Leider die dritte TF

Hallo Norderney,
Frage: Warum wird die AB Zeit mit Therapie länger angegeben, obwohl man in fachlicher Betreuung ist als im Fall ohne Therapie? (15+3 Monate versus 15 Monate)
Man sollte doch denken, daß man gesetzer ist, WENN man eine Therapie gemacht hat.
ich vermute, dass du das falsch verstanden hast, auch mit einer Therapie werden "nur" 15 Monate gefordert. Die 3 Monate vor der MPU sind in diesen 15 Monaten enthalten.
Und natürlich ist auch klar, daß eine Selbsteinschätzung niemanden beeindruckt, das wäre ja ein Traum, denn dann hätte niemand ein Alkoholproblem
Da habe ich mich wohl unklar ausgedrückt, die Selbsteinschätzung bezog sich nur auf eine Alkoholerkrankung.
Es gab hier im Forum offenbar immer wieder Unstimmigkeiten, ob die AN bei einer Therapie parallel laufen oder hinten angehängt werden. Ich habe es jetzt so verstanden, daß sie, zumindest bei der ambulanten Version, zeitlich parallel laufen dürfen.
Das ist richtig. :smiley138:
 
Ich soll für den psychologischen Dienst einen Lebenslauf schreiben. Leider habe ich gar nicht gefragt... was soll denn da aufgeführt werden? alle Arbeitsstellen? Zusätzlich auch eine Darstellung des Trinkverhaltens, der Inhalt ist mir klar.
 
was soll denn da aufgeführt werden?
Es gibt a) einen tabellarischen Lebenslauf und b) einen ausführlichen Lebenslauf.
Was der "psychologische Dienst" haben will, musst du dort erfragen.

In jeden Lebenslauf gehören diese Inhalte:
  1. Persönliche Daten: Name, Adresse, Kontaktinformationen, Geburtsdatum
  2. Berufserfahrung: Jobs, Praktika
  3. Schulischer Werdegang: Schule, Ausbildung und Studium
  4. Kenntnisse: Sprachkenntnisse, IT-Kenntnisse…
  5. Weiterbildungen und Auslandsaufenthalte (freiwillig)
  6. Hobbys und Interessen (freiwillig)
  7. Deine Unterschrift
 
Also genauso einen Lebenslauf, wie der, der einer beruflichen Bewerbung beiliegt? Das ist erstaunlich, aber ok.

Der wird benötigt, um zu sehen, wie ich mich beruflich mit der Abhängigkeit geschlagen habe und wessen Geistes Kind ich bin?

Kein Problem, aber da könnte man theoretisch doch Wunder was rein schreiben :idee0003:
 
Abgesehen davon, dass man sich selbst besch..., weil von falschen Voraussetzungen ausgegangen wird und die Therapie nicht korrekt ansetzen kann ;)

Habe ich kapiert :smiley711:
 
Ich habe noch eine Frage.
Ist der Besuch einer Selbsthilfegruppe zuzüglich zur ambulanten Therapie wahrzunehmen oder ist das während der Entwöhnung mit abgedeckt?
 
Wenn ich vielleicht in zwei Jahren vor dem Gutachter stehe, dann guckt er nicht scheel, wenn ich mit der SHG erst nach der Therapie angefangen hat?

Natürlich geht's darum, mir selbst zu helfen. Aber am Ende des Tages möchte ich natürlich auch nicht irgendwann vom Gutachter hören, Pech gehabt, Du warst zu spät dabei.

So gesehen ist alles, was ich jetzt mache, freiwillig. SHG wird gerne gesehen und hat natürlich auch einen Sinn. Aber bei im Zusammenhang mit einer Therapie bin ich überfragt. Deshalb die Frage, denn ich muss das zeitlich organisieren :smiley22:
 
Im Moment eigentlich nicht.

Therapie ist auch neu für mich, aber ich könnte mir vorstellen, daß die Einzel und Gruppensitzungen auch ähnlich, nur tiefer und fundierter als eine SHG sein werden. Hierzu kann ich aber erst abschließen etwas sagen, wenn die Sitzungen stattfinden. Danach wird wahrscheinlich eine SHG im Zusammenhang mit der Nachsorge sinnvoll sein, vermute ich.

Da ich aktuell aber diejenige bin, die erst noch therapiert werden soll, ist wahrscheinlich nicht jede Einschätzung von mir richtig, daher wäre es mir lieb, wenn es eine klare Aussage zu den Erwartungen, die an mich gestellt werden, geben könnte :smiley22:
 
Es wird gerne gesehen, weil es auch psychologisch sinnvoll ist, dass im Anschluss an eine Therapie eine wie auch immer geartete Nachsorge stattfindet.
Es ist immer anzuraten, diese Nachsorge auf den Patienten, in dem Falle auf dich, in Absprache mit dem Therapeuten festzulegen, nicht auf die kommende MPU.

Lasse das auf dich zukommen und entscheide zu gegebener Zeit.
 
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Also genauso einen Lebenslauf, wie der, der einer beruflichen Bewerbung beiliegt? Das ist erstaunlich, aber ok.

Der wird benötigt, um zu sehen, wie ich mich beruflich mit der Abhängigkeit geschlagen habe und wessen Geistes Kind ich bin?
Die Beratungsstelle benötigt sowas für den Sozialbereich, der an die Renten- oder Krankenkasse (Kostenträger der Therapie) geht. Sollte schon etwas ausführlicher sein als für eine berufliche Bewerbung.
 
Ich habe heute meinen Strafbefehl erhalten und bin verwirrt.
Da steht 10 Monate bis zu einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis und ich finde auch keine Fragestellung für die MPU.

Könnte mir bitte jemand die Augen öffnen? Ich bin als Wiederholungstäter auf 15 Monate und MPU vorbereitet, was ist hier passiert?

Update: die vergangenen 2 Monate sind schon berücksichtigt, wir reden also insgesamt von 12 Monaten. So weit, so gut. Aber wo ist die Fragestellung?
 

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Es ist schon so lange her, aber mit Logik kommt man auch weiter .... die Fragestellung kommt von der Führerscheinstelle, nicht vom Amtsgericht.

Aber ich weiss wirklich nicht mehr, ob diese Information jetzt auch zeitnah automatisch zugesendet wird oder ob ich dazu in die Akte schauen muss :idee0003:
Hilfreiche Antworten bräuchte ich also nach wie vor, bevor ich anfange, mich über die 12 Monate zu freuen :smiley738:
 
Weder noch.
Automatisch passiert bzgl. deiner FE gar nix.
Wenn du eine Wiedererteilung beantragst, kommt nach einer gewissen Zeit die Aufforderung zur MPU.
 
Ja, da sind dann alle Anforderungen aufgelistet, angefangen beim erste Hilfe Kurs

Aber wo erscheint die Fragestellung, wann wird mir die mitgeteilt? Das weiß ich leider nicht mehr.
 
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