Karl-Heinz
Erfahrener Benutzer
Das finde ich ganz prima, also sowohl, dass das genau dein Plan ist als auch, dass du einen Termin beim SpD hast !
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ich vermute, dass du das falsch verstanden hast, auch mit einer Therapie werden "nur" 15 Monate gefordert. Die 3 Monate vor der MPU sind in diesen 15 Monaten enthalten.Frage: Warum wird die AB Zeit mit Therapie länger angegeben, obwohl man in fachlicher Betreuung ist als im Fall ohne Therapie? (15+3 Monate versus 15 Monate)
Man sollte doch denken, daß man gesetzer ist, WENN man eine Therapie gemacht hat.
Da habe ich mich wohl unklar ausgedrückt, die Selbsteinschätzung bezog sich nur auf eine Alkoholerkrankung.Und natürlich ist auch klar, daß eine Selbsteinschätzung niemanden beeindruckt, das wäre ja ein Traum, denn dann hätte niemand ein Alkoholproblem
Das ist richtig.Es gab hier im Forum offenbar immer wieder Unstimmigkeiten, ob die AN bei einer Therapie parallel laufen oder hinten angehängt werden. Ich habe es jetzt so verstanden, daß sie, zumindest bei der ambulanten Version, zeitlich parallel laufen dürfen.
Es gibt a) einen tabellarischen Lebenslauf und b) einen ausführlichen Lebenslauf.was soll denn da aufgeführt werden?
Genau, Vorlagen gibt es da genug im Netz.Also genauso einen Lebenslauf, wie der, der einer beruflichen Bewerbung beiliegt?
Selbsthilfegruppe ist keine Pflicht, dass ist allein deine freie Entscheidung.Ist der Besuch einer Selbsthilfegruppe zuzüglich zur ambulanten Therapie wahrzunehmen
Die Beratungsstelle benötigt sowas für den Sozialbereich, der an die Renten- oder Krankenkasse (Kostenträger der Therapie) geht. Sollte schon etwas ausführlicher sein als für eine berufliche Bewerbung.Also genauso einen Lebenslauf, wie der, der einer beruflichen Bewerbung beiliegt? Das ist erstaunlich, aber ok.
Der wird benötigt, um zu sehen, wie ich mich beruflich mit der Abhängigkeit geschlagen habe und wessen Geistes Kind ich bin?
"Sozialbericht" muss es natürlich heißen.... benötigt sowas für den Sozialbereich...