Die Dritte Mpu wartet auf mich...

Guten Tag Allerseits, ich habe jetzt heute ein Schreiben vom Amtsgericht bekommen die Schreiben:

Sehr geehrter Herr xxx,

in dem Ermittlungsverfahren
gegen Sie

wegen Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Genusses von Alkohol oder anderer berauschender Mittel

hat die Staatsanwaltschaft beantragt, Ihnen gemäß §111 a StPO die Fahrerlaubnis vorläuft zu entziehen.

Ihnen wird zur Last gelegt, am 26. Januar 2022 um 3:10 in Ort xxx unter erheblicher Rauschmitteleinwirkungen ein
Kraftfahrzeug im Straßenverkehr geführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen fremde SAchen von bedeutendem Wert gefährdet zu haben (§315c Abs. 1 Nr. 1 lit. a StGB)

Ihnen wird Gelegenheit gegeben, binnen 10 Tagen nach Zugang dieses Schreibens zu dem Antrag der Staatsanwaltschaft Stellung zu nehmen.

Mit Freundlichen Grüßen,

XXX
Richterin

Ich weis jetzt nicht wie ich Reagieren soll, weil ich bin ja nicht Mobil und muss ich dort erscheinen? Gibt es andere Möglichkeiten z.B per Email eine Antwort zu hinterlassen? Ist von mir zum Gericht gute 45km. Muss ich mich trotdzem äußern?
 
Hallo Cengo,

auf ein Schreiben musst du nicht reagieren, ausser du willst es. Solange das nur ein Briefchen vom Staatsanwalt ist, lege ihn zu den Akten und warte ab. Irgendwann kommt vermutlich ein Strafbefehl, bei deiner Vorgeschichte wird es vielleicht auch eine Verhandlung, aber das kann ich als Jura-Laie nicht beurteilen.

viele Grüsse,
rüdscher
 
Ich will mich nicht belasten, weil ich will jetzt auch kein Stress haben. Das die bei uns in der Wohnung vorbeikommen und Untersuchen oder mich mitnehmen. Keine Ahnung :( Es würde mir nichts helfen weiter Auszusagen, weil ich halt durch die Stellung auch nicht viel Besser machen kann denke mal. Würde mir eventuell ein Rechtsanwalt Helfen. Bin schon etwas Unsicher. Trotzdem Danke
 
Zuletzt bearbeitet:
Du musst nicht aussagen, solltest auch nicht, denn es ist ziemlich offensichtlich dass du Mist gebaut hast, das kannst du durch eine Aussage nicht besser machen.
Wenn der Strafbefehl vorliegt, dann kannst du ja mal hier anonymisierten reinstellen, dann schauen hier einige drauf, ob ein Anwalt dann Sinn macht, vermutlich aber nicht.
Wenn eine Verhandlung kommt und du geladen wirst, dann steht auch, dass dein Erscheinen vor Gericht verpflichtend ist.
 
Das heißt ich lass das mal so Stehen, bis der nächste Brief kommt. Es steht auch nicht wenn ich nicht binnen 10 Tage komme, das irgendwas auf mich Droht. Wie auch immer wenn der Strafbefehl kommt, werde ich das hier reinstellen. Vielen Lieben Dank Rüdscher.

Viele Grüsse,

Cengo981
 
Hallo Cengo,

auf ein Schreiben musst du nicht reagieren, ausser du willst es. Solange das nur ein Briefchen vom Staatsanwalt ist, lege ihn zu den Akten und warte ab. Irgendwann kommt vermutlich ein Strafbefehl, bei deiner Vorgeschichte wird es vielleicht auch eine Verhandlung, aber das kann ich als Jura-Laie nicht beurteilen.

viele Grüsse,
rüdscher
Mich Irritiert, das beim Brief Mit Freundlichen xxx Richterin steht. Und am Ende Beglaubigt Urkundsbeamter/in der Geschäftstelle Amtsgericht XXX ist.

Also kann ich trotzdem den Brief so Stehen lassen und nicht Reagieren? :(
 
Du musst nicht reagieren. In dem Schreiben steht deshalb deutlich

Ihnen wird Gelegenheit gegeben, binnen 10 Tagen nach Zugang dieses Schreibens ...

Da die Angaben in dem Schreiben wohl korrekt sind wird es in deinem Fall sinnvoll sein nicht zu reagieren. Einen Nachteil hast du dadurch nicht.
 
