Wiederholungstäter

@Max

Ich habe schon mehrfach versucht den FB auszufüllen. Immer wenn ich draufklicke sehe ich die Fragen, kann aber die Antworten nicht dahinter schreiben! Irgendwas mache ich wohl falsch.

Außerdem macht mich noch was ganz kirre bei meiner ersten MPU hieß es MPU ab 1,6 Promille.
Jetzt lese ich, im Internet, dass man die Leute schon ab 1,1 bzw. 1,3 Promille zur MPU schicken darf!

Diese Ungewissheit macht mich einfach krank. Was stimmt nun wirklich?
 
Ich habe schon mehrfach versucht den FB auszufüllen. Immer wenn ich draufklicke sehe ich die Fragen, kann aber die Antworten nicht dahinter schreiben! Irgendwas mache ich wohl falsch.
Du hast die Anleitung überlesen ...

Fragebogen kopieren:
Linke Maustaste festhalten und über den Bereich der markiert werden soll ziehen -> rechte Maustaste über den markierten Bereich anklicken -> mit linker Maustaste "Kopieren" anklicken -> rechte Maustaste in einem freien Bereich des geöffneten Textbearbeitungsprogramm anklicken -> mit linker Maustaste auf "Einfügen" klicken.
Anschließend fügt ihr den FB in eurem Thread ein.
Außerdem macht mich noch was ganz kirre bei meiner ersten MPU hieß es MPU ab 1,6 Promille.
Jetzt lese ich, im Internet, dass man die Leute schon ab 1,1 bzw. 1,3 Promille zur MPU schicken darf!
  • Zur Klärung von Zweifeln an der Fahreignung ist auch dann eine MPU anzuordnen, wenn der Betroffene bei einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einem Kraftfahrzeug zwar eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von weniger als 1,6‰ BAK aufwies, bei ihm aber trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,1‰ BAK oder mehr keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen festgestellt wurden.
  • Wer bei einem Alkoholgehalt vom 1,1‰ BAK oder mehr keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen aufzeigt, begründet den Verdacht, dass (künftiger) Alkoholmissbrauch vorliegt.
    Bei Vorliegen von Alkoholmissbrauch liegen nach dem Gesetz Zweifel an der Fahreignung vor und eine MPUkann somit auch ab 1,1‰ BAK angeodnet werden.
 
@Max
Danke für die ausführliche Erklärung zum FB. Ich habe aber keine Maus und PC, nur ein iPhone.

Deshalb auf diesem Wege Angaben zu meiner Person:

Erste TF November 2009/BAK 2,
MPU August 2011/ bestanden.

Ich bin ein Weibchen
1,77 groß
80 kg schwer
59 Jahre alt

Zweite TF 1.April 2022
1,45 Promille (erster Wert)
1,30 Promille (zweiter Wert)
Führerschein wurde einkassiert

Zur TF
Trinkbeginn: Nachmittag
Trinkende unbekannt, bin eingeschlafen.
Trinkmenge: 1 Flasche Weißwein (11,5 % Alk.) fast nix gegessen an diesem Tag!

Aufarbeitung:
Bisher mit einigen Stellen wegen MPU Vorbereitung gesprochen. ( kann ich aber finanziell nicht stemmen)
Abstinent seit Anfang April
Werde ein „Trauercafé“ aufsuchen um den Tod meiner Mutter zu verarbeiten, was der Auslöser meines Alkoholkonsums war.
Des Weiteren gebe ich in ca 2 Monaten schonmal ne Haarprobe zur Analyse ab.

Strafbefehl noch nicht erhalten.
Fragebogen von der Polizei ausgefüllt und Einverständnis zum Bußgeld gegeben.
 
Hallo zusammen,

ich habe letzte Tage meine Unterlagen der ersten MPU rausgesucht:

Ich habe damals eine Sperrfrist von 6 Monaten bekommen und Bußgeld in Höhe von 600€.
Mir wurde empfohlen eine Entziehungskur zu machen, das wäre günstig/positiv für meine kommende MPU!

Pustekuchen: Mit dieser Reha Maßnahme habe ich mir am Ende selbst ins Knie geschossen. Die AN musste ich danach für ein 1 Jahr vorlegen, wobei die 2 Monate Reha als Abstinenzzeit nicht mitgezählt wurden.

