Wiederholungstäter

Moin zusammen,

irgendwas fand ich seltsam

Ich musste mein Auto stehen lassen und als ich es abholen wollte, stand es einige Meter weiter weg. Ebenso fehlt auf dem Beifahrersitz das Kassenrezept für mein Schmerzmittel (Tilidin), welches sich im verschlossenen Umschlag befand.
Kann es sein, dass die Polizei das war? Die haben mir auf der Wache den Schlüssel abgenommen. Durften die mir überhaupt den Schlüssel abnehmen? Im Auto befanden sich Einkäufe, die ich benötigt habe. Hätten die mich nicht informieren müssen, dass die mein Auto durchsuchen?

Also ich habe eine Straftat begangen aber dass man mir mein benötigtes Medikament abnehmen darf, verstehe ich nicht

Kleine Info:
Bei meinem Tilidin handelt es um Retard Tabletten, dh die machen nicht sofort high, sondern geben über einen längeren Zeitraum immer eine kleine Dosis ab.
 
Das mit dem Tilidin Rezept ist komisch, frag mal bei der Polizei nach.
Sollte die Polizei es genommen haben landet es auf jedenfall in deiner FS-Akte.

Am beste holst du dir so schnell wie möglich ein Attest, wo drauf steht das du es auf ärztliche Verordnung nimmst.

Ansonsten müsstest du deine AN auf Tilidin erweitern.

Lg
 
Das mit dem Tilidin Rezept ist komisch, frag mal bei der Polizei nach.
Sollte die Polizei es genommen haben landet es auf jedenfall in deiner FS-Akte.

Am beste holst du dir so schnell wie möglich ein Attest, wo drauf steht das du es auf ärztliche Verordnung nimmst.

Ansonsten müsstest du deine AN auf Tilidin erweitern.

Lg
Tilidin ist ein legitimes Schmerzmittel, das habe ich auch schon oft verschrieben bekommen.
Allerdings wurde mir klar gemacht, wenn ich das dauerhaft für einen Spiegel einnehme, was ich zeitweise musste, dann darf ich in dieser Zeit kein Auto fahren.
Ich denke nicht, dass AN mit Tilidin dann zu tun haben, sondern dass es entweder noch wegen des Tilidin zur Anzeige kommt oder Medikamente bei der MPU noch eine Rolle spielen.
 
Danke @Anton
Was heißt „AN“?

Das Rezept hat ja ein Arzt ausgestellt, bei ihm bin ich Schmerzpatientin. Bekomme ich Probleme, weil ich es einnehmen muss? Wirkt es sich auf die Entscheidung aus ob ich meinen Führerschein überhaupt wiederbekomme? Trotz negativer Abstinenz Nachweise.
 
Danke @Anton
Was heißt „AN“?

Das Rezept hat ja ein Arzt ausgestellt, bei ihm bin ich Schmerzpatientin. Bekomme ich Probleme, weil ich es einnehmen muss? Wirkt es sich auf die Entscheidung aus ob ich meinen Führerschein überhaupt wiederbekomme? Trotz negativer Abstinenz Nachweise.
AN = Abstinenznachweise

Mach dir wegen Tilidin erst mal keinen Kopf, ich denke der Alkohol ist erst mal das Thema für die FST und das, was jetzt kommen wird.
 
Tilidin habe ich dir doch im Drogenbereich beantwortet.
 
Danke @Anton
Was heißt „AN“?

Das Rezept hat ja ein Arzt ausgestellt, bei ihm bin ich Schmerzpatientin. Bekomme ich Probleme, weil ich es einnehmen muss? Wirkt es sich auf die Entscheidung aus ob ich meinen Führerschein überhaupt wiederbekomme? Trotz negativer Abstinenz Nachweise.
AN heißt Abstinenznachweis/e also ich bekomm es auch verschrieben und wenn du richtig eingestellt bist darfst du auch fahren so war es bei mir auch und bei meinen Haaranalyse haben sie explizit danach gefragt. Aber mit einem Attest kann dir eig nichts passieren, die Führerscheinstelle wollte ein Attest wieso weshalb diese Medikationen verordnet wurde, damit hatte es sich dann erledigt.
 
Tilidin ist ein legitimes Schmerzmittel, das habe ich auch schon oft verschrieben bekommen.
Allerdings wurde mir klar gemacht, wenn ich das dauerhaft für einen Spiegel einnehme, was ich zeitweise musste, dann darf ich in dieser Zeit kein Auto fahren.
Ich denke nicht, dass AN mit Tilidin dann zu tun haben, sondern dass es entweder noch wegen des Tilidin zur Anzeige kommt oder Medikamente bei der MPU noch eine Rolle spielen.
Also mein Arzt meinte damals das ich fahren darf und hatte auch nie irgendwelche Probleme damit.
Aber wie so über all sagt jeder was anderes ( Ärzte ) und in der Packungsbeilage steht es nur für kurzfristige Einnahme.
 
Guten Morgen,

bei mir hat sich einiges getan, aber ich bin immer noch ratlos.
Ich habe Post von der Polizei bekommen: 1,45 Promille.
Da lag ein Fragebogen bei, wo ich ankreuzen konnte ob ich mit einer Geldstrafe einverstanden wäre gegen Einstellung meiner Angelegenheit seitens der Staatsanwaltschaft (genauen Wortlaut weiß ich nicht mehr).
Von einer Sperrfrist stand da nix.
Von wem bekomme ich Bescheid über die Sperrfrist?
Wer teilt mir die Aufforderung zur MPU mit?
Bin ich jetzt tatsächlich Ersttäter weil die letzte MPU über 10 Jahre zurückliegt? Der Computer vergisst doch nix….
 