Mich Irritiert, das beim Brief Mit Freundlichen xxx Richterin steht. Und am Ende Beglaubigt Urkundsbeamter/in der Geschäftstelle Amtsgericht XXX ist.
Die Staatsanwaltschaft hat vermutlich nichts mehr zu ermitteln, der Fall ist eindeutig, jetzt geht es um das Strafmaß.
Die Akte liegt beim Gericht und du hast immer das Recht angehört zu werden, deshalb dieser Brief.

Ich habe noch mal nachgedacht, mit dem 315c bist du auf jeden Fall härter dran als nur mit einem 316, also der „einfachen kleinen Alkoholfahrt“, du hast dir mit der Rennleitung eine kleine Jagd geliefert. Ich will dir jetzt keine Angst machen, aber es kann sein, dass der Strafbefehl es in sich haben wird, da wäre dann vielleicht ein Anwalt und ein Urteilsverfahren hilfreich, um alles etwas zu drücken, bisschen Reue zeigen,.. Die MPU wird dennoch kommen und eine Sperrfrist auch, aber es geht auch um die TS im Strafbefehl. Du kannst einfach abwarten, schon mal schauen ob es einen guten Strafverteidiger in der Stadt mit dem Amtsgericht gibt und dich dort schon mal melden. Aktiv werden würdet ihr dann aber typischerweise erst wenn der Strafbefehl kommt, dann Einspruch einlegen und ein Verfahren kriegen, mir hat das die Geldstrafe um fast die Hälfte reduziert.

Vorher und erst recht ohne Anwalt äusserst du dich lieber gar nicht, dabei kannst du nur verlieren.

viele Grüsse
Rüdscher
 
Hallo, ich würde erst den Strafbefehl abwarten. Falls es nicht allzu schlimm ist, würde ich auf einen Anwalt verzichten.
Bringt dir ja nichts wenn du z.B. 1000 Euro an Geldstrafe sparst, aber ein Anwalt dich 1500 Euro kostet.
Daher würde ich erstmal abwarten.
 
Ich warte erstmal ab. Mein Fehler war bei der Zweiten MPU, da ich den Anhörungbogen ausgefüllt habe und beim Gericht der Staatsanwalt alles gelesen hatte, konnte der Anwalt auch nix machen. Ich hatte bei der Zweiten MPU, Unfall, Fahrerflucht und Alkohol. War auf der Autobahn.
 
Ein wunderschönen Guten Abend meine Freunde,

so ich war am 14. Februar bei der Suchtberatungstelle und habe bei der Beraterin die ich im Jahre 2018 kenne mein Problem geschildert. Kurz und Knapp hat sie mir Empfohlen eine Stationäre Therapie zu machen. Die würde ca. 14 Wochen Dauern. Eine Ambulante wäre nicht Empfehlenswert. Wie läuft das mit dem Arbeitgeber, ich meine ich Arbeite sehr gerne und komme mit allen Leuten super klar und die Arbeit macht mir Spaß, würde das der Chef genehmigen, weil ist ja keine Kurze Zeit. Ich will auch mein Job nicht verlieren.

Noch wurde kein Antrag gestellt für die Stationäre Therapie und wo es in der Nähe gemacht wird, zeigt sich Später. Erstmal den Strafbefehl usw erhalten und wann das Gericht Stattfindet.

Nächste Woche am Freitag habe ich dann noch Abend ein Termin zur Selbsthilfegruppe, da ich diese Woche nicht konnte, ich habe ja Spätschicht. gleichtzeitig haben wir noch eine Whatsappgruppe bei der SHG wo ich mich Registriert habe. I

Ich habe noch ein Rechtsanwalt eingeschalt der speziell auch für Schwerpunkt Verkehrsrecht auch sich kümmert. Zwar habe ich kein Strafbefehl aber jetzt heißt es nur, abwarten.

Gruß Cengo981
 
Hallo Cengo,

Kurz und Knapp hat sie mir Empfohlen eine Stationäre Therapie zu machen. Die würde ca. 14 Wochen Dauern. Eine Ambulante wäre nicht Empfehlenswert. Wie läuft das mit dem Arbeitgeber, ich meine ich Arbeite sehr gerne und komme mit allen Leuten super klar und die Arbeit macht mir Spaß, würde das der Chef genehmigen, weil ist ja keine Kurze Zeit. Ich will auch mein Job nicht verlieren.
die Einweisung zur stat. Therapie wird idR von einem Arzt oder Psychotherapeuten vorgenommen.