Hätte ich mal ohne Reha Abstinenz betrieben, hätte ich die AN von 6 Monaten vorgelegt, in dieser Zeit am MPU Vorbereitungskurs teilgenommen und den Bericht von meinem Verkehrsphychologen eingereicht. Dann wäre meine führerschinlose Zeit nur 6 Monate lang gewesen anstatt 14 Monate. Wobei, es waren am Ende doch 9 Monate, weil mir der Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft erst 3 Monate nach meiner Tat zugestellt wurde. Ich war quasi fast 2 Jahre ohne Führerschein, eine lange Zeit :/

Ich schreibe hier meine Erfahrungen nur als Info, für diejenigen die evtl eine Entziehungskur planen. Und weil man mich damals nicht korrekt beraten hat.
Es betrifft nicht die Leute, bei denen eine Entziehungskur unumgänglich ist, Achtung!!
 
Also ist der FSSt. bekannt dass du alk.erkrankt bist....
think.gif
 
@Nancy

Keine Ahnung.
Ich habe damals die Therapie gemacht, weil sie für mich (angeblich) von Vorteil sein sollte.

Nun weiß ich nicht, wie sich die damalige Situation auf meinen aktuellen Stand auswirkt.

Was ist denn jetzt richtig? Verjährt die erste Tat, ja oder nein? Ich dachte für die FÜhrerscheinstelle wäre ich nach 10 Jahren wieder Ersttäter, oder nicht?
 
Nun weiß ich nicht, wie sich die damalige Situation auf meinen aktuellen Stand auswirkt.
Das ist eben die Frage...
think.gif

Verjährt die erste Tat, ja oder nein?
Ja, die damalige TF ist getilgt.

Was ich allerdings nicht weiß, ist, wie die FSSt. auf eine evtl. dokumentierte Alk.erkrankung reagiert. Hier besteht mE die theoretische Gefahr dass sie dies überprüfen möchte. Dies könnte dann zumindest ein fachärztliches Gutachten zur Folge haben...

Siehe hierzu: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__13.html

Weiterer Lesestoff: https://verkehrslexikon.de/Module/Alkoholabhaengigkeit_und_MPU-Anordnung.php
 
@Nancy
Danke für die Links!

Ich habe mir das durchgelesen, also ein ärztliches Gutachten ist keine MPU?
Kann mir das mein Hausarzt aufgrund der Leberwerte ausstellen? Oder werden da auch AN verlangt?

Desweiteren:
Ich habe hier einen Beitrag gelesen, wo ein User bei 1,42 Promille eine Geldstrafe von 3.500€ (heftig!) bekommen hat und eine Sperrfrist von 9 Monaten.
Eine MPU musste er nicht machen (das Schreiben war im Thread beigefügt)
Außerdem hat er erwähnt, ob er das Bußgeld als Sozialstunden abarbeiten könnte.

Ich kann aber diesen Thread nicht mehr finden! Wurde er gelöscht? Ich hätte nämlich noch ein paar Fragen dazu.

Kann mir da einer helfen? Danke!
 
 
Hallo Jonny,
Ich habe mir das durchgelesen, also ein ärztliches Gutachten ist keine MPU?
nein, denn hier gibt es keinen psychologischen Teil, es geht rein um den medizinischen Bereich...
Kann mir das mein Hausarzt aufgrund der Leberwerte ausstellen? Oder werden da auch AN verlangt?
Nein, ein äG kann nur von bestimmten Medizinern durchgeführt werden, z.B. von einem Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation.
Es muss mW ein "unabhängiger" Arzt sein, da es beim Hausarzt zu einem "Gefälligkeitsgutachten" kommen könnte. AN werden im Vorfeld nicht verlangt.
 
So, Neuigkeiten!

Jetzt habe ich Gewissheit: 10 Monate Sperre, 850€ Strafe.

Was nun?
Mit der Sperrfrist und der Strafe kann ich leben, aber ich denke es wird eine MPU kommen, oder?

Ich könnte dann frühestens in 4 Monaten meinen Führerschein beantragen?

Hinzu kommt meine Reha Maßnahme, vor 12 Jahren. Darüber wird die FFST alleine durch mein Gutachten bei der ersten MPU informiert sein. Dadurch werde ich bestimmt nicht als Ersttäter eingestuft, auch wenn es verjährt ist.

Jetzt ist die Frage: Wieviel davon wird mein Gutachter beim MPI davon erfahren. Gutachten werden ja nicht aus der Akte gelöscht, soviel ich weiß.

