Akte neu einsehen will
erstmal abzuwarten.

Allerdings hast du eine reine Alkoholfragestellung, in der die Drogen gar nicht aufgeführt sind.

Dein Plan mit dem VP ist gut, das solltest du unbedingt machen.
 
Danke für das Willkommenheißen und deine Antwort :)

Vllt. ist eine "Mischung" aus beiden Aussagen die bessere Vorgehensweise. Bei der MPU sollte man immer möglichst nah an der Wahrheit bleiben. Soll heißen, dass ein "ich bin mir eigentlich sicher nicht gefahren zu sein" doch auch impliziert dass du es nicht ausschließen und dies darum bei der MPU auch so sagen kannst.

Ja, ich dachte mir schon, dass ich es so verpacke à la "es ist ja schon lange her und bei dem Alkoholgehalt muss man wohl eher den Polizisten glauben, aber ich weiß noch, dass ich damals sehr davon überzeugt war nicht gefahren zu sein"

Ob du Abstinenz brauchst kann derzeit noch nicht wirklich beantwortet werden, dazu bräuchten wir mehr Infos über die Gesamtgeschichte. Bist du für den Handel denn verurteilt worden?

Nein, ich habe nur eine Strafe für den Besitz bekommen(3,6g Gras, 0,9g Hasch). Den Handel habe ich hier nur erwähnt, um zu sagen, dass ich zu dieser Zeit längst nicht mehr gekifft habe.

Nach § 29 BtMG wird der Eintrag wegen Anbau von Cannabis nach 5 Jahren gelöscht, darum bleibt das hier

Hast du dich verlesen oder verstehe ich was nicht? Es ist ja schon 7 Jahre her... Ich habe auch keine Anzeige/Strafbefehl für den Anbau bekommen, sondern nur für den Besitz der kleinen Mengen, die im Wohnzimmer gefunden wurden. (Die gehörten meinen Mitbewohnern und ich hab den Besitz nur zugegeben um die zu schützen, aber das gar nicht nötig, weil allgemein genutzte Räume. Im Nachhinein ist man schlauer)

Kannst du mir die Formulierung "darum bleibt das hier" genauer erläutern? Wenn es nach 5 Jahren gelöscht wird, darf es doch nicht mehr drin sein.

Merci auf jeden Fall :) Für die Antwort aber auch insgesamt deine Aktivität hier im Forum.
 
Kannst du mir die Formulierung "darum bleibt das hier" genauer erläutern? Wenn es nach 5 Jahren gelöscht wird, darf es doch nicht mehr drin sein.
Ja das kann ich dir gerne erläutern. Auch wenn Einträge aus der Akte gelöscht werden müssten, haben wir schon mehrfach festgestellt dass sich manche Behörden damit schwer tun und man da mitunter etwas "nachhelfen" muss. Ich stehe gerade mit einer Userin in Kontakt, deren 1. TF und MPU mehr als 10 Jahre her und darum getilgt sind, trotzdem weigert sich die Behörde dies aus der Akte zu entfernen. Darum sollte hier vorab Klarheit herrschen dass deine Behörde sich regelkonform verhält. :)
 
Das geht jetzt zwar an meinem persönlichen Thema vorbei, aber vllt wirds ja für einen Leser mal interessant:
Da bin ich anders informiert. Ich hatte auch die 10 Jahre bei mir im Blick weil es bald so weit wäre, aber meine Recherche hat ergeben, dass die MPU-Forderung nicht verjährt. Nach Ablauf der Sperrzeit (Welche ja auch bis 5 Jahre lang sein kann, bei mir aber 0) beginnt die Zeit von 15(!) Jahren, nach denen Akte gelöscht wird. Und dann kann man den Schein von 0 ab neu machen, was noch teurer als eine MPU werden kann. Man kriegt ihn nicht einfach so wieder.

Eine kurze Google-Suche hat mir das jetzt auch bestätigt, aber ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.
 
Noch mal zu Vorherigem:
Allerdings hast du eine reine Alkoholfragestellung, in der die Drogen gar nicht aufgeführt sind.
Die MPU-Forderung stammt ja aus 2016. Der Strafbefehl bzgl. Drogen kam erst 2018. Da gab es dann keine neue MPU-Anforderungen, sondern der Strafbefehl etc. wurden einfach so zur Akte hinzugefügt.
Eine Drogen-Abstinenz wäre teurer und unangenehmer, weil man bei Drogen immer 12 Monate machen muss, oder? Im Gegensatz zu den meisten Menschen gebe ich Geld nämlich vornehmlich für andere Sachen als MPU aus :D
 