Du solltest deinen Arbeitgeber möglichst rechtzeitig über deine Abwesenheit informieren damit er sich vorab um "Ersatz" für den Zeitraum kümmern kann. Im Grunde musst du ihm nicht sagen um was es in dieser "Reha" geht (es sei denn du möchtest es). Du erhältst für die Zeit in der Klinik dann eine entsprechende AU.

Hier noch einige interessante Infos: https://unternehmer.de/recht-gesetze/217143-kuendigung-entgeltfortzahlung-suchterkrankung
 
so ich war am 14. Februar bei der Suchtberatungstelle und habe bei der Beraterin die ich im Jahre 2018 kenne mein Problem geschildert. Kurz und Knapp hat sie mir Empfohlen eine Stationäre Therapie zu machen. Die würde ca. 14 Wochen Dauern. Eine Ambulante wäre nicht Empfehlenswert. Wie läuft das mit dem Arbeitgeber, ich meine ich Arbeite sehr gerne und komme mit allen Leuten super klar und die Arbeit macht mir Spaß, würde das der Chef genehmigen, weil ist ja keine Kurze Zeit. Ich will auch mein Job nicht verlieren.

Noch wurde kein Antrag gestellt für die Stationäre Therapie und wo es in der Nähe gemacht wird, zeigt sich Später.
Zu genehmigen hat der Arbeitgeber erstmal gar nix. Das ist eine medizinisch notwendige Maßnahme (Alkoholismus ist eine Krankheit), entsprechend wirst du krank geschrieben und bekommst erst die Lohnfortzahlung und nach 6 Wochen Krankengeld. Es wird ein Sozialbericht erstellt (den kannst du jetzt schon machen mit der Beratungsstelle) und dir eine entsprechende Klinik aussuchen. Mittlerweile gibt es auch kürzere, stationäre Klinikaufenthalte z. B. in der Klinik Tönisstein in Bad Neuenahr (kann ich sehr empfehlen, war da selbst). In der SHG können dir die Leute bestimmt auch noch ein paar nützliche Tipps geben...
 
Freut mich, dass du jetzt diese Schritte angepackt hast! Bleib dran, das lohnt sich.
Ich habe in der Verwandtschaft einen Fall, da war jemand bestimmt 10x entgiften und in 3 Therapien und ist bis heute nicht gekündigt, obwohl die Person nicht mal eine Ausbildung hat.
Vielleicht magst du mal vertraulich mit dem Betriebsrat reden, das kann manchmal auch helfen, ist dein Problem bei der Arbeit denn bekannt?

viele Grüsse,
rüdscher
 

Hey danke schön rüdscher, bisjetzt ist es fast niemanden bekannt bei der Arbeit. Was heißt Betriebsrat, wir sind eine kleine Firma halt in einer Kunsstofffirma. Also Familienfirma und da arbeiten höchsten 6-7 Leute, da haben wir zumindest kein Betriebsrat. Ich bin auch Spätschicht meistens alleine, Zyklusmäßig ändert sich einmal Früh und dann Spät, höchsten jeden zweiten Tag kommt bei der Spätschicht ein Rentner der bis 4-5std arbeitet und dann geht er. So wie ich mein Chef kenne, ist er halt Geizig neue Ersatzleute Einzustellen usw.

Aber niemand wurde bei der Firma gekündigt, höchsten die Mitarbeiter haben gekündigt.

Manchmal kommt der Chef manchmal gar nicht. Arbeit mache ich weiterhin Fleißig und macht mir auch spaß nur ein Mitarbeiter mit den ich drüber reden kann weist, das ich halt den Führerschein nicht habe und den Unfall usw. Sonst gabs höchstens einige Mitarbeiter, die Fragen wo mein Auto ist, habe gesagt, ist in der Werkstatt und werde den Wagen verkaufen habe ich erwähnt.

Ich will es auch den Chefs nichts sagen, weil leider haben wir Schwarze Schafe in unsere Firma, wo ich mich nicht belasten will. Ich hatte ja 2016 Führerschein verloren und habe es den gesagt, wegen MPU.