Des Weiteren, wenn ich meinen alten Fall vergleiche: die Promille Zahl war doppelt so hoch und ich bekam 6 Monate Sperre? Ich vermute, die Staatsanwaltschaft hat sich genaustens über mich informiert!
Auf der anderen Seite, kann sich ein User hier, bei fast gleicher Promillezahl, den Führerschein nach Ablauf der Sperrfrist abholen, ohne MPU. Was ich ihm von Herzen gönne, er musste ja schon finanziell sehr „bluten“ :/

Ich habe das Gefühl, dass die stark vernetzt sind miteinander, man entkommt deren Kontrolle nie! Anders kann ich mir mein Urteil über die Sperre, nicht erklären. Oder bin ich die Einzige hier, welche die Sperrfrist zu lang findet, für mein Vergehen?
Dürften 6 Monate AN reichen für die MPU? Eine Entziehungskur kommt für mich auf keinen Fall in Frage, habe aus meinem Fehler gelernt!

Danke für das Lesen
 
Wäre interessant zu wissen mit welcher ICD-10 Diagnose du die erste Therapie angetreten bist. Die Kliniken und Ärzte unterliegen ja der Schweigepflicht. Die Renten- oder Krankenkasse als Kostenträger wird es auf jeden Fall wissen und im Therapiebereicht steht auch ob z.B. F10.2 diagnostiziert war. Wenn tatsächlich das erste MPU-Gutachten auch noch nach über 10 Jahren in der Führerscheinakte verbleibt, würdest du bei der Führerscheinstelle vermutlich als alkoholkrank gelten...
 
@Schotty

Erstmal danke für deine Antwort!

Kannst du mir bitte erklären was ICD10 bedeutet? Ich habe bereits gegoogelt, aber werde nicht schlau draus. Und was ist F10.2 genau?

Wie schon erwähnt, ich habe die Therapie nur gemacht, weil sie mir Vorteile für die MPU verschaffen sollte. Was allerdings ein Irrtum war!

Nach meiner letzten „Eskapade“ habe ich aus eigem Willen und eigener Kraft mit dem „saufen“ aufgehört. Entzugserscheinungen hatte ich in keiner Weise.

Ich möchte damit nix verharmlosen, ich habe missbräuchlich Alkohol zu mir genommen und eine Strafe ist angemessen!

Aber, habe ich durch meinen ersten Fall vielleicht „lebenslänglich“, als Urteil bekommen???
 
Der ICD Diagnose Schlüssel dient zur internationalen Klassifikation von Krankheiten und ist ein WHO Standart. ICD-10 ist die aktuellste Version.

Wenn eine Therapie bezahlt werden soll, braucht es ja die Diagnose einer Erkrankung. Das Burn-out-Syndrom wäre z.B. mit Z73 verschlüsselt, I64 ein Schlaganfall. F10.2 ist das Alkohol Abhänigkeitssyndrom. Entsprechend wirst auch du eine Diagnose bekommen haben auf Grund derer die Therapie genehmigt wurde.

Alkoholabhängig ist man tatsächlich lebenslänglich. Ein bisschen schwanger gibt es auch nicht, entweder man ist es oder halt nicht. Das Gute daran: Du kannst die Krankheit selbst beeinflussen.

Ich weiß ja nicht, bei welchem Arzt du gewesen bist, aber eine "Gefälligkeitsdiagnose" wegen einer anstehenden MPU wäre schon sehr fragwürdig, dann noch auf Grund einer Abhänigkeitserkrankung imho grob fahrlässig.

Andererseits sind 2,7 Promille bei der ersten TF echt schon ein Brett. Da würd auch ich jetzt vom reinen Wert her nicht mehr nur von "antrainiert" sprechen. Aber dazu fehlt halt der ausführliche FB.

Du schließt für Dich eine "Entziehungskur" aus. Würd ich für mich auch, liegt aber an der Begrifflichkeit. Eine "Entziehung" macht man in der Entgiftung, eine Therapie oder Reha ist was ganz anderes, diese dienen der Stabilisierung und weiter reichenden Zielen.
 
@Schotty
Zu meiner ersten TK:

Ich bin nicht fahrend von der Polizei angehalten worden, man fand mich bewusstlos hinter dem Steuer, auf einem Parkplatz.

Ich habe nix mitbekommen, es war auf jeden Fall ein Rettungswagen und Polizei da. Man hat mir das Leben gerettet, welches ich damals wegwerfen wollte.