Die Verjährung von 15 Jahren gilt nur für den Fall dass keine Neuerteilung erfolgte. Bei einer Neuerteilung nach pos. MPU liegt die Tilgungsfrist bei 10 Jahren.
Siehe dazu auch:

Und nein, "neu machen" muss man den FS in keinem Fall. Allerdings können neue Prüfungen (ohne Pflichtfahrstunden) von der Behörde gefordert werden wenn der Zeitraum des Entzuges sehr lange war.
Die MPU-Forderung stammt ja aus 2016. Der Strafbefehl bzgl. Drogen kam erst 2018. Da gab es dann keine neue MPU-Anforderungen, sondern der Strafbefehl etc. wurden einfach so zur Akte hinzugefügt.
Okay, das hatte ich überlesen.
Eine Drogen-Abstinenz wäre teurer und unangenehmer, weil man bei Drogen immer 12 Monate machen muss, oder?
Nein, nicht immer. In manchen Fällen reichen auch 6 Monate.
Im Gegensatz zu den meisten Menschen gebe ich Geld nämlich vornehmlich für andere Sachen als MPU aus
Das wäre schlimm, wenn die meisten Menschen ihr Geld für MPU ausgeben müssten...
rolleyes.gif
 
Hallo,
ich hatte jetzt das Gespräch mit dem Verkehrspsychologen und hab eine Test-MPU mit ihm gemacht.
Viele Sachen waren auf jeden Fall aufschlussreich, andere wiederum waren in meinen Augen widersprüchlich und darum wollte ich mal fragen ob hier jemand eine Einschätzung dazu hat.

1.
Zur Erinnerung: Ich mache 6 Monate Haaranalyse und will ich in Hypothese A3.

Ich habe - wahrheitsgemäß - gesagt ich trinke seit >5 Monaten keinen Alkohol mehr (bei der MPU werden es dann ~9 sein. 6 nachgewiesen) und die Rückmeldung dazu war: da bin ich direkt durchgefallen. Wenn ich in A3 will, muss ich auf kontrolliertes Trinken gehen und das würde in der Haaranalyse auch nicht anschlagen. Der MPU-Prüfer würde mir also nicht glauben, weil er diese Geschichten schon 10000x gehört hat.
Die Empfehlung war, dass ich sage dass ich zu besonderen Anlässen trinke und alle 2 Monate mal ein Bier trinke oder ein Radler. So hätte ich auch meine Rückfallpläne schon erprobt und bewiesen, dass es keinen Ruckfall gibt.

Ist es wirklich ein Nachteil wenn ich sage ich trinke nichts mehr? Ich will so nah an der Wahrheit wie möglich bleiben, um mir nicht zu widersprechen, aber ist das einer dieser Fälle wo ich lügen sollte? Könnte ich auch anstatt Radler sagen ich trinke alle 1-2 Monate Alkoholfreies Bier? Das würde nämlich viel mehr der Realität entsprechen und Alkoholfreies Bier sollte man ja auch nicht zugeben, dass man es regelmäßig trinkt.

2.
Habe ich gesagt ich sei umgezogen und wohne nicht mehr in der WG, in der ich viel getrunken habe.
Da war die Reaktion das ist dem Prüfer "komplett egal" und sollte ich darum auch nicht sagen, weil es nur Geschwafel ist und mir negativ ausgelegt wird, dass ich keine Gründe habe.

Aber es ist halt nun mal Fakt, dass ich in der neuen Wohnzug zufriedener bin und vorallem keinen Kontakt mehr zu den früheren Kreisen habe. Das ist doch auch ein Punkt, den man machen soll. Also "ich umgebe mich mit anderen Leuten"??

Diese Widersprüche nerven mich. Muss ich echt solche Dinge auswendig lernen, um in dem Spiel mitzuspielen? Ich würde viel lieber die Wahrheit sagen (und die Aspekte der Wahrheit, die einen Alkoholmissbrauch zeigen, verschweigen).

3.
Es gab die Info, wenn man in A2 fällt, braucht man automatisch 12 Monate Abstinenz. Das glaub ich, aber habe es auch schon anders gehört, darum würde ich gern noch mal eine Meinung dazu hören.

Danke an jede(n) der sich das durchließt und mir antwortet. Ciao.
 
Wenn ich in A3 will, muss ich auf kontrolliertes Trinken gehen
Quatsch.
Du darfst dich selbstverständlich auch in einer A3 gegen Alkohol entscheiden. Das ist dann halt extrem risikoarmer Konsum :)
Du musst es halt dann aber auch gut begründen.
Übrigens: das ganze Jahr über nix und zu Sylvester dannmal nen Sekt ist KEINE Abstinenz!