Ich werde den Chef schon vorher sagen das ich eine Therapie machen werde und muss. Ich habe höchstens mit seiner Frau die im Büro arbeitet getroffen und geschildert das ich halt zur Stationären Therapie muss. Würde ca 14 Wochen dauern. Sie hat gesagt die Stationäre dauert sehr lange, Sie war ja schon mal verheiratet und war mit einen Alkoholiker zusammen. Deswegen hat sie sich getrennt hat sie mir gesagt. Sie ist selber Abstinenz und hat noch nie im Leben Alkohol getrunken, sie ist 52 und sagte ich wünschte ich wäre besoffen. Was sie auch damit meinte wie auch immer...


Ich habe zumindest nochmal ein Termin bei der Hausärztin am Donnerstag, wird erstmal kurz besprochen wie die Lage ausschaut, Freitag dann zu der SHG, 1. März nochmal bei der Suchtberatungstelle.

Noch eine Frage hätte ich was die Therapien angeht. Nehmen wir an ich habe jetzt die Stationäre Therapie hinter mir, bringt es das danach noch eine Ambulante Therapie zu machen. Oder macht das überhaupt kein Sinn. Was ich nach der Therapie zumindest vorhabe, danach eventuell weiterhin zu der Selbsthilfegruppe zu gehen. So könnten man neue Leute kennen und weiterhin über das Thema wegen der Sucht lernen, Helfen usw. Wie gesagt ich nehme es jetzt wirklich ernst mit der Alkoholsucht und mit richtig fest Trockner Alkoholiker bin.

Währenddessen, warte ich auch noch auf mein Strafbefehl, was halt rauskommt.

Viele Grüsse

Cengo981

Unnötige Zitate entfernt *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Cengo, ich denke nicht das man pauschal sagen kann wie lange eine stationäre Therapie dauert, da jedes Krankheitsbild unterschiedlich ist.
Auch sollte man nicht denken, das eine Therapie das Wundermittel ist um nicht mehr zu trinken.
Das wichtigste ist dein eigener Wille. Und der muss stark sein sonst kannst du von Klinik zu Klinik rennen und nix hilft dir.
Wichtig ist für dich selbst zu überlegen warum du getrunken hast und diese Faktoren aus deinem Leben schaffen.
Helfen kann hierbei ein neues Umfeld, Freundin, Hobbys, Haustier, neuer Job etc.
Du solltest für dich entscheiden was dir gut tut.
 
Noch eine Frage hätte ich was die Therapien angeht. Nehmen wir an ich habe jetzt die Stationäre Therapie hinter mir, bringt es das danach noch eine Ambulante Therapie zu machen. Oder macht das überhaupt kein Sinn. Was ich nach der Therapie zumindest vorhabe, danach eventuell weiterhin zu der Selbsthilfegruppe zu gehen. So könnten man neue Leute kennen und weiterhin über das Thema wegen der Sucht lernen, Helfen usw. Wie gesagt ich nehme es jetzt wirklich ernst mit der Alkoholsucht und mit richtig fest Trockner Alkoholiker bin.

Die Dauer der Therapie hängt vom Konzept der Klinik ab. Wie bereits in einem anderen Post geschrieben, geht es auch deutlich kürzer oder auch noch länger als 14 Wochen.

Du hast nach einer erfolgreichen Therapie/Reha die Möglichkeit eine Nachsorge in Anspruch zu nehmen. Bei mir waren es 10 Sitzungen, diese habe ich aber nach der Hälfte abgebrochen und bin in die SHG gewechselt (fühlte mich da deutlich besser verstanden).

Aber auch in der Frage nach einer zweiten ambulanten Therapie sehe ich bei dir die typische, anfängliche Übermotivation des Alkis. Mach erstmal einen Schritt nach dem nächsten. Der erste ist immer, das erste Glas am heutigen Tag stehen zu lassen. Nicht mehr und nicht weniger.

Eine Therapie ist kein Spaziergang und Selbstläufer. Und ne abgebrochene Reha nutzt dir in Bezug auf die MPU genau gar nix. Mein Tip, schau dir im Internet erstmal verschiedene Suchtkliniken an, beschäftige dich z.B. mit Jellinek: https://www.gesundheit.gv.at/krankh...schen,der Alkoholabhängigkeit im engeren Sinn.
oder hier eins meiner Lieblingsbücher als Literaturtip:
 
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