Hier ist er:

 
Hallo Jonny Walker 123,
Da lag ein Fragebogen bei, wo ich ankreuzen konnte ob ich mit einer Geldstrafe einverstanden wäre gegen Einstellung meiner Angelegenheit seitens der Staatsanwaltschaft (genauen Wortlaut weiß ich nicht mehr).
so ganz verstehe ich das nicht, könntest du den Wortlaut hier mal genau wiedergeben?
Von wem bekomme ich Bescheid über die Sperrfrist?
Die würdest du von der Staatsanwaltschaft bekommen.
Wer teilt mir die Aufforderung zur MPU mit?
Da du aus führerscheinrechtlicher Seite als Ersttäter gelten müsstest, käme hier gar keine MPU auf dich zu, von daher musst du den Profilbogen auch erstmal nicht ausfüllen bis wir genaueres wissen.

Falls du es trotzdem machen möchtest: du musst ihn aus dem Link in deinen Thread kopieren und dann ausfüllen....
 
Hallo Leute,

ich bin es mal wieder.
Ich komme aus dem Grübeln gar nicht mehr raus.
Jetzt ist mein Führerschein schon seit 6 Wochen weg und ich weiß immer noch nicht, wie es weitergeht.
Den Fragebogen der Polizei habe ich schon 4 Tage nach dem Führerschein Entzug bekommen und zurückgeschickt.

Jetzt warte ich auf den Bescheid der Staatsanwaltschaft, um zu erfahren wie lang meine Sperrfrist ist. Was ist wenn die noch Monate dazu brauchen? Wird die Zeit des Führerschein Entzugs von der Sperrfrist abgezogen? Beispiel: Wenn ich 1 Jahr bekommen soll und der Führerschein schon 3 Monate weg war, dass es dann 9 Monate sind?

Desweiteren, was die Verjährungsfrist betrifft, habe ich gelesen dass die 10 Jahre erst nach 5 Jahren (ohne Straftaten im Verkehr) gezählt werden. Dh. Es wären dann insgesamt 15 Jahre bis die erste MPU verjährt ist. Hier wurde geschrieben, dass es 10 Jahre nach der ersten MPU verjährt.
Was ist jetzt richtig?
 
Desweiteren, was die Verjährungsfrist betrifft, habe ich gelesen dass die 10 Jahre erst nach 5 Jahren (ohne Straftaten im Verkehr) gezählt werden. Dh. Es wären dann insgesamt 15 Jahre bis die erste MPU verjährt ist. Hier wurde geschrieben, dass es 10 Jahre nach der ersten MPU verjährt.
Was ist jetzt richtig?
Durch die Neuerteilung nach pos. MPU sind es 10 Jahre.
Hättest du keine MPU gemacht wären es 15 (10+5) Jahre gewesen...

StVG § 29 Tilgung der Eintragungen
 
@rüdscher
@Nancy

vielen Dank für euere Hilfe

bleibt noch die Frage: in dem Schreiben der Staatsanwaltschaft wird nur die Sperrfrist angegeben. Ob ich zur MPU muss entscheidet dann die FFST, richtig?
Aber ich darf den Antrag auf Wiedererteilung erst drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen, wenn ich es bisher richtig verstanden habe. Wenn ich aber dann, von der FFST, gesagt bekomme, dass ich zur MPU muss, werde ich AN vorlegen müssen. Für 6 Monate mindestens???
Dann verlängert sich ja meine führerscheinlose Zeit nochmals um drei Monate!
Soll ich vorsichtshalber AN schon vor dem Antrag auf Wiedererteilung machen? Diese Tests sind ja nicht gerade billig ‍♂️
 
ich habe aus Deinem Thread noch nicht herausgelesen, ob Du nun als WHT eingestuft werden könntest.
Deine 1. TF war 2009 - wann war die Wiedererteilung des FS damals?
Wenn nun mind 10 Jahre dazwischen liegen, giltst als Ersttäter.
Ob ich zur MPU muss entscheidet dann die FFST, richtig?
ja korrekt. Mpu würde angeordnet, wenn als WHT giltst und damit innerhalb der 10 Jahre liegst..
Aber ich darf den Antrag auf Wiedererteilung erst drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen, wenn ich es bisher richtig verstanden habe.
Du kannst den Antrag frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen.
Wenn ich aber dann, von der FFST, gesagt bekomme, dass ich zur MPU muss, werde ich AN vorlegen müssen. Für 6 Monate mindestens???
Wenn als WHT eingestuft wirst, wirst 12 Monate benötigen. Du hattest bei Deiner 1.TF 2,7 .
Dann verlängert sich ja meine führerscheinlose Zeit nochmals um drei Monate!
Soll ich vorsichtshalber AN schon vor dem Antrag auf Wiedererteilung machen?
Warte doch mal ab, bis der StB eintrifft..

Du könntest deine Haare testen lassen, da werden keine Verträge geschlossen wie bei Urinscreening und du verlierst somit auch keine Zeit.
Dann kannst diesem Ratschlag folgen, sofern genügend unbehandelte uncolorierte Haarpracht hast.
Aber ich vermute, daß Du nicht als WHT giltst und folglich gar keine Mpu machen musst.
 
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