Ein Gefälligkeitsgutachten war es nicht, ich denke eher, dass der Psychologe wollte, dass ich meine Situation aufarbeite. Deshalb hat er mich in diese Reha geschickt und erwähnt, dass es gut ist für meine MPU.

Auch damals hatte ich kein Problem, von einem Tag auf den anderen, mit dem Trinken aufzuhören. Es gab weder phsychisch, noch physisch irgendwelche Probleme.

Ja, ich weiß, dass man ein Leben lang Alkoholiker oder Raucher bleibt, auch wenn man damit aufgehört hat.

Mit lebenslänglich meinte ich, dass mir diese Straftat, die ich verbüßt habe, immer wieder gegen mich verwendet werden kann.
 
Mit lebenslänglich meinte ich, dass mir diese Straftat, die ich verbüßt habe, immer wieder gegen mich verwendet werden kann.
Mit dieser Einstellung machst du dir selbst das Leben und insbesondere deine Aufarbeitung schwer.

Ich vermute, die Staatsanwaltschaft hat sich genaustens über mich informiert!
Hoffentlich arbeiten die gründlich, denn dafür zahl ich jedes Jahr einiges an Steuern an deren Arbeitgeber...

Oder bin ich die Einzige hier, welche die Sperrfrist zu lang findet, für mein Vergehen?

Mit 10 Monaten Sperrfrist bist du relativ gut davon gekommen, klar der Pegel war deutlich niedriger als beim ersten Mal, aber ich denke dass du da schon mal offensichtlich nicht als WHT behandelt wurdest.


Ich muss schon sagen, du bist (zwar nicht verwaltungsrechtlich aber faktisch) Wiederholungstäter, du konntest schon mal mit 2,7 o/oo am Strassenverkehr teilnehmen, damit hast du so viel Übung, dass man von einer gewissen Alkoholproblematik sprechen kann.
Für diese Vorgeschichte machst du hier ganz schön dicke Backen und erzählst von Verschwörungstheorien und davon dass alle Welt gegen dich ist.
Kannst du gerne so machen, du hilfst dir selbst damit aber gar nicht.
 
@Schotty
Ein Gefälligkeitsgutachten war es nicht, ich denke eher, dass der Psychologe wollte, dass ich meine Situation aufarbeite. Deshalb hat er mich in diese Reha geschickt und erwähnt, dass es gut ist für meine MPU.

Auch damals hatte ich kein Problem, von einem Tag auf den anderen, mit dem Trinken aufzuhören. Es gab weder phsychisch, noch physisch irgendwelche Probleme.
Jetzt hast du immer noch nicht geschrieben, was es für eine Reha war und mit welcher Diagnose...

Viele Alkis hören ohne größere Probleme auf. Das hat wirklich keinerlei Aussagekraft über die Schwere einer Abhängigkeit oder ob überhaupt eine Suchterkrankung vorliegt. Omma Hilde, die täglich "nur" 2 Piccolo gekippt hat, kann im Krankenhaus plötzlich übelst auf Tukey kommen während Karl-Heinz, der unter 2 Promille gar nicht mehr arbeitsfähig war, von heute auf morgen keinen Schluck mehr trinkt ohne auch nur mit der Wimper zu zucken.
 
@rüdscher


Mit 10 Monaten Sperrfrist bist du relativ gut davon gekommen, klar der Pegel war deutlich niedriger als

Hoffentlich arbeiten die gründlich, denn dafür zahl ich jedes Jahr einiges an Steuern an deren Arbeitgeber..


Ich ebenso!
Jedoch wünsche ich mir diese Gründlichkeit auch in Sachen Gewalttäter und Sexualtäter, welche mit laschen Bewährungsstrafen davon kommen. Das nur nebenbei, da „off Topic“.

Bevor ich in dieses Forum kam, habe ich mich als WHT eingestuft. Von der 10-jährigen Verjährungsfrist habe ich hier erst erfahren.

Aber was nützt diese Frist, wenn ich ich in den Köpfen der Staatsanwaltschaft, Polizei, FFST doch immer WHT bleibe? Die sind alle miteinander gut vernetzt, werden die tatsächlich vorurteilsfrei entscheiden?

Ja, ich denke viel (Zuviel?) darüber nach, mache es mir dadurch wirklich nicht leichter!
Aber, dass die ganze Welt gegen mich ist habe ich nie behauptet! Ebenso beschäftigte ich mich nicht mit irgendwelchen Vers
 
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