Und ich würde empfehlen, das Modell, das man vorstellt, auch getestet zu haben. Und es spricht auch nichts dagegen, innerhalb einer A3 mal ne Zeit Trinkpause (! das ist keine Abstinenz) auszuprobieren, bevor man ein Trinktagebuch beginnt.

Habe ich gesagt ich sei umgezogen und wohne nicht mehr in der WG, in der ich viel getrunken habe.
Situationen können sich auch wieder ändern - fängst du dann wieder an, wenns nur an der Umgebung liegt?
Ja, Abstand zu Trinkumgebung ist hilfreich und wird gern gesehen, aber nicht hinreichend für eine Rückfallabsicherung.
Viel wichtiger wären hier Deine innere Prozesse, die dich - innerhalb dieser Umgebung - zum Trinken gebracht haben.
 
Viel wichtiger wären hier Deine innere Prozesse, die dich - innerhalb dieser Umgebung - zum Trinken gebracht haben.

Ja, die fehlenden Inneren Prozesse hat der Psychologe auch zurecht erwähnt. Die hatte ich noch nicht ausreichend ausgearbeitet, das wusste ich aber, es war ja erst mal eine Probe-MPU. Es waren vllt 2 Minuten, er sagte 5-8 sollten es sein.

Nachfrage zu den Trinkpausen:
Eine weiterer Kritikpunkt des Psychologen war, dass ich gesagt habe nach dem Abgeben des Scheins erst mal nichts mehr getrunken zu habe(6 Wochen) und nach einer gewissen Zeit dann wieder angefangen habe ein bisschen Alkohol zu trinken, aber wesentlich weniger als zur Zeit der TF.
Seine Argumentation war, dass der Prüfer dann sagt, dass ich ja schon mal versucht hätte den Konsum zu kontrollieren und gescheitert bin. Er hat auch gesagt, wenn ich mir vorgenommen habe, mal nichts zu trinken, habe ich ja schon Probleme am Alkoholkonsum erkannt und wenn ich dann wieder getrunken hab, bin ich im Missbrauch und nicht mehr in der Gefährdung.
Wie kann ich denn Trinkpausen gut verargumentieren, ohne diesen Eindruck zu vermitteln?
Es kann doch nicht sein, dass ich nicht sagen kann "ich hab mal ne Phase lang mehr und mal ne Phase lang weniger getrunken", ohne dass es mir negativ ausgelegt wird.
Man säuft halt nicht sein ganzes Leben lang konstant die gleiche Menge, bis die große Erkenntnis kommt und man sagt "Stop. Ab hier nur noch 1 Bier alle 6 Wochen"... So realitätsfern kann doch selbst die MPU nicht sein. (Sorry, ich weiß dass es nix bringt drüber zu diskutieren...) Hat jemand einen Tipp welche Formulierung das ausdrückt was ich sage, ohne diese Missbrauchsthemen zu bedienen?

Ah, noch was: Er hat auch gesagt ich solle niemals sagen, dass der Alkohol schlechte Auswirkungen auf mein Leben hatte, weil ich dann auch im MIssbrauch wäre.
Aber kann ich sagen "Zu der Zeit war ich XY/hatte ich Problem YZ, aber dass das am Alkohol liegen könnte, ist mir erst retrospektiv aufgefallen"? Damit sag ich ja nicht "ich habe das Problem erkannt aber weiter gesoffen", sondern dass ich unreflektiert war und erst später die EInsicht kam.

Danke und LG
 
ass ich gesagt habe nach dem Abgeben des Scheins erst mal nichts mehr getrunken zu habe(6 Wochen) und nach einer gewissen Zeit dann wieder angefangen habe ein bisschen Alkohol zu trinken,
ja, ich glaube, hier muss man ganz vorsichtig argumentieren und das nichts-trinken sollte man als geplante Pause definieren, nicht als Entscheidung zur Abstinenz - allerdings nur, wenns wirklich so war. Sonst wäre das wirklich ein Kontrollverlust und wenn das einer ist, dürfte es auch mit dem kontrollierten Trinken auf Dauer nichts werden, das müsstest Du selbst-reflektierend erkennen, auch wenns schmerzhaft ist.
Denn: die MPU nach einer bestandenen wird hammerhammerhart.

Man säuft halt nicht sein ganzes Leben lang konstant die gleiche Menge, bis die große Erkenntnis kommt und man sagt "Stop. Ab hier nur noch 1 Bier alle 6 Wochen"... So realitätsfern kann doch selbst die MPU nicht sein.
Wenn man wegen Alkohol schon mal richtig in die Scheixxe getreten ist, findet genau sowas bei einigen durchaus statt. Selbsterkenntnis.
Wenn Du Dir einmal so richtig auf der Baustelle einen Nagel eingetreten hast, ziehst du vermutlich auch zukünfig Sicherheitsschuhe an. Aus Schaden lernen. Das kann der Mensch, prinzipiell.

Er hat auch gesagt ich solle niemals sagen, dass der Alkohol schlechte Auswirkungen auf mein Leben hatte, weil ich dann auch im MIssbrauch wäre.
Auch das ist zu pauschal. Es kommt auf Mengen und Häufigkeit und die Folgen an. Einen Kater wischt man schon mal weg. Eine Trennung vom Partner wegen Alk ist schon ein anderes Kaliber. Oder Arbeitsplatzgefährdung wegen Leistungsverlust. Oder Führerscheinverluste und das teure Wiedererlangen.
Und ich glaube schon, dass man Alkohol aus damaliger Sicht als funktionierenden Lösungsversuch bewerten kann - aber nur, wenn aus heutiger Sicht die Erkenntnis da ist, dass das ein Trugschluss war und einen hohen Preis hatte - um dann neue Lösungsversuche zu präsentieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
A3 geht nur, wenn die Cannabisdelikte und die Sachbeschädigung sicher und spurlos aus der Akte entfernt wurden.
:oops: Ist dann mein Plan mit den 6 Monaten Abstinenz eh schon zum Scheitern verurteilt?

Am besten dann zum Anwalt gehen, um das entfernen zu lassen?
Cannabis war Besitz und kein Konsum. Ich habe tatsächlich nicht konsumiert und es wurde auch nicht nachgewiesen. Das ganze ist 2018 gewesen. Die Sachbeschädigung ist zwar nicht mehr in meinem Führungszeugnis, aber in der Verkehrsakte ist das Führungszeugnis von 2022, als die Sachbeschädigung noch drin war.
Kann man das überhaupt aus der Akte streichen lassen?

Sonst wäre das wirklich ein Kontrollverlust und wenn das einer ist, dürfte es auch mit dem kontrollierten Trinken auf Dauer nichts werden, das müsstest Du selbst-reflektierend erkennen, auch wenns schmerzhaft ist.
Denn: die MPU nach einer bestandenen wird hammerhammerhart.
Es wird keine MPU nach dieser mehr geben ;) Ich war ja nie so drauf im Suff Auto zu fahren und die Sache mit dem Fahrrad werde ich sicherlich nicht noch mal riskieren - ganz unabhängig vom Konsum, der, zumindest in den nächsten 5 Jahren, auf 0 bleiben wird.

Danke schon mal bis hier hin.
 
Cannabis war Besitz und kein Konsum. Ich habe tatsächlich nicht konsumiert und es wurde auch nicht nachgewiesen.
denkst Du bissi daran, dass Dein Gutachter sich erstmal als Verbündeter fühlt?
Die FsStelle hat Zweifel an Deiner Fahreignung, der Gutachter möchte die zusammen mit Dir ausräumen. Dazu muss er Dir vertrauen können - wenn du ihm Stories erzählst, geht seine Neigung dazu gegen null - dann rutscht er auch aus seinem inneren Verbündeten-Modus. Keiner wird gern angelogen.

Wie willst du ihm denn erklären, dass Du Cannabis besitzt, aber nicht konsumierst? Hobby? Echt jetzt?
 
Ähm, aber es war halt wirklich so. :D Es war ein Nebenverdienst im Studium mit Handel. Das Cannabis war nicht mal meins, sondern vom Mitbewohner. Ich habe ihn schützen wollen und den Besitz eingeräumt. (dass man im Wohnzimmer einer WG den Besitz nicht einer bestimmten Person zuordnen kann und es somit fallen gelassen wird, wusste ich zu dem Zeitpunkt nicht.)
Ich habe "nur" Cannabis angebaut und es verkauft. Ich wurde beim Einführen von Stecklingen aus Österreich erwischt, also wollte ich gerade mit einem neuen Anbau starten. Und ja, natürlich war das auch Hobby sich um die Pflänzchen zu kümmern und dafür zu sorgen, dass sie maximalen Ertrag bringen.
Ich habe natürlich auch schon mal gekifft im Leben, aber das war bei mir immer Horrortrip.

Ich bin mittlerweile von der Aussage "ich habe das Fahrrad geschoben" abgerückt. Auch wenn es so war, werde ich nicht aufs "Recht haben" bestehen, sondern einfach zugeben gefahren zu sein. Sollte ich das beim Cannabis genauso machen?? Bringt mir das nicht viel mehr Probleme ein? Muss ich dann auch Drogenfreiheit in der Haaranalyse nachweisen? Habe heute die erste Haarprobe entnehmen lassen und es wird nur EtG geprüft.


