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Doch durch Klagen werden dinge geändert,aber Schafe ,die immer Gras fressen und nur überleben wollen können nichts ändern"Gott gib mir Gelassenheit Dinge anzunehmen, die ich nicht ändern kann,
na aber das ist doch eigentlich völlig verquer und unlogisch. die fsst hat doch mit dem mpi nichts zu tun, außer dass sie Mittler zwischen mpi und dir ist, indem sie die rechtsgrundlage zur Verfügung stellt, d.h. die akte versendet.Laut Heutigem Telefonat mit dem BaSt haben die bund und ländern die 10 Arbeitstagenfrist für die MPI für das Erstellen des Gutachtens abgeschafft ,weil viele MPI sich beschwert haben,"die bekämen es nicht immer hin".Mommentan gilt= eine Begutachtungsstelle kann so viel Zeit für das Erstellen eines Gutachtens haben,wie die Führerscheinstelle die Frist für das Zurücksenden der akten gesetzt hat!>>> bei mir hat meine Führerscheinstelle bis Ende Dezember 2021 Frist gegeben! Jetzt wisst Ihr, wenn Ihr eure akten zur MPI durch die FS sendet sagt bei der FS Bescheid,dass die nicht mehr als 2 wochen Zeit für die MPI geben sollen. ob Ihr dann eine Begutachtungstermin kurzfristig bekommt dann......? alles insgesammt ist ein "CHAOS"!!!! keine Ahnung-aber ich möchte diese Erfahrung Nie wieder machen.
Aber doch. momentan steht dem klienten nur eins. undzwar die Führerscheinstelle dazu zubewegen eine "Frist" zu setzen! schliesslich hat der Klient die "Wiedererteilung"bzw die Erteilung beantragt! und für die "Wiedererteilung"/Erteilung auch bezahlt..ca 145,00€. nachdem der Klient die Begutachtungsstelle gewählt hat und dsie benannt hat und die Einverständniserklärung unterzeichnet hat soll/muss die Führerscheinstelle innerhalb( bestimmter zeit) reagieren. das ist ein "Spiel" mit den Fristen. Die Begutachtungsstellen haben sich ja beim Bund und Ländern gegen eine Fristsetzung für das Erstellen eines Gutachtens gewehrt .. Jetzt darf sich der Auftraggeber auch wehren !na aber das ist doch eigentlich völlig verquer und unlogisch. die fsst hat doch mit dem mpi nichts zu tun, außer dass sie Mittler zwischen mpi und dir ist, indem sie die rechtsgrundlage zur Verfügung stellt, d.h. die akte versendet.
wie das mpi arbeitet ist doch (genau genommen) vom Vertrag zwischen dir und mpi abhängig. du bist auftraggeber und mpi dienstleister. fsst fordert von dir die beibringung des gutachtens und vom mpi eigentlich nichts (außer die Akte zurück). wie lange sich mpi zeit lässt für erstellung des ga steht bestimmt im kleingedruckten der agb des mpi. für die aktivitäten der fsst ist das alles sicher egal, die wollen nur, dass ihr wunsch nach positiven ga erfüllt wird...natürlich nur wenn du fe zurückhaben willst