Das ganze System MPU ist schon sehr fragwürdig und definitiv eine Gelddruckmaschine für viele Zweige. Alleine schon die Tatsache, daß man einer einzigen Person beim Gutachten ausgesetzt ist, macht die Sache etwas willkürlich. Begutachtungsrichtlinien hin oder her, die sind so oder so vom Gutachter dehnbar.
Mir kommt es wie eine Gerichtsverhandlung vor. Man darf aber keinen Rechtsbeistand dabei haben, das Gespräch aufzeichnen darf man auch nicht. Bei manchen MPU's darf man zwar nach dem Gespräch das Protokoll durchlesen, aber eben auch nicht bei jedem Institut. Man hat also keine Handhabe, widersprüchliche Interpretationen des Gutachters, falsche oder nur bruchstückhaft aufgenomme Antworten in das Gutachten, fehlerhafte Eintippserei in den PC und nicht zuletzt sich gegen die eventuelle Willkür des Gutachters mit irgendwelchen Aussichten auf Erfolg zu erwehren.
Eine wegen der Aufregung vielleicht unglückliche Aussage, wie auch ein Versprecher, oder eben wegen der Aufregung vielleicht vergessene Punkte können schon für eine negative Prognose ausreichen.
Dazu kannst du hingehen wo du willst, um dich in Gefährdung, Missbrauch oder Abhängigkeit einstufen zu lassen. Alles egal, im Endeffekt entscheidet das nur der Gutachter, ebenso welche Höhe der AN ausreicht, oder ob KT möglich ist. Dazu sollte es meines Erachtens ganz klare Richtlinien geben. Alleine schon, wenn ich was von Minimum Abstinenznachweise höre, kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Macht man z.B. 6-12 Monate Abstinenz, könnte es dem Gutachter trotzdem nicht reichen. Kann man nicht einfach ab einer gewissen Promillezahl einen genauen Abstinenzzeitraum festlegen?
Mit KT ist das auch so eine Sache, bist du Ersttäter mit bis zu 2 Promille oder leicht mehr, hängt es auch vom Gutachter ab, dem einen reicht es, einem anderen ist das zuwenig. Diese Regeln für KT halten meines Erachtens sowieso nur ein Bruchteil der Leute nach positivem Gutachten ein, das dürfte auch jedem Gutachter klar sein. Macht man aber freiwillig 12 Monate AN und dokumentiert damit, das man sich voll unter Kontrolle hat, wird einem KT danach nicht mehr zugetraut, weil man es ja nicht eingeübt hat und die Abstinenz für ewig gilt. Schwachsinn in meinen Augen, abseits von Alkoholabhängigkeit, sollte das in meinen Augen noch eine Option sein. Bei KT und 12 Monate Sperre, könnte man auch theoretisch 9 Monate weiter saufen(sofern die Leberwerte ok sind) und danach für 3 Monate verzichten, um dann mit einer negativen Haaranalyse bei der MPU zu glänzen. Im Endeffekt sollte es, egal ob KT oder AN darum gehen den Konsum und Verkehr strikt zu trennen.
Ich habe mir jetzt schon viele Gutachten durchgelesen und da jetzt mal nur ein Beispiel für unterschiedliche Bewertungen.
1. Herr XY hat seinen Freundeskreis behalten und trinkt dort nichts mehr. Der eine Gutachter bewertet das positiv, weil er jetzt auch in früheren Trinksituationen standhaft bleibt, der andere negativ, weil er den Freundeskreis nicht gewechselt hat.
Jedem Schwerstkriminellen gegenüber besteht Beweispflicht, im Falle der Verurteilung und Verbüßung der Strafe ist dann alles erledigt. Und bei guter Führung wird sogar eventuell die Strafzeit verringert. Man hat zwar bewiesen, daß man Fahren und Trinken nicht trennen konnte und die Verringerung der Geldstrafe und Verkürzung der Sperrfrist ist zwar auch nach einer Straftat im Verkehr im möglichen Bereich, aber dann kommt obendrauf noch die psychische und nicht selten noch die finanzielle Belastung der MPU mit ungewissem Ausgang dazu. Dazu wird dann noch die Beweislast umgekehrt.
Es gibt sicher genug Leute, die mit ehrlichen Absichten bei einer MPU gescheitert sind. Und genauso gibt es sicherlich viele, die eine schöne Geschichte erzählt haben, ein positives Gutachten erhalten haben und sich jetzt als WHT auf die nächste MPU vorbereiten.
Und nicht falsch verstehen, Strafe muß sein und Abstinenznachweise für einen festgelegten Zeitraum finde ich richtig, aber die MPU noch als zusätzliche Hürde ist für mich übertrieben und in der jetzigen Form nicht gerecht. Es ist quasi ein dreifache Bestrafung, die es für sonstige Straftaten nicht gibt. Ich kann zwar nur für mich persönlich sprechen, aber ich habe alleine durch den Verlust vom FS, der Dauer der Sperrfrist und der Geldstrafe gelernt, auch nach der noch kommenden MPU auf Alkohol verzichten zu wollen. Ich wäre auch fast mittlerweile lieber als Ersatz für die Sperrfrist 1-2 Monate in den Knast gegangen und wenn sich dadurch eine MPU vermeiden lassen würde.
Jetzt kommt aber auch noch ein Aber meinerseits. Ich würde die MPU auch nicht gänzlich abschaffen, aber zukünftig nur anordnen, wenn man WHT ist, die Fsst eine Diagnose von einem Amtsarzt fordert und Abhängigkeit diagnostiziert wurde, bei Personen- und Sachschäden, ab 2,5 Promille und bei harten Drogen.