Nur um es mal klarzustellen: Ich lüge hier nicht. Es war wirklich so. Ich gebe gerne jeden Fehler zu und ich sage auch, wenn ich etwas nicht als Fehler sehe.
Ich habe im Leben wahrscheinlich schon jede Droge (außer Heroin) konsumiert, die man so kennt. Ich war und bin aber kein Cannabiskonsument.
 
Wenn man wegen Alkohol schon mal richtig in die Scheixxe getreten ist, findet genau sowas bei einigen durchaus statt. Selbsterkenntnis.
Wenn Du Dir einmal so richtig auf der Baustelle einen Nagel eingetreten hast, ziehst du vermutlich auch zukünfig Sicherheitsschuhe an. Aus Schaden lernen. Das kann der Mensch, prinzipiell.
Ich hab nicht davon geredet, dass man, nachdem man richtig Scheiße baut, danach abstinent oder mit ganz geringem Alkoholkonsum bleibt. Natürlich kommt so eine Einsicht. Die Einsicht ist ja bei mir auch gekommen.
Ich habe gemeint, dass man - bevor man irgendwie auffällig geworden ist - doch verschiedene Phasen hat. Ein Jahr mal weniger, dann übertreibt man es ein bisschen, dann pendelt es sich wieder ein. Man trinkt halt nicht über 5 Jahre konstant die gleiche Menge in den gleichen Intervallen. Ich kann doch auch mal ohne Grund weniger saufen. Einfach weil ich lieber Computerspiele gespielt hab oder was auch immer.
 
Ich kann doch auch mal ohne Grund weniger saufen.
wenn du genau hinschaust, wirst Du Gründe für mehr und auch weniger Konsum finden, besonders, wenn es sich um ganze Phasen handelt. Genau hinschauen. Das wird von Dir erwartet. Vllt musst du halt mit der Lupe suchen.
Die Gründe können profan sein, aber vllt auch gewichtig.

Es war ein Nebenverdienst im Studium mit Handel.
Steht das auch im Urteil, dass Du gedealt hast? Was ist dort zu lesen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt kein Urteil, weil es keine Gerichtsverhandlung gab. Es gibt folgendes in der Verkehrsakte:

Mitteilung an die Fahrerlausbnissbehörde: "Schmuggel von Cannabis einschließlich Zubereitungen"
Tatblatt: "BtMG - allg. Versoß - mit Cannabis einschließlich Zubereitungen"
Tatblatt von den Mittätern
Ermittlungsbericht
: "Schmuggel von Cannabis einschließlich Zubereitungen" + "Allgemeiner Verstoß mit Cannabis einschließlich Zubereitungen"
Sachverhalt: langer Text mit Darstellung der Kontrolle + Beschuldigtenvernehmung/Erkennungsdientliche Behandlung + Wohnungsdurchsuchung/Sicherstellung + Wohnungsdurchsuchung/Sicherstellung der Mittäter (dort wurden bei einem Mittäter 143,79g Marihuana gefunden)
Lichtbildtafel: Bilder von den Stecklingen, Bilder von den abgeschnittenen Stecklingen auf der Waage, Bilder von Marihuana auf der Waage, Bilder von Anbauzelt, Bilder von Lüfter und Filter, Bilder von Lampen
Lichtbildtafel Mittäter: Auch Anbauequipment, 143g Marihuana, Bilder von Cannabissamen in Verpackung
Mitteilung an Führerscheinbehörde: Ermittlungsverfahren wegen Vergehens nach § 29 BtMG
Strafbefehl: unerlauter Besitz von Betäubungsmitteln gemäß § 1 Abs. 1 BtMG i.V.m. Anlage zum BtMG, §§ 3 Abs. 1 Nr 1, 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG.
Geldstrafe: Gemäß § 33 Abs. 2 BtMG wird die Einziehung der im Sachverhalt genannten Betäubungsmittel sowie der 24 Cannabispflanzen (64,63 Gramm Marihuana) angeordnet.
Mitteilung an die Fahrerlausbnissbehörde: Beschluss zur Minderung der Geldstrafe. Grund: Beschuldigter hat fristgerecht widersprochen. Im Hinblick auf tatsächliche wirtschaftliche Verhältnisse ist die Höhe des Tagessatzes auf X festzusetzen.

Also Nein, dort steht nichts vom dealen, nur "Schmuggel" im Ermittlungsbericht und "unerlaubter Besitz" im Strafbefehl